Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 100 (22.12.1890)
- Date
- 1890-12-22
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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1601 Josts Karäische Studien von M. Braun, die Deutungsregeln der heiligen Schrift vom Herausgeber 2C. 2C. Die „Monatsblätter" sollen so geleitet werden, daß das Verständniß der mitgetheilten Forschungen erleichtert wird, ohne daß dadurch dem wissenschaftlichen Character der Zeitschrift Eintrag geschieht. Die Hefte erscheinen monatlich » 3 Bogen und bieten einen mannigfachen Stoffreichthum. Der Abonnementspreis beträgt 9 Mark pro anno. Wir empfehlen diese Monatsblätter, die von vielen competenten Gelehrten, wie von Dr. Rosenthal-Breslau, Dr. Horowitz-Frankfurt a. M., Hirschfeld-Ramsgate zc. sehr belobt wurden, aufs Angelegentlichste. Jnowrazlaw. Dr. H. Tietz. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 16. Dezember. Die Kommission für das Volksschulgesctz berieth heute in langer Debatte über den ß. 14, welcher die konfessionellen Verhältnisse der Schulen behandelt. Die Windihorst'schen Anträge wurden zum größten Theil abgelehnt, dagegen durch konservative Anträge der konfessionelle Character der Volksschule noch mehr betont. Dadurch erhielt § 14 folgende Fassung: „Bei der Einrichtung der Volksschule sind die konfessionellen Verhältnisse möglichst zu berücksichtigen. §. 14a. Der Regel nach soll ein Kind den Unterricht durch einen Lehrer seines Bekenntnisses empfangen. Ohne den Religionsunterricht durch einen Lehrer seines Bekenntnisses soll grundsätzlich kein Kind bleiben, welches einer vom Staat anerkannten Religionsgesellschaft angehört. Zur Theilnahme an einem andern Religionsunterricht dürfen Kinder nur auf Antrag der Eltern oder deren Stellvertreter zugelassen werden. Sind Kinder verschiedener Religionsgesellschaften in einer Volksschule vereinigt, so ist möglichst für die Angehörigen einer jeden von ihnen ein besonderer Religionsunterricht einzurichten, wenn nicht ihre Zahl weniger als 15 beträgt. Gehören die betreffenden Kinder weder der evangelischen noch der katholischen Religionsgesellschaft an, so bedarf es außerdem in der Regel des Antrags seitens der zuständigen Organe der Religionsgesellschaft und des Nachweises eines znr Ertheilung des Religionsunterrichts befähigten Lehrers." Berlin. In der Generalversammlung vom 4. Mai d. I. hat der hiesige Talmudverein (man D"cr) seine Statuten revidirt; die neuen Statuten liegen uns gedruckt vor. Denselben geht eine kurze Geschichte des Vereins voran, der wir Folgendes entnehmen: Am 1. Marcheschwan 5613 (14. October 1852) wurde von einigen frommen und wackeren Männern der „Talmud-Verein" (p"& man) gegründet. Ursprünglich nur darauf berechnet, das Talmud-Studium zu Pflegen und zu verbreiten, hat der Verein schon in den im Jahre 1857 revidirten Statuten auch die jüdisch-religiöse Ausbildung der Jugend in den Bereich seiner Wirksamkeit gezogen, und drei Jahre später (1860) erschien ein „Entwurf der abgeänderten resp. erweiterten Statuten des Talmud- Vereins", in welchem dem Vereine nach drei Richtungen eine erhöhte Thätigkeit vorgezeichnet worden ist: 1) Der ursprüngliche Plan des Talmud-Studiums ist in seiner ganzen Ausdehnung beibehalten, und es ist ihm im vollen Umfange diejenige Beachtung zu Theil geworden, die der Wichtigkeit des Gegenstandes entspricht. 2) Der Ausbildung der Jugend in den Lehrgegenständen der jüdischen Religion ist eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet worden, und ist das Bestreben des Vereins dahin gerichtet, daß die Jugend die Lehren für das jüdischreligiöse Leben, sowie die hohe Bedeutung unserer Religion und unseres alten, heiligen Schriftthums kennen und beachten lerne. 3) Außerdem hat es der Verein als eine heilige Pflicht betrachtet, in dankbarem Hinblick auf seine Wohlthäter, seine Erkenntlichkeit gegen dieselben durch Erfüllung jüdischreligiöser Liebespflichten auszudrücken, um so zugleich das Andenken an seine Mitglieder und Förderer auch nach deren Hinscheiden wach zu erhalten. Seit jener Zeit hat der Talmud-Verein sich immer mehr consolidirt und ausgebreitet. Seine Leistungen und Bestrebungen haben ihm immer größere und regere Theilnahme zugewendet, in immer weiteren Kreisen Anerkennung verschafft und nicht unbedeutende Mittel zugeführt. Dadurch ward der Verein in den Stand gesetzt, nicht nur stets die gegen die Mitglieder übernommenen Verpflichtungen gewisse ihaft und pünktlich zu erfüllen, sondern auch immer mehr für die Erhaltung und Verbreitung unserer heiligen Lehre zu wirken und zur Förderung wahrhaft frommen Sinnes und jüdisch-religiösen Lebens beizutragen. Der Verein ist eifrig bestrebt, die drei Grundpfeiler, auf denen das Judenthum ruht: Die Gotteslehre, den Gottesdienst und die Erweisung von Liebesdiensten (nnDn rrö'vai miay rmn) zu stützen und zu festigen. Die Gottcslehre wird nicht nur durch tägliche Talmud-Vorlesungen sowie durch den Jugend-Unterricht gefördert, sondern auch durch gemeinverständliche Vorträge über die verschiedenen Gebiete des jüdisch-religiösen Schriftthums auch den Kreisen zur Kenntniß gebracht, die sich nicht mit dem Talmudstudium beschäftigen können. Der Gottes-