Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 88 (120.11.1890)
- Date
- 1890-11-10
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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1587 gegen den erstinstanzlichen Beschluß keine Appellation überreicht wurde, dieser Beschluß auch ohne Revision der Ober-Gerichte rechtskräftig ist. Mithin kann der Rabbiner auf Grund des rechtskräftigen Urtheils sich zur Vornahme der rituellen Scheidung der Ehegatten, ohne eine weitere gerichtliche Verfügung abwarten zu müssen, für vollkommen berechtigt halten. Rumänien. Bukarest. Unser Glaubensgenosse, der Chemiker Herr Doctor Lazar Edeleanu, ist von der rumänischen Regierung zum „Chef des travaux chimiques“ an der Universität zu Bukarest ernannt worden. Bukarest. Wie seinerzeit berichtet wurde, waren während des letzten in Botoschani abgehaltenen Kongresses der rumänischen UniversitätZstudenten bedauerliche antisemitische Exzesse vorgefallen. Rach dem zu Ehren der studentischen Gäste von der Bürgerschaft Botoschanis gegebenen Festbankette waren in einer anläßlich des Vorabends zum israelitischen Neujahrsfeste hell erleuchteten Synagoge die Fenster eingeworfen und aus der Synagoge selbst Gebetriemen und Gebetmäntel entwendet worden. Die öffentliche Meinung beschuldigte eine größere Anzahl von bezecht nach Hause gehenden Studenten dieser bubenbaften Religionsstörnng, und da die gesummte Presse Rumäniens mit Ausnahme der in Chauvinismus und Antisemitismus machenden nationalliberalen Blätter den verübten Unfug rücksichtslos verurtheilte, so sah sich der Präsident des Studentenkongresses, ein Herr Mendonidi, veranlaßt, die Urheberschaft an den erwähnten Ausschreitungen gewissen ntchistudentischen Kreisen, namentlich aber den Hetzereien des antisemitischen Journalisten Goroveiu zuzuschreiben. Die Folge davon war, daß Goroveiu ein Schreiben des Suceava'er Hausbesitzers und früheren Jassy'er Universitätsstudenten C. Bilinescu veröffentlichte, welches den Freunden des vorerwähnten Kongreß-Präsidenden das denkbar ungünstigste Zeugniß aussteüt. Die jungen Herren haben der Aussage des genannten Gewährsmannes zufolge aus ihren Elsenbahnfahrten diverse Bahnhofsrestaurationen förmlich geplündert und sich schon während der Fahrt von Bacan nach Botoschani durch unanständige Gesten den Bahnwärtersfrauen gegenüber in wenig erfreulicher Weise bemerkbar gemacht. Bei der Abfahrt von Botoschani nach Jassy seien die Freunde des Herrn Mendonidi mit Gebetriemen und Mützen, welche wohl von dem Einbrüche in der Botoschanier Synagoge herrührten, auf dem Bahnhofe erschienen, um mit diesen zu israelitischen Kultuszwecken dienenden Gegenständen während der ganzen Fahrt bis Jassy allerlei Unfug zu treiben. In Jassy angekommen, hätten sodann die Studenten ohne alle Veranlassung die Juden geprügelt und sei sodann in Pascani die von einzelnen Teilnehmern des Kongresses an der Synagoge in Botoschani verübten Heldenthaten Gegenstand einer besonderen Lobrede gewesen. Statt auf diese ihnen von antisemitisch-gesinnungsfreundlicher Seite gemachten Anschuldigungen mit sachlichen Gegenargumenten zu antworten, haben nunmehr die Häupter des Botoschani'er Studentenkongresses beschlossen, sich an Goroveiu durch Massenforderungen zu rächen. Obgleich nun aber bet den zahlreichen, ganz nach Pariser Vorbild verlaufenden Duellen Rumäniens selbst Verwundungen der leichtesten Art zu den größten Seltenheiten gehören, so dürfte Goroveiu doch schon wegen Zeitmangel gar nicht in der Lage sein, allen an ihn gerichteten Satisfactionsforderuugen nachzukommen. Was aber unter allen Umständen bemerkenswerth ist, bleibt die Thatsache, daß die antisemitische rumänische Studentenschaft den ihnen vom Antisemiten Goroveiu angehefteten Fleck an der Ehre nicht anders, als auf die erwähnte Weise beseitigen zu können vermeint. Rußland. Mohilew, 24. Oct. An der Grenze des Mohilewschen und Smolenskischen Gouvernements existirt ein Marktflecken Chotinsk, welcher im Jahre 1886 meistbietend verkauft worden war. Der ehemalige Verwalter der Besitzung, ein Pole, erwarb eine der Straßen dieses Städtchens, einen Flächenraum von 131/2 Dessjätinen einnehmend. Der Vortheil dieses Kaufes schien anfangs sehr problematisch, da das Land, aus welchem die Häuser des Städtchens erbaut sind, Eigcnthum des Gutsbesitzers ist, so daß der Käufer nur das Recht erwirbt, von denk Hausbesitzer einen gewissen Zins zu erheben, bis nach Ablauf des Pachtkontrakts die Immobilien dem Grundbesitzer verfallen- Doch der Pole wußte wohl, was er hat. Er verlangte, daß die jüdischen Einwohner der von ihm gekauften Straße sofort ausgewiesen würden: 1. weil besagte Straße sich nicht auf Mohilew'schem sondern auf Smolenskischem Gebiete befunden-, 2. daß im letzteren Gouvernement Flecken nicht auf Privatgrund erbaut werden können, er also das Land als Eigenthum erworben habe; 3. da sich besagte Straße auf Smolenskischem Boden befunden und im Smolenskschen Gouvernement den Juden der bleibende Aufenthalt nicht gestattet sei, so sei auch ihr Grundbesitz illegal, folglich gehörten die auf seinem (des Polen) käuflich erworbenen Grunde,erbauten Häuser nicht ihren jüdischen Besitzern, sondern ihm. Obgleich die Juden daselbst seit vielen Jahren ansässig sind, so müssen sie exmittirt und ihre Immobilien konfiszirt werden, so-