Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 91 (20.11.1890)
- Date
- 1890-11-20
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXXI. Jahrgang. BeilageM 91 ins „Israelit & Ieschurun^ Leitender Artikel. Mütterchens Inden. (Aus „Die Nation.") IV. Unter den 26 000 000 Einwohnern seiner Westprovinzen zählt Rußland etwa 2 600 000 Juden, also einen Juden auf neun Katholiken und Orthodoxe. Da diese Provinzen, mit Ausnahme eines verhältnißmäßig kleinen südlichen Streifens, altes polnisches Gebiet umfassen, so sind ihre Einwohner, soweit sie nicht Juden sind, Polen, Lithauer und Russinen, die letzteren eine slavische Rasse, welche dem tatarischen Moskowiter *) Namen, Sprache und Glauben lieh, ihn aber noch heute einen Fremden nennt und so wenig wie der Pole seinen Schutz verlangen oder seine Herrschaft ertragen würde, wären sie ihm nicht von der Uebermacht aufgebürdet. Nicht nur das Blut ist immer verschieden gewesen, sondern auch Sprache und Glauben sind es geworden: die Sprache durch ihre Veränderung im tatarischen Munde, der Glaube durch die spätere Katholisirung der Russinen, der neuerdings eine nicht durchgedrungene Zurücktreibung in die orthodoxe Kirche gefolgt ist. Daß Polen und Lithauer, die beiden anderen Elemente, nicht russinisch und noch weniger moskowitisch sind, bedarf keiner Bemerkung. Wenn das Zarenreich also überhaupt eine Judenfrage hat, so hat es sie wesentlich nicht auf eigenem nationalen, sondern nur auf erobertem Boden; wenn es seine Bürger gegen die Juden behüten zu müffen vorgibt, so will es Bürger behüten, die nur durch Gewalt dazu gemacht worden sind, die, so lange sie selbstständig waren, die Juden schätzten und schützten und die, sollten sie wieder einmal selbstständig werden, sich sehr verändert haben müßten, wenn sie die Juden nicht ebenso ungeschädigt neben sich hielten, wie es ihre Stammes¬ und früheren Reichsgenoffen in Galizien noch heute thun. In Wien, nicht in Lemberg tritt der Antisemitismus hervor. Die russische Judenfrage ist demnach, soweit sie das alte polnische Gebiet, in welchem die Juden fast allein wohnen dürfen, betrifft, eine Erfindung. Eine Erfindung, welche Polen, Lithauern und Russinen den Wunsch nach antijüdischem Schutz mit demselben Recht imputirt, mit welchem ihnen die Neigung zu russischer Herr¬ *) Moskowitisch und russinisch sind die alten bezeichnenderen Namen für dasjenige, was heute irreführend groß- und kleinrussisch genannt zu werden pflegt. schaft nachgesagt werden könnte oder den Bulgaren die Sehnsucht russisch regiert zu werden, wirklich zugeschrieben wurde, bis sie sich der Russen entledigten, so bald sie konnten. Eine Erfindung, so dreist aufgestellt, so sicher wiederholt und so ununtersucht vom theils ignoranten, theils konniventen Ausland hingenommen, wie die russische Politik eS häufig ist, deren Analyse manche von ihrer Macht aufgedrungenen Beziehungen unbequem machen würde. Noch das letzte Massacre in rusinischen Gegenden mußte durch moskowitische Bauern in Scene gesetzt, mußte überdieß wesentlich auf diejenigen Theile des alten Polens beschränkt werden, in denen man das Polenthum möglichst durch moskowitische und orthodoxe Importe zu ersetzen gesucht hat. Und hatte nicht sogar bei dieser Gelegenheit das Warschauer Generalgouvernement die polnischjüdischen Beziehungen als zufriedenstellend geschildert und die Odessaer Judenkommission Gleichstellung empfohlen? Die Sache stellt sich einigermaßen anders im eigentlichen moskowitischen Zarat, dessen Judenfrage die Folge der im eroberten Gebiet gewaltsam geschaffenen Judennoth ist. Da die Juden im annektirten polnischen Lande, im Interesse andersgläubiger Händler und der Polizei, die meisten Nahrungszweige seit der russischen Eroberung entweder nicht oder nicht mehr sicher oder nur gegen Bestechung treiben dürfen, so ist es natürlich, daß sie in daS Zarat hineindrängen. Das Verbot dort zu leben, wird durch die Panacee der Beamtenbestechung, die ihnen zeitweiligen Aufenthalt gestattet und denselben stetig verlängert, eben so sicher umgangen, wie z. B. jenes andere bekannte Gesetz, das orthodoxe Dissenter verbannt und dennoch den Polizeimeistern des Reichs 15 000 000 zu dulden ermöglicht. Wo alles Geld nimmt, gelten eben nur die Ukase, die welches bringen oder das Bringen nicht verhindern. So halten sich die russinischen Juden im russischen Zarat als Passanten auf, die niemals abreisen, bis sie einmal hier, einmal da summarisch ausgewiesen werden, um die Rückkehr desto theurer zu erkaufen. Sie treiben allerlei Handwerk und Handel mit Landesprodukten, soweit es nicht gerade örtlich oder zeitlich verboten ist, und agiren als Aerzre und Advokaten, wo man es ihnen eben nicht wehrt. Die wenigen Vermögenden werden für diese Erlaubniß grimmig geschröpft; da aber drei Viertel aller sowohl im Zarat wie in den altpolnischen Landen von der russischen Verwaltung bereits an den Bettelstab gebracht worden sind, so ist für die