Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 102 (29.12.1890)
- Date
- 1890-12-29
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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XXXI. Jahraaua. Keiliige ju M102 des „Israelit K Ieschurim" Literarischer Bericht. Juden in Freiburg i. B. von Rabbiner Dr. Adolf Lewin, Trier. Gebr. Maas u. Cie. 1890 (Fortsetzung). Vermuthlich schon im zwölften Jahrhundert waren Juden in Fretburg ansässig. In einer Urkunde vom 13. August 1230 erläßt Heinrich VII. dem Grafen Egeno von Freiburg allen Groll und Unwillen wegen der Gefangennehmung der Inden zu Freiburg. Die Juden gehörten ja dem Könige und hatten ihm Steuern und Gefälle zu leisten. Graf Egeno wollte aber auch sie belasten und preßte ihnen durch Gewalt widerrechtlich gewiß eine Pauschalsumme als Entgelt für die Vergangenheit und bestimmte Leistungen an seine und der Stadt-Kasse ab. Darob gerieth er in Konflikt mit dem König und dieser verzieh ihm großmüthig auf Kosten der Juden, die von da ab nicht nur dem deutschen König, sondern auch dem Grafen und der Stadt Abgaben zu leisten hatten. Freiburg behandelte demgemäß seine Juden ebenso wie die übrigen Ortschaften und Herrschaften als ein willkommenes Steuerobjekt. Die dortige Judenschaft besteht im Jahre 1326 aus acht Familien, welche im Jahre 1328 am 20. October 400 Mark (16240 Mark heutige Währung) Schutzgeld zahlten. Lewin vermuthet», daß dieser für die damaligen Verhältnisse enorme Betrag die Pauschalabfindungssumme für sechs Jahre darstellt. Das Vorhandensein einer Synagoge wird für 1349 aktenmäßig nachgewiesen. Ein Ghetto hat in Freiburg nicht bestanden. Der Neid der christlichen Geschäftsleute macht sich auch hier geltend. Von dem Raubritteradel wenden sich viele dem Schacher und Wucher zu und erblicken in dem Juden einen Konkurrenten. „Reichgeworden strebt er nun nach der Herrschaft in der Stadt. Dabei waren ihm die Grafen im Wege. Sie mußten fallen; — und auch ihre Schützlinge, die Juden, welche so manches gute Geschäft verdarben oder es selbst machten, mußten aus dem Wege geschafft werden, womöglich noch früher, als ihre Beschützer. So verquicken sich die mannigfachsten Antriebe. Durcheinander schüren und treiben die Innungen und ihre ehrgeizigen Führer, dort die eben gezeichneten adeligen Herren, die Hasser der Grafen, die nach Freiburg lüsternen Oesterreicher." Da bietet der „schwarze Tod" eine Gelegenheit, sich der Juden zu entledigen. Das wahnwitzige Geschrei: die Juden haben die Brunnen vergiftet, haben sich mit den Aussätzigen verbündet, erfüllt die Lande. Alle Juden in Freiburg werden dingfest gemacht, und das Verfahren gegen sie am 1. Januar 1349 eröffnet und am 30. Jan. 1349 werden sie verbannt. Welch' prompte Justiz! Nur die zwölf Reichsten, die schwangeren Frauen und Kinder entgingen dem Feuertode. Das Schicksal der Ersteren ist das gleiche wie anderswo; man jagte sie von Allem, entblößt in die Fremde, wo sie theilweise todtgeschlagen, oder in Sümpfen ersäuft wurden. Die zurückbehaltenen und die in der Gefangenschaft geborenen Judenkinder wurden getauft. Die den Juden gehörenden Häuser fielen der Stadt anheim. Aus der Synagoge und den anliegenden Wohnhäusern wurde das bürgerliche Bräuhaus, das jetzt unter dem Namen „Neuhof" städtische Armenwohnungen enthält. Auch den geistlichen Orden wurde ein Antheil an der Judenbeute gewährt. _(Schluß folgt.) Zeitnngsnachrichteuuud Correspoudenzeu. Deutschland. Berlin, 23. Dezember. Der Reichstagsabgeordnete Heinrich Rickert veröffentlicht in der „Nation" einen Aufsatz, in welchem er die Ansicht des berühmten Verfassers des Aufrufs: „An mein Volk", des Herrn Theodor von Hippel über die Jndenfrage wiedergibt, eine Ansicht, die auch in unseren Tagen immer noch in weiteren Kreisen verbreitet zu werden verdient. Ein Freund Rickerts, der Direktor des Falk-Realgymnasiums in Berlin, Dr. Bach, ein Enkel Hippels, hat ihm das Manuskript einer Denkschrift zur Verfügung gestellt, in welcher Hippel im Jahre 1842, ein Jahr vor seinem Tode, die Frage stellt und beantwortet: „Vorwärts in der Judenemancipation?" Seiner ganzen Vergangenheit entsprechend, lautet die Antwort sehr bestimmt: „Vorwärts!" Die Denkschrift ist ein rühmliches Zeugniß für den staatsmännischen Geist, die edle, menschenfreundliche Denkweise und den hohen Gerechtigkeitssinn Hippels. Was er damals wollte, ist heute nach 50 Jahren zwar dem Gesetze nach erreicht, aber thatsächlich leider auch jetzt noch nicht zur vollen Wirklichkeit geworden. Bürgerliche und geistige Freiheit — das ist kurz gefaßt der Gedankengang Hippels — müssen immer Hand in Hand gehen. In Deutschland hat die geistige Entwickelung der Juden mit ihrer bürgerlichen nicht nur gleichen Schritt gehalten, sondern sie ist ihr noch vorausgeeilt. Nur in den Ländern, wo die Juden durch die Gesetzgebung zurückgedrängt sind — in Polen, in der Türkei — waren ste den Andern überlegen, in den Ländern, in denen kein Unterschied zwischen Christen und Juden besteht,