Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 4 (12.1.1891)
- Date
- 1891-01-12
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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54 Weise zu erfüllen. Auch in Reformgemeinden wollte man hier nichts ändern. Wenn auch nicht leben, sterben wollte man wie die alten, orthodoxen Juden; das hatten sie von Bileam gelernt, der zügellös zu leben, aber wie die Braven zu sterben wünschte und diesen Wunsch in die Worte kleidete: 'mriN »nm ents» me 'pdj men Aber seit neuester Zeit macht sich selbst hier die Neuerungssucht in betrübender Weise geltend. Die schlichte, einfache, jüdische Weise, die Tobten zu bestatten, soll durch unjüdischen Prunk verdrängt werden. Statt der prunklosen sechs Bretter soll ein kostbarer Sarg die irdische Hülle bergen und Kränze und Blumen ihn verzieren. Die Grabstätten sollen gegen die Bestimmungen des Religionsgesetzes bepflanzt und so der Begräbnißplatz in einen Ziergarten umgewandelt werden. Es soll hier nicht von der Verletzung des Religionsgesetzes gesprochen werden, welche hier vorliegt, sondern nur von dem Attentat auf den gesunden Menschenverstand, von der Aprogirung eines erprobten, vernunftgemäßen Herkommens zu Gunsten einer ganz unbegründeten Neuerung. Fassen wir die betonten Vorzüge der alten Ehebroth und die gerügten Mängel der modernen zusammen, so ergiebt sich, daß Alle ein und dasselbe Ziel verfolgen. Kann man die herrlichen Genien des jüdischen Lebensglücks, mim ,mrw „nan** Liebe, Brüderlichkeit, Friede und Freundschaft sicherer in unserem Familien- und Gemeindeleben heimisch machen, als durch Pflege des Geistes und Sinnes, der den alten Tekanoth unserer Ehebroth zu Grunde liegt? Kann man die Entfernung und Entfremdung, die tiefe Kluft zwischen Hoch und Nieder, zwischen Arm und Reich, die draußen im Leben die sogen, sociale Frage geschaffen und bewirkt haben, daß sich Menschen, Bürger eines und desselben Staates, einer und derselben Stadt wie zwei feindliche Mächte gegenüberstehen, kann man diesen ganzen Jammer sicherer auch in die jüdischen Reihen tragen, als durch die modernen Aenderungen unserer alten Chebro-Jnstitutionen? In den alten Ehebroth wachte und pflegte der Reiche beim Armen und der Arme bei Reichen, Keiner hatte mehr Rechte und Pflichten als der andere. Heute zahlen die Reichen und die Armen vollziehen die Lkebespflichten. Der Arme kommt in Krankheitsfällen zum Reichen, aber der Reiche nicht zum Armen. Dort fasteten und feierten Hoch und Nieder gemeinsam ihren bestimmten Tag, heute gehen sie kalt an einander vorüber. Blieb auch damals, wie jetzt, draußen im Leben sociale Ungleichheit mehr als genug übrig, mit dem Eintritt des Todes hörte sie auf. Die eine Leiche wurde wie die andere behandelt. Man sah dem Begräbniß nicht an, ob es einem Reichen oder Armen galt. Was im Leben nicht zu erreichen war, die vollständige Gleichheit und Brüderlichkeit, im Tode war sie vorhanden, bis man sie jetzt auch dort zu verdrängen sucht, indem man Leichenbegängnisse nach verschiedenen Rangklassen inscenirt, denen man auf den ersten Blick ansieht, ansehen soll, wie reich oder arm der Verstorbene war. Wahrlich, in einer Zeit, wie die unsrige, sollte man durch solchen Firlefanz die gesellschaftlichen Gegensätze nicht unnöthiger Weise verschärfen, sondern von gedankenlosen Nachäffereien absehen, die, auch wo sie nicht gegen den Buchstaben des Religionsgesctzes verstoßen, dennoch aber den ganzen Geist der Menschenliebe zu verkümmern drohen, von welchem unser Gemillnth Chesed getragen ir. Im Interesse einer Wendung zum Besseren dürfte es sein, wenn die alten Tekanoth, die gewöhnlich in der heiligen Sprache abgefaßt sind, durch Uebersetzung und Veröffentlichung einem größeren Publikum zugänglich gemacht würden. Auf diese Weise könnte dasselbe sich selbst ein Urtheil über die Wahrheit und Sittlichkeit, über den praktischen, organisatorischen Sinn und über die innige Bruderliebe bilden, von welchen jede ihrer Bestimmungen Zeugniß ablegt, und sie mit dem Geiste vergleichen, der in unseren zeitgenössischen, gedruckten Vereinsstatuten weht. So berichteten wir in Nr. lO vom vorigen Jahre aus M ä r kisch-Fr i ed la nd, daß die Tekanoth der dortigen Chewra Kadischa von RabbiAkiba E g e r verfaßt sind. Wie müßte eine Veröffentlichung solcher Bestimmungen doch von so hohem, allgemeinen Interesse sein, die von einem Manne ausgchcn, der die personificlrtc Frömmigkeit, Weisheit, Gelehrsamkeit und Menschenliebe repräsentirte! Vor einigen Jahren ist in französischer Sprache eine geschichtliche Darstellung der vnon man in Hagenau (Elsaß) von Elie Scheid erschienen, die unter vielem Interessanten auch die Chewra- Statuten aus dem Jahre 1800 enthält, aus welchen zum Schluffe einige markante Stellen hier folgen: VlJD Jede Bereinigung, welche in Gottes Namen erstanden, wird Bestand haben. An diesem, dem Herrn gewidmeten Tage, sind gerade, rechtschaffene Menschen, die sich mit Namen am Ende dieser Schrift unterschrieben haben, zusammengetreten, um sich mit heiligen Angelegenheiten zu befassen, zu dem einzigen Zweck der Vergrößerung und Ausbreitung der heiligen Chewra Gemillnth Chassodim, die, wie der Name sagt: Mildthätigkeit gegen Lebendige und Verstorbene zum Ziel hat. Zu diesem Zwecke wurden 4 würdige Personen, Gaboim (folgen die Namen) gewählt, mit dem Auftrag, Aufsicht über den besonderen Zweck unserer Bereinigung zu halten und alles an ihr Mangelhafte zu verbessern. Aus solche Weise soll