Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1890-12-08 · Heft 96 (8.12.1890) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 96 (8.12.1890)
Date
1890-12-08
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2448024-2448115--31177-2478965
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

1781 weilt nicht mehr in unserer Mitte, iVds y* hauchte sie im Greisenalter von 80 Jahren nach kaum vierwöchentlichem Unwohlsein ihre mino natw aus. Schon das stattliche Leichenbegängniß gab beredtes Zeugniß von der Liebe und Achtung, deren sich die Dahingeschiedene in hiesiger Stadt erfreute und sie war derselben auch würdig; denn ungeheuchelte Frömmigkeit, welche leider in unserer Zeit immer seltener wird, leitete sie auf ihrem Lebenswege; treu und streng erfüllte sie alle Pflichten, die das Judenthum dem jüdischen Weibe auferlegt. Sie war während ihrer fast siebenundfünfzigjährigen Ehe eine treue Gattin, eine liebevolle Mutier und eine fromme Priesterin ihres Hauses; gegen ihre Mitmenschen war sie stets freundlich, Hilfe gewährend in Rath und That, so oft sich Gelegenheit hiezu bot. Möge ihr Andenken fortdauernd zum Segen sein; im Jenseits gehet ihre Frömmigkeit vor ihr her und ebnet ihren Schritten den Pfad npis. rroyb *]Yi^ omi f?nn. px. W. Oesterr. Ungar. Monarchie. Wien. Die „Statistische Monatsschrift," herausgegeben von der k. k. Statistischen Central- Commission, bringt im 11. und 12. Hefte ihres 15. Jahrganges aus der Feder des christlichen Gelehrten Dr. E. Mischler einen Aufsatz unter dem Titel.- „Die Armenpflege in den österreichischen Städten und ihre Reform," in welcher er den Unterschied zwischen der christlichen Armenpflege und der jüdischen beleuchtet und erstere das Elend als lindernd, letztere hingegen dasselbe als beseitigend hinstellt. Derselbe fährt, nachdem er in dem vierten, der kirchlichen Armenpflege gewidmeten Kapitel, die Institutionen der anderen Konfessionen und ihre charakteristischen Eigenthümlichkeiten besprochen hat, folgendermaßen fort: „SED«m wir uns nun der Armenpflege der Inden zuwenden, insofern dieselbe mit der religiösen Organisation derselben zusammenhängt, so muß diesbezüglich auf die exzeptionelle Stellung der sogen. Cultusgemeinden hingewiesen werden, welche in manchen Städten (Mähren) geladezn selbstständige, politisch-religiöse Gemeinden bilden, anderwärts nur ausschließlich oder ganz überwiegend eine religiöse Organisation sind, wenn auch denselben manche Rechte zustehen, die man sonst gewöhnt ist, nur bei den politischen Gemeinden vorzustndeu, wie z. B. die Steuerberechtigung. An diese Cultusgemeinden schließt sich nun die Armenpflege der Juden als ösieutliche, und wie überhaupt in deren konfessionellen Verfassungen das Loieurlement einen breiten Raum einnimmt, so ist dies auch bezüglich der Armenpflege der Fall; der Seelsorger der Gemeinde hat mit der Armenpflege nichts zu thun, geschweige, daß er geradezu au deren Spitze stände, wie ehemals oder zum Theil noch jetzt die christlichen Seelsorger, oder wenigstens lebhaft interessirl wäre, wie dies bei den letzteren überall der Fall ist. Die Judengemeinden haben von jeher das Bestreben gehabt, die Verarmung ihrer Mitglieder hintanzuhalten, was ihnen auch, wenigstens im Westen, auf das Wirksamste gelang, so daß jüdische Bettler stets zu den Seltenheiten gehörten. Es war somit eine Reform dieses Zweiges der Armenflege niemals dringlich. Dennoch ist, zum mindesten in Mähren und Schlesien, auf Grund der Reformen Joseph's II. der Versuch unternommen worden, diejüdischenBeerdigungsbrüderschasten (welche sich übrigens auch mit der Krankenpflege befaßten und befassen) in Lokalarmenanstalten umzuwandeln. (Vgl. bezüglich Mähren und Schlesien, D. Elwert's Geschichte der Heil- und Humanitätsanstalten in Mähren und Schlesien, wo auch die in Betracht kommenden Gub. - Decr. vom 16. Nov. 1824, 22. Sept. 1826, Z. 21, 565 und die Hofk.-Decr. v. 29. Juni 1826, 18. Okt. 1883 angeführt sind.) In Prag führt die Armenpflege der Cutlusgemeinde geradezu den Namen „Armeninstitut der Cultusgemeinde", womit die Analogie ganz deutlich ausgedrückt ist. Eine eigenartige Stellung nimmt die jüdisch-konfessionelle Armenpflege in Lemberg ein; dort ist sie ein Bestandtheil der kommunalen, indem für die meisten Gebiete der städtischen Armenpflege auch Institutionen für ausschließliche Benutzung der Juden bestehen (Armenkasse, Waisenhaus und Kleinkinderbewahranstalt, Volksküche, Speiseanstalt für Schüler, Spital). Che wir uns nun dieser Armenpflege der Cultusgemeinden zuwendeu, muß auf den Grundcharakter der jüdischen Armenpflege hingewiesen werden, der ein wesentlich anderer ist, als jener der christlichen. Tritt bei dieser letzteren das Geben um der einfachen Linderung der Noth und des eigenen religiösen Bedürfnisses wegen ein, so bezweckt die jüdische Armenpflege in hervorragendem Maße die Erhaltung oder Wiedererlangung der wirthschaftlichen, geradezu kapitalistischen Position des Verarmten oder in Armuth Gerathenden. Sie bezweckt, ihn ökonomisch wieder selbstständig zu machen, um ihn so zu befähigen, aus eigener Kraft in die Erwerbsgesellschaft als selbstthätiges Mitglied einzutreten. Diesen Grundcharakler hatte die jüdische Armenpflege wohl immer und somit lange Jahrhunderte, bevor die auf der christlichen Basis beruhende sich diesem Prinzip zuwendete, was eigentlich erst geschah, als das gesellschaftliche Moment über das religiöse zu überwiegen begann. So ist z. B. von dem ganzen Stiftungskapitale der Czernowitzer Cultusgemeinde im Betrage von fl. 53150 der große Theil von fl. 20 000 zu Heirarhsausstattungen armer jüdischer Mädchen bestimmt, die in der Höhe von fl. 200 gegeben werden, welche für die Verhältnisse der Judenschaft in jenen Gegenden schon ein respektables Geschäftskapital repräsentiren. (Im Jahre 1888 wurden 16 solcher Heirathsstiftungen an Mädchen ausgegeben; dies entspricht jedoch einem Kapital von ca. fl. 70 000). Ebenso zeigt sich dieser Umstand — der übrigens durch die Hirsch'sche Millionenstiftuug für Galizien in ganz allgemeinster Bedeutung hervortritt — auch in der relativ hohen Bemessung der Betheiligungsbeträge in der jüdischen Armenpflege, so daß sie unbedingt auch auf ökonomische Zwecke berechnet sind. Es beträgt beispielsweise in der Prager jüdischen Cultusgemeinde der höchste Betrag der Betheiligungen im Jahresdurchschnitt fl. 144, der geringste fl. 8, was etwa doppelt so hohe Zistern sind, als in der christlichen Armenpflege Vorkommen. Aehnlichem Zwecke dienen endlich die zweckmäßigen Geldgeschenke an arme Reconvalescenten beim Verlassen des Spitals, die in der christlichen Armenpflege lange nicht so allgemein üblich sind, und die eben auch beabsichtigen, den Rccoiivalescenten sogleich mit einem kleinen Geschästsfond auszustatten. Im I. 1886 wurden in Wien fl. 5961 für diesen Zweck ausgegeden, was 1lG—1j7 der Gesammtkosten der Verpflegung gleichkommt und somit sehr bedeutend ist. Diese Betheiligungssumme ist größer als jene fl. 4216, welche in den allgemeinen Krankenhäusern (Allgem. Krankenhaus, Wiedener Krankenhaus, Rudolfstiftung, Barmherziger Brüder) zusammengenommen zur Vertheilung gelangen! Die Armenpflege der Cultusgemeinden darzustellen, scheiterte an dem Umstande, daß über die Verhältnisse dieser Körperschaften überhaupt wenig an dre Oeffentlichkeit zu dringen pflegt. Es können daher hier nur einzelne, auf die größeren oder hier wichti-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.