Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 93 (27.11.1890)
- Date
- 1890-11-27
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1670 Eilande gelegen, welches von den beiden Armen des Memelstromes umfangen wird, ist es ein Hauptstapelplatz des russischen Holzhandels geworden. In Memel, Heydekrug-Szibben und Ruß hatten sich der Grenznachbarschaft, sowie der Handelsbeziehungen mit Rußland wegen eine sehr große Anzahl russischer Juden angesiedelt, die bei der Ausweisung im Jahre 1885 schwer betroffen wurden; mehr als 1100 haben diese Orte verlassen und auswandern müssen. — In Memel wurde diese harte Maßregel mit der größten Schonung und in einem Zuge, etwa binnen Jahresfrist zu Ende geführt. Wer bis dahin keine Heimath gefunden hatte, der wurde entweder naturalisirt oder erhielt eine regierungsseitig bestätigte Aufenthaltserlaubniß. Ganz anders in Heydekrug und Ruß. Der dortige Landrath, Freiherr v. L., ist ein gar sonderbarer alter Herr. Kein akademisch gebildeter Beamter, wie die meisten heutigen Landräthe, sondern noch einer aus der „guten alten Zeit", da die Landräthe von den Großgrundbesitzern freigewählt wurden. Dieser ließ die Ausgewiesenen nicht zur Ruhe kommen; ob sich für dieselbe nun eine Heimath ermitteln ließ oder nicht — er wußte dieselben so lange anzuhalten, zu mahnen und zu strafen bis sie oft mit Verlust von allem Hab und Gut den Ort verließen. In Szibben ganz nahe bei Heydekrug, woselbst die eigentliche Bahnstation sich befindet, wohnte die Familie Sch. Der Mann lebte schon über dreißig Jahre in Preußen, betrieb ein Holzgeschäft, besaß Haus und Hof und war nicht ohne Vermögen. Vier bis fünf Jahre hindurch wurde der Mann gehetzt und gejagt, alles nur Erdenkliche und Menschenmögliche hatte er aufgeboten, um die Aufenthaltserlaubniß zu erzwingen, viele angesehene Männer, besonders christliche Großkaufleute standen ihm zur Seite — es half Alles nichts; schließlich mußte er doch, nachdem er Hab und Gut bei den ewigen Reisen und Agitationen daran gewagt hatte , den Ort verlassen und in Süddeutschland eine Heimath suchen. Mit Hilfe seiner beiden gebildeten und unternehmenden Töchter hat er sich in kurzer Zsit wieder eine auskömmliche Existenz geschaffen. Wie sehr man dem Manne zugesctzt, mag durch die Thatsache klar werden, daß der Herr Landrath allein wegen dieses Mannes nach der russischen Gouvernementsstadt Kowno gereist ist und bei dem dortigen Gouverneur durchgesetzt hat, daß der Mann wieder in den russischen Staatsverband ausgenommen werden sollte, um demselben die Ausrede zu benehmen, in Rußland kein Heimathrecht mehr zu haben. So könnte ich noch eine ganze Anzahl Fälle dieser Art namhaft machen; der merkwürdigste ist wohl der Folgende: Von der Zeit an, da Schreiber dieses am hiesigen Orte Stellung gefunden, das sind jetzt gerade 25 Jahre, hatte er es als eine seiner Obliegenheiten betrachtet, junge, arme, oft heimathlose, verwaiste und verwahrloste Kinder, von welcher Art es unter unseren russischen Glaubensgenossen gar zu viele gab und gibt, zu einem nützlichen und gut bürgerlichen Berufe zu erziehen. Ehemals als noch größere Mittel vorhanden waren, hatte ich jeder Zeit 30 junge Menschen als Handwerkerlehrlinge bei hiesigen Handwerksmeistern untergebracht und mit dem Nothwendigsten versorgt. Jetzt muß ich mich lediglich auf meine Armen- und Waisenschule beschränken. Die Schule wird durch die Zinsen eines Kapitals von 50,000 Mark, welches derselben von dem Justizrath Makow e r in Berlin aus den Mitteln des ehemaligen Hilfscomittz für die vertriebenen Juden in Rußland überwiesen und festgelegt worden ist, unterhalten. Die Schule gedeihet. Rach den Ausweisungen vor fünf Jahren waren derselben von 92 Schülern nur noch 23 geblieben, jetzt wird sie wieder von 58 besucht. Doch das Alles nur beiläufig. — Unter den obenbezeichneten Handwerkerlehrlingen befanden sich die Halbbrüder Meyrowitz und Kadaschewitz. Nachdem sie ihre Lehrzeit in einer hiesigen Böttcherwerkftätte beendet und noch einige Jahre als Gesellen am hiesigen Orte gearbeitet hatten, wandten sie sich nach Ruß und betrieben daselbst die Stäbefabrikation. Diese Stäbe sind nicht etwa Spazierftöcke, sondern die zur Böttcherei vorbereiteten Hölzer. Das Stäbegeschäft ist ein so bedeutendes, daß allein an unserem Ort jährlich davon für Millionenbeträge verschifft werden. Der Ausweisungsbefehl konnte an den genannten nicht vollzogen werden, da sich für dieselben in Rußland weder Eltern noch Heimath ermitteln ließ. Jetzt wird mir von einem Russer Communalbeamten Folgendes berichtet: „Der seit 9 Jahren hier in Ruß ansässige Israelit, Laaser Meyrowitz, welcher während dieser Zeit die Stäbefabrikatiou mit bestem Erfolg betrieben und sich durch Fleiß und Strebsamkeit Wohnhaus, Stall lebendes und todtes Inventar erworben hat, auch viele Arbeiter beschäftigte, erhielt im Monat Juli vom Landrathsamte zu Heydekrug wiederholten Ausweisungsbefehl, wonach er das Preußische Gebiet binnen einer gewissen Zeit verlassen oder 150 M. Strafe event. 14 Tage Gefängniß verbüßen sollte. Demzufolge erhoben sich seine Gläubiger und sicherten durch Anlegung eines dinglichen Arrestes über seine Habe ihre Forderungen. Da sie den Genannten jedoch als redlichen und fleißigen Menschen kannten, so ließen sie ihn ruhig weiter Mrthschaften. Das Königl. Landrathsamt war nicht so gemeint, machte Anschlußpfändung und trieb zum Verkaufe, worauf dann auch neulich die öffentliche Versteigerung stattfand. Leider waren