Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 102 (29.12.1890)
- Date
- 1890-12-29
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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1840 nicht, weder in England noch in Frankreich, noch in Belgien und den Niederlanden. „Völker und Gesetzgeber, denen das Blüchersche Vorwärts als Devise gilt, legen der Entwickelung der Juden keine Hindernisse in den Weg; die bestehenden werden vielmehr weggeräumt." Die Lernbegierde der Inden in Deutschland, ihr Trieb zur Wissenschaft ist sehr anerkennenswerth. „Bei der ganzen jüngeren Generation, die seit 1812 die christlichen Schulen besucht, ist der früher so oft verspottete jüdische Typus in Dialekt, Anstand, Gang rc. schon verschwunden; nur da ist er noch kenntlich, wo die jüdische Jugend in rein jüdischen Schulen gebildet worden, deren Lehrer, wenn auch sonst geschickt, nicht anders als in alter Weise und in alter Form erzogen sein konnten." Hippel weist besonders auch den Vorwurf zurück, daß die Juden Abneigung gegen schwere Arbeit hätten. „Die sich forterbende Schwächlichkeit ganzer Geschlechter — sagt er — die nur langsam erstarken und zu schwerer Arbeit fähig werden können, läßt sich aus der früheren Lebensweise der ärmeren Juden, ihrem elenden Erwerb, der knappen Nahrung, der ungesunden Dürftigkeit ihrer Kleidung, ihrer Wohnungen erklären. West-Europäer lachen über die krummen Beine der Türken und ihren schwerfälligen Gang, seit sie europäisirt wurden. Beides Folge ihrer Lebensweise." Hippel fordert vor Allem die Aufhebung des Gesetzes vom 1. Juni 1833, welches die Juden in Polen schlechter stellte, als die anderen, obwohl sie z. B. den westpreußischen Juden in nichts nachftänden. Das Edikt vom 11. März 1812, das die Juden wehrfähig erklärte, konnte sie in dem Zeitraum eines Jahres unmöglich umbilden. Demnngeachtet eilten im Jahre 1813 die westpreußlschen waffenfähigen Juden in Haufen zum Heere. Mehrere zeichneten sich durch Tapferkeit gleich den märkischen und schlesischen aus und wurden Offiziere, selbst bei der Kavallerie, erhielten Kreuze und Orden. Sollen die Poscnschen und Kulmschen Juden, der damaligen Bildung der Allpreußischen heute gewiß schon überlegen, nicht gleicher Opfer und nicht der gleichen Ehre des Waffendienstes fähig sein? Fällt diese Schranke zwischen alt- und neupreußischen Inden, so ist auch die Klassification verwerflich, die eine zu große Kluft zwischen dem Armen und Reichen feststellt, deren Überschreiten, wenn der erste wirklich der Versetzung in die bessere Klasse würdig wird, zu viel obrigkeitliche Formen und zu viel Zeit erfordert, um nicht den Muth des Weiterstrebens zu lähmen und in Indolenz zu verwandeln . . . „Ist endlich die unnatürliche Scheidewand zwischen den armen und reichen Juden (naturalisirten und geduldeten) in dem Großherzogthum Posen gefallen, so kann auch die Scheidewand zwischen Alt- und Neupreußischen nicht länger bestehen. Es giebt dann keine Israeliten, keine jüdischen Staatsbürger, keine preußischen Juden mehr, sondern nur Preußen als Bestandtheil des preußischen Volks, . . . . jüdische Preußen, Physiker, Aerzte, Professoren, Bankiers, Schneider, Sllber- und Elsenschmiede pp. jüdischen Glaubens, oder Juden schlechtweg, wenn von ihrer Religion im Gegensatz von christlichen Preußen, von Mohamedanern, Heiden u. s. w. die Rede ist. Denn Hebräer und Israeliten waren sie nur bis zur babylonischen Gefangenschaft. Seit Esra's Tempelbau heißen sie Inden dem Glauben nach, und als Nachkommen einer ehrenwerthen Nation, die mit uns in Gemeinschaft ihrer heiligen Bücher lebt. Ein besonderes Volk sind sie";nun nicht mehr, seit sie preußische Bürger geworden. Ist die preußische Gesetzgebung endlich/für^alle gleich, umschlingt alle das gemeinsame Band der preußisch-deutschen Nationalität, so tritt kein Grunds mehr entgegen, nach dreißigjährigem FegfeuEoder" überstandener Feuerprobe, wofür allein schon die Feldzüge von 1813/15 zu rechnen, die Verheißung des § 8 der den Juden die akademische Anpellung in Lehr-, Schul- und Kommunalümtern zusichert, und des § 9 des Edikts von 1812, der ihnen Bestimmungen über den Eintritt in Siaatsämter verspricht, in Erfüllung zu bringen." Auch in Bezug auf das Heer verlangt Hippel für die Juden volle Gleichberechtigung und Zulassung zu den Offizierstellen. „Der Soltatenstand — sagt er — hat im Frieden erst einen einzigen Juden, Lehrer der Artillerieschule, zum Offizier befördert und sogar mit einem Orden geziert. Daß es ihnen an Muth nicht fehle, haben ihre ersten Vertilgungskriege in Kanaan, ihre Makkabäer, ihre Vertheioigung Jerusalems gegen Titus und ihre tollkühnen Rebellionen gegen die Römer, das kriegerischste Volk der alten Welt, bewiesen. Ebenso läßt sich aus die neueste Zeit unter Napoleon und auf unsere jüdischen Freiwilligen in den Jahren 1813—15 verweisen. Nur Vornrtheil kann sie also vom Kriegsdienste und vom Osfiziersstande ausschließen wollen, gegen den ihre Religion kein Hinderniß ist. Ueber Vorurtheile aber zu siegen, ist der Beruf eines weisen Königs, dem, ohne Unterschied der Religion und des Standes, jeder Unterthan gleich werth sein muß, der Gott fürchtet und seine Gebote hält, oder mit anderen Worten, ein treuer Unterthan ist." Die staatsbürgerliche Gleichstellung der Juden und Christen zu erfüllen gebieten nach Theodor v. Hippels Ueberzeugung „Natur, Vernuft und Staatsklugheit". „Wenn — so schließt die Denkschrift — es weoer unseren milderen Bekehrungsvereinen, noch der Gewalt gelungen ist, wie die Geschichte Spaniens und Portugals zeigt, die Juden in Christen zu verwandele, wenn sie also nichts Anderes wollen, als unange astet zu beharren in der Religion ihrer Väter, in dem Glauben an einen einigen Gott, so