Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 96 (8.12.1890)
- Date
- 1890-12-08
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXXI. Jahrgang. Beilage M M 96 des „Israelit & Ieschurun" Leitender Artikel. Zur Ausslellhung der socialen GezenUe in Bibel «nd Talmud. Von Rabbiner Heinrich Galandauer in Soborten (Böhmen). (Fortsetzung.) Der Schuldner ist in erster Reibe verpflichtet seine Schuld zu bezahlen, kann er dies und thut es nicht, so wird er als Frevler, als Bösewicht bezeichnet (Psalmen C. 37, V. 17) kann er dies aber aus Armuth nicht, so muß die größte Nachsicht mit ihm geübt werden. Wenn Dein Bruder verarmt, heißt es (Leviticus C. 25, V. 35), so sollst Du ihn mit einem Darlehen uutersiützen. Denn durch ein Darlehen einem Sinkenden aufzuhelfen ist weit verdienstvoller als alle Wohlthät gkeit (Sabbat 63, re) *) hat man dem Armen ein Darlehen gewährt, so darf man keine Zinsen dafür nehmen (Exodus E. 22, V. 24), auch darf der Gläubiger den Schuldner nicht geringschätzend behandeln (Nascht das.)^). Ist der Letztere nicht im Stande zu bezahlen, und der Erstere will sich dllrch ein Pfand sein Geld sicher stellen, so muß dies in der zartesten Weise geschehen, (das.) er darf ein notbwendiges Kleid nicht pfänden, (das.) auch nicht die Werkzeuge, wodurch der Schuldner seinen Erwerb findet (Deuteronum. C. 24, V. 6)3) selbst die nöthigstcn Hcmsgeräthe und Möbel dürfen nicht als Pfand genommen werden (Baba Meziah 113, b)4). Wenn aber der Schuldner bei seinem besten Willen nicht bezahlen kann, so enthebt ihn das Schuldenerlaßgesetz jedes siebente Jahr ganz von seiner Schuld (Deuteronom C. 15). Aus diesen Stellen ist ersichtlich, daß der Gläubiger auf die Person des Schuldners nicht das geringste Recht hatte, und daß durch die gebotene Rücksicht mit dem Lctztern, zwischen beiden gar keine sozialen Gegensätze bestanden, welche demzufolge auch nicht auszugleichen nöthig waren- Wir haben bisher darzuthun gesucht, welche Pflichten der Reiche jenen Armen gegenüber ,(N"y iWinpy ntriynp *w n£cn (i .(T3plDB ,3"D nOS'»"85n) JVO J.UD O JTIjn (2 ,va onan) ^ain nih tt'Cj o aaai D”m bian* sb (3 _ .('1 pIDD ni2D pui L'OI baw ona ywyw onai vjjdwu' (4 sjrito xaa) peoi naci nac ,ywyb ysci maci ■ov zu üben hat, welche die Kraft und die Gelegenheit haben, demoberstensozialenPrinztpe, der Pflicht zur Arbeitsamkeit gerecht zu werden, und wie durch die Ergebnisse, welche aus den bisher citirten Stellen hervorgehen, die Unterschi ed e zwischen Lohnherrn und Taglöhner, zwischen Herrn und Sklaven, und zwischen Gläubiger und Schuldner nach Möglichkeit aufgeh oben und ausgeglichenerscheinen. Es erübrigt nun noch zu untersuchen, welche Pflichten der Reiche solchen Armen gegenüber zu erfüllen hat, welche nicht die Kraft oder Fähigkeit besitzen, die oberste soziale Pflicht, die Pflicht zur Arbeit auszuüben, oder denen es an Gelegenheit fehlt ihre Fähigkeit zu entfalten, und wie durch diese Pflichterfüllung des Reichen solchen Armen gegenüber die sozialen Gegensätze auch zwischen diesen beiden gesellschaftlichen Extremen nach Möglichkeit ausgeglichen werden können. Wir haben bereits oben ausgeführt, baß die unberechtigte Inanspruchnahme der Wohllhätigkeit zu dem höchsten Vergehen gegen die erste soziale Pflicht, zur Trägheit und Faulheit führt, und daß, so lange der Mansch die Kraft zur Arbeit besitzt, er der Gesellschaft nicht zur Last fallen darf. Wir haben daher, wenn wir im Folgenden von Armen und Dürftigen sprechen werden, nur diejenigen im Auge, welchen durch Unglück jede Fähigkeit und jede Gelegenheit genommen ist, sich der Arbeit zu widmen, und welche demzufolge auch das volle Recht auf die Mildthätigkeit ihrer Mitmenschen besitzen; von Betrügern, Simulanten und Heuchlern soll hier nicht die Rede sein. Um das Recht eines solch' Unglücklichen auf die Wohlthätigkeit der Gesellschaft völlig und ganz zu erkennen, müssen wir uns das Gemüth eines solchen Menschen vergegenwärtigen. Stellen wir uns ein vernunftbegabtes Wesen vor, das sich seiner Pflicht vollkommen bewußt ist; es blickt um sich, alles arbeitet, schaffet, thut, wirket, strebet, ein solcher Mensch fühlt den Drang in sich, es den Andern gleich zu lhun, seinem Leben eine Bedeutung, einen Zweck zu geben, sich seinen Mitmenschen nützlich zu machen, sich hervorzuthun, etwas zu leisten, etwas zu sein; er rafft sich auf mit der ganzen Kraft seines Willens, ringt sich empor, um sein Pflichtbewußtsein zu bethätigen, und da er nun glaubt, den Anlauf hiezu nehmen zu können, sinkt er ohnmächtig zurück, seine Kräfte versagen ihm den Dienst, die Welt ist für ihn verschlossen, jeder Weg, der zur Thätigkeit führt, verrammelt, und er bleibt zur