Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 96 (8.12.1890)
- Date
- 1890-12-08
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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1736 Unthätigkeit verdammt. Welch' ein Jammer für den Menschen, wenn er noch dazu Talent und Fähigkeit besitzt und es ihm an jeder Kraft oder Gelegenheit sehlt, sein Können frei zu entfalten und seinem iru.crn Drang Befriedigung zu verschaffen! Nun stellln wir urs dos Geniüth eines solchen Menschen vor, wenn er noch dazu arm ist. und er in Folge seines Unglückes die Güte und die Barmherzigkeit Anderer anrufen muß, um sein Dasein fristen zu können, mit welch' bitteren Gefühlen, mit welch' schmerzvollen Empfindungen mag er dies thun. Er, der das Bewußtsein hat, daß er durch sein Thun Andere beglücken könnte, muß nun von der Wohlthat Anderer abhängig sein, er, der das Wohl Anderer fördern könnte, muß nun die Gaben Anderer in Anspruch nehmen; jeder kann sich in seinem Berufe erheben, sich zur Geltung bringen, nur er allein ist ohne Beruf; er sieht eine Gesellschaft glücklicher, thätiger, schaffensfreudiger Menschen um sich, von welcher er kein Mitglied ist. So beiläufig an mögen die Gefühle eines Unglücklichen sein, dem es an Kraft oder Gelegenheit fehlt, die Pflicht zur Arbeit zu erfüllen. Auch der Talmud schildert in sehr düstern Farben den Gemüthszustand eines Armen, der auf die Hilfe Anderer angewiesen ist: Sobald der Mensch der Wohlthätigkeit bedarf, heißt es daselbst, verändert sich der Ausdruck seines Angesichtes (Lerachoth 6 b)5) Das Leben eines Armen, der auf die Gaben Anderer warten muß, ist kein Leben (Vezah, 32 b.)Wer auf die Mahlzeit au einem fremden Tische angewiesen ist, dem erscheint die Welt wie verfinstert. (Das.)7) Was soll der Mensch beginnen, der durch Krankheit oder Alter, oder durch sonstiges Unglück verhindert ist, seinem Berufe nachzugehen, soll er Hungers sterben? (Kidduschin, 82 ei) 8) Unter allen Armen aber ist der Kranke der Aermste. (Nedarirn, 40 a)9) Deßhalb gilt es als heiligste Pflicht, diesem vom Geschick so schwer Getroffenen mit Liebe und Barmherzigkeit die nöthige Wohlthat angedeihen zu lassen. Was nun die Bibel betrifft, so ist sie in erster Reihe bestrebt, die Verarmung im Hebräerstaate nach Möglichkeit aufzuhalten, durch die gleiche Verkeilung des Landes, durch das Schuldenerlaßen mma) nuntMa nma1"? ms? ■pösjts? (5 __ .(2"p ,'1 n neston mv nnN’ crn ms? p»n vn (6 .(3"y fyb rp ns’3) rran rijn miy nnriN ]nW by nsson bj (7 1’NI piD’ IN HJpT »T5 IN H'b SD D1S&D (8 _ .(n"j? ,3*b jTPH’p) 3jnn dü Nin nn 'iDDsbüD .(N"y ,‘ü *p omj) n^n n^n h s'N (9 gesetz, durch die Institution des Jubeljahres, wodurch der Eigeuthümer seinen Besitz nicht so leicht verlieren könnte u. s. w. 10) Ist aber die Armuth schon vorhanden, so sorgt die Bibel in vielfacher Weise für den Dürftigen; wir brauchen nur auf die Gesetze hinzuweisen, daß jede drei Jahre der zehnte Theil des Bodenertrages dem Armen gehörte, daß er die Nachlese auf dem Felde, im Weingarten und auf dem Oelbaume, das Erträgniß des Schemita- und Jubeljahres für sich in Anspruch nehmen konnte, daß er das Recht hatte, in das Feld und in den Weinberg des Reichen zu gehen und sich dort nach Herzenslust satt zu essen, daß er zu allen Festen als gleichberechtigter Theilnehmer zugezogen werden mußte, und daß es überhaupt geboten war, ihn zu unterstützen und zu erhalten; aus allen diesen Gesetzen, welche wir bereits in ausführlicher Weise besprochen haben,") ist die Fürsorge der Bibel für die Armen zu ersehen. Aber abgesehen von diesen Geboten, ist auch im Hcbräerstaate durch öffentliche Anstalten und durch die Privatwohlthätigkeit in dem ausgiebigsten Maaße für die Unterhaltung der Armen gesorgt worden. (Fortsetzung folgt.) ZeitrrngstrachrichLerr und Svrrespoudenzcn. Deutschland. Berlin, 1. Dezember. Die gestrige Sitzung der Repräseutauteiivcrsammlung hatte sich eines zahlreichen Auditoriums zu erfreuen. Ursache war, daß auf der Tagesordnung die von dem „Centralverein zur Vorbereitung der Repräseutantenwahlen" ktngereichtrn Petitionen betreffs Erbauung neuer Synagogen und Einrichtung neuer Religiousschu'en standen. Der Petitiousausschutz hatte sich mit diesen Fragen bereits beschäftigt und den Antrag gestellt: Die Repräsentantenversammlung wolle den Gemeinde- Vorstand veranlassen, dafür Sorge zu tragen, daß für den gedachten Zweck geeignete Terrains angekauft werden, um nach Fertigstellung der Synagoge in der Ltndeustraße mit dem Bau zweier einfacher Synagogen Vorgehen zu können. Mit diesen Synagogen sollten dann die neuen Religionsschulen verbunden sein. Nach lebhafter Debatte, während welcher namentlich Herr Sanitätsrath Dr. Blumen- 10) Nirgends besaßen Bürger ihre Güter mit mehr Recht als die Unterthanen des Hebräerstaatess, die beit gleichen Theil an Land und Feld besaßen wie das Staatsoberhaupt, und wo jeder für alle Zeiten Besitzer seines Amheils blieb, denn wenn jemand aus Armuth seinen Mcker oder sein Grundstück verkaufen mußte, so war der Käufer verpflichtet das gekaufte Gut mit dem Eintritt des Jubeljahres wieder dem Verkäufer vollständig zurückzugeben. (Spinoza, Theol. pol. Traktat K. 17.) 11) Siehe: Der Socialismus, seine Theorie u. Praxis in Nr. 75—76 des „Israelit" vom vorigen Jahre.