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Der Israelit · 1890-11-27 · Heft 93 (27.11.1890) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 93 (27.11.1890)
Date
1890-11-27
Page
– (sequence 10)
Language
German
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1676 überhaupt nie anders als den Bruder des Reichen: •jvuxri jnN, “priN^ (Deutronom, K. 15). Andererseits ist der Reiche verpflichtet in Mäßigkeit zu leben, keine Pracht zu entfalten, nicht der Lust und der Ueppigkeit sich hinzugeben, was selbst dem Staatsoberhaupt verboten ist, der wohl die höchste materielle Gewalt nach Außen zu repräsentiren hat, der aber im Herzen sich nicht höher dünken soll, wie seine Unterthancn, welche in Wahrheit nichts anderes als seine Brüder sind. (Deutron., K. 17, V. 16, 17 u. 20.)8) Die Pflichten aber, welche der Reiche dem Armen gegenüber zu erfüllen hat, wollen wir hier eingehender besprechen, und zunächst in Erörterung ziehen, welche Pflichten er dem Arbeiter oder Taglöhner gegenüber zu üben hat, um dadurch die Gegensätze, welche zwischen diesen beiden vorhanden sind, nach Möglichkeit auszugleichen. Ueber die Behandlung des Tag löhne rs und des Knechtes von seiten des Herrn in Bibel und Talmud, haben wir uns bereits in diesen Blättern des Weiteren verbreitet,10) hier bleibt uns nur noch übrig, zu erläutern, inwiefern diese Behandlung, zur Ausgleichung der Gegensätze zwischen Herrn und Diener, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beizutragen die Eignung besitzt. Die Bibel kennt nämlich zwei Klassen von Arbeitern, den Miethling oder Taglöhner, iw, der vollkommen frei über seine Persönlichkeit und über seine Arbeitskraft als sein Eigenthum verfügen kann. Niemand anderer als sein freier Wille bestimmt ihn, die Arbeit aufzunehmen oder sie niederzulegen. Diese Art eines Arbeiters entspricht ganz dem obersten socialen Grundsatz, welcher Alle gleich zur Arbeit verpflichtet und es Allen anheimstellt, die Arbeit nach ihrem Willen zu wählen. Das Wort iw bedeutet wörtlich „Löhnling", d. h. ein Arbeiter, der sich für Lohn zur Arbeit verdingt. Für den bedungenen Lohn übernimmt der Arbeiter die Verpflichtung, die bedungene Arbeit zu leisten, gleichviel ob dieselbe mit dem Lohne in gleichem Verhältnisse steht oder nicht; denn wenn der Arbeiter sieht, daß seine Kraft und Fähigkeit nicht gut belohnt wird, und daß er damit mehr verdienen könnte, steht es ihm ja frei, sich einen anderen Lohnherrn zu wählen, der ihm seine Leistung besser bezahlt. Nun gibt es aber zwingende Verhältnisse für den Miethling, welche ihn oft nö- *)D31 ,D*!W P DD“)1 N8l 'D* D’DID P H3T l*b (9 PDS D’-Ol) l’HND DZ& DD “ND P H3T N1? .('3 ,*"ü 10) Siehe Nr. u. 4 — „Israelit" d. I. thigen, für eine sehr geringe Entlohnung möglichst viel zu leisten und dem Miethsherru einen möglichst hohen Arbeitsertrag zri liefern, der mit dem Lohne in keinem Verhältniß steht, was soll oder was kann da der Arbeiter thun? Kann er sich vor solcher Ausbeutung seiner Arbeitskraft schützen? Er muß ja aus Zwang für nur geringe Entlohnung arbeiten, welche ihm die Roth auferlegt? Oder soll ihn das Gesetz in Schutz nehmen und beit Lohnherrn zwingen, daß er für einen höheren Arbeitsertrag einen höheren Lohn bezahle? Wer rvird aber daun den Micthshcrrn wieder in Schutz nehmen und ihm den Schaden ersetzen, wenn der Arbeitsertrag oder der Gewinn geringer feilt wird, als der Arbeitslohn, was auch vorzukommen pflegt? Wie vermag da überhaupt das Gesetz gerechte Eontrole zu üben? Wie vermag es für alle möglichen und unmöglichen Fälle vorzusorgen, alles genau abzuwiegen, abzumessen, abzuschätzen und abzugrenzen? (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Alzey, 20. Nov. Der antisemitische Hetzapostel, Herr Böckel, hat die Absicht, in aller Kürze auch den Wahlkreis Bingen-Alzey mit seiner Gegenwart zu beglücken. Wie wir indessen unsere Pfälzer kennen, wird Herr Böckel wenig Boden für feine Ansichten gewinnen. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Kaschan, 12. November. Vorgestern, Montag, ist der Präses unseres Cultnsvorstandes und ehemaliges Mitglied des jüd. Eongresses, Dr. David Kain, im Alter von 68 Jahren gestorben. Derselbe war ein Schwiegersohn Leo Holländer'--, der während der ungarischen Revoltltion 1848 eine bedeutende Nolle gespielt und 1869 dann dem genannten Congresse präsidirte. Seine Frau ist ihm indeß schon im vorigen Jahre in's Grab vorausgeeilt. Das Leichenbegängnis fand nun heute statt und bethciligten sich an demselben der Obergespan mit allen Honoratioren des Municipiums, das Offiziercorps, die Vertreter aller hiesigen chriftl. Cmifessionen rc. Rabbiner Lieberm a nn hielt dem Todten die Grabrede. nM3sun. Krems an der Donau, 12. November. WoJn iraw nx „Und zu verpflegen dein Greisenalter." Anläßlich des vor zwei Jahren begangenen 40jährigen Regierungsjubiläums unseres erhabenen Monarchen m* hat die hiesige Municipalität im Vereine mit den übrigen Gemeinden unseres Bezirkes beschlossen, ein Ältersversorgungshaus für den Bezirk

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