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Der Israelit · 1890-12-11 · Heft 97 (11.12.1890) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 97 (11.12.1890)
Date
1890-12-11
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1746 stand hierüber beschwerte. Diese Beschwerde hatte zur Folge, daß er selbst sich heute wegen Uebertretung des §. 23 St. G. zu verantworten hatte. Da er diese Art von „Placatirung" ohne behördliche Bewilligung veranstaltet hatte, wurde er schuldig erkannt und zu fünf Gulden Geldstrafe verurrheilt. — Die gleiche Strafe erhielt Herr Johann Haindl zuerkannt, weil er an Kirchen und Klöstern, darunter auch an der Stephanskirche, während der letzten Landtagswahlen (antisemitische) Wahlplacate anbringen ließ, wozu er wohl die Bewilligung der Kirchcnbehörden, aber nicht die der Polizei angesucht hatte. Der mit ihm angeklagte Inhaber der Placatirungs- Anstalt, Max Sinsler, wurde aus demselben Anlasse zu einer Geldstrafe von zehn Gulden verurtheilt. Wien. Aus dem Bericht des Wiener Cultusvorstandes über das Verwaltungsjahr 1890 entnehmen wir: Mit besonderer Genugthuung hat es uns erfüllt, daß Hofrath Eduard Ritter von Gniewocz- Olexow bei Berathung des Gesetzes zur Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der isr. Religionsgesellschaften Veranlassung genommen hat, die von den Antisemiten versuchten Anwürfe auf das entschiedenste zurückzuwetsen. Es war uns ein Herzensbedürfnis den vorgenannten Abgeordneten Namens der Cultusgemetnde den tiefgefühlten Dank auszndrücken, den wir hiermit öffentlich wiederholen. Die langjährigen Bemühungen wegen Regelung des Koscher - Fleischverkaufes haben endlich im laufenden Jahre in Folge Entgegenkommens der Behörde die befriedigende Lösung gefunden, indem die Concessionirung zur Ausschrottung und zum Verkauf von Koscherfleisch der israelitischen Cultusgemeinde allein überantwortet wurde. Budapest, 1. Dezember. m’DDi any rwnn o „Stehst Du einen Nackten, so.bekleide ihn." Diese Mizwah hat unser Cultusvorstand gestern in einem großen Maßstabe vollzogen, denn er beschenkte nicht weniger als vierhundertachtundsechsztg arme Kinder und zwar, 306 Knaben uud 162 Mädchen, mit warmen Winterkleidern uud Schuhen. Diese Massenbekleidung fand in zwei verschiedenen Anstalten, einer Knaben- und einer Mädchenschule, statt und wohnte derselben jedesmal der Cultusvorstand mit zahlreichen Gästen, Herren und Damen, an. In der Knabenschule hielt Director Eleazar Szanto eine schwungvolle Ansprache an die zu beschenkenden Zöglinge, indem er sie ermahnte, sich für die warmen Kleider, die sie jetzt erhalten werden, auch dankbar zu zeigen und zwar durch einen doppelten Fleiß und eine tadellose Aufführung. Auch Schuliuspector Dr. Bernhard Mvnkacsi richtete ermahnende Worte an die Zöglinge und wies dabei auf die schönen Lehren unseres heil. Glaubens hin, der es uns zur Pflicht macht, die Hungrigen zu speisen und die Nackten zu bekleiden. Im Namen seiner kleinen College» dankte dann der Schüler Max Weiß dem Vorstände für seine hochherzige Gabe. Hierauf verfügte sich Alles in die Mädchenschule, wo sich dann dieselbe Feier wiederholte. Hier hielt wieder die Schülerin Maria König eine kurze Anrede an den Vorstand uud dankte ihm gleichfalls für seine Spende. Hochbeglückt etlteu nun die Kleinen heim zu ihren armen Eltern, um ihnen die schönen Kleider und die warmen Schuhe zu zeigen, die Israels gutes Herz ihnen gespendet. Preffburg, 4. Dezember. Gegen M. Schwabensky, M. Weck und St. Dojcsak, welche, wie bereits berichtet, am 18. April d. I. bei der Marchbrucke nächst Dürnkrut den Landhausirer S a l o m o n Böhm erwürgten, seiner Baarschaft beraubten und mit Steinen beschwert, in die March versenkten, begann vorgestern vor dem hiesigen k. Gerichtshof die Schlußverhandlung. Die Anklage wurde durch Staatsanwalt Otto v. Devon erhoben. Nach 2tägiger Verhandlung wurden heule die drei Angeklagten des Raubes, verbunden mit vorsätzlichem Todtschlag, schuldig erkannt und zu lebenslänglichem Zuchthaus verurtheilt. Die Raubmörder appellirten gegen das Urtheil. Bemerkenswerth ist, daß Vorsitzender v. O roß einem Zeugen jüdischer Confefsion nicht gestattete, während der Eidesleistung den Kops zu bedecken. —8. Holland. Amsterdam. Der Tod des Königs von Holland, mit dem die directe männliche Linie des Hauses Oranten erloschen ist, bezeichnet eine Epoche in der Geschichte, welche die Juden, die dem Herrscherhanse so viel verdanken, nicht mit Stillschweigen vorübergehen lassen können. Wilhelm III war, getreu den Ueberlieferungen seines glorreichen Hauses, während seiner langen Regierung ein durchaus constitutioneüer Herrscher und hielt die Grundsätze der Religionsfreiheit, die einen wichtigen Theil in der Geschichte Hollands ausgemacht haben, gewissenhaft aufrecht. Die Regierung des letzten Königs war nicht nur dem Wachsthum der jüdischen Bevölkerung günstig, sondern hat auch ermöglicht, daß viele unserer Glaubensgenossen am Staatsdienste theilnehmen konnten. Unter Wilhelm III. trat zum erstenmal ein Jude, Herr Godefroi, als Juftizminlster in das Ministerium ein. Juden haben heute in den beiden gesetzgebenden Kammern Sitze. Herr C. Wertheim von Amsterdam ist gegenwärtig Mitglied des «

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