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Der Israelit · 1890-11-10 · Heft 88 (120.11.1890) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 88 (120.11.1890)
Date
1890-11-10
Page
– (sequence 2)
Language
German
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1584 daß die Frage der Ausführung der gesellschaftlichen Gleichheit gar nicht bis zu dem W t e gelangen kann, und solche schon bei dem Wer rathlos stehen bleibt. Aus diesem Grunde erachtet auch die Bibel die Lösung der socialen Frage durch die Gewalt der Gesetzgebung als unzulässig und sie schiebt allen derartigen Versuchen und Experimenten einen Riegel vor, indem sie rund heraus erklärt: rjpo pw ^rr o pniv„@2 wird nie der Arme aufhören im Lande", um damit gleichsam anzudeuten, daß mit Chimären, mit Phantomen diese Frage keineswegs zu lösen ist; hier ist es vielmehr nöthig, nüchtern und praktisch nur solche Ziele anzustreben, welche erreichbar sind, und das zu verfolgen, was möglich ist. Möglich und erreichbar ist hier aber nichts durch die Gewalt, sondern nur durch die friedliche Entwickelung. Bei einer friedlichen Entwickelung aber läßt sich von einer Lösung der socialen Frage gar nicht sprechen, denn mit dem Worte Lösung wäre bezeichnet, daß mit einem Schlage, durch einen geschickten Ruck, durch eine weise Wendung in der Gesetzgebung das sociale Problem plötzlich aus der Welt gebannt sein würde, was auf dem Wege der friedlichen Entwickelung, welche von Schritt zu Schritt aus der Bahn der Cultur und Civilisation bedächtig innehält, ehe sie weiterwandelt, nicht möglich wäre, sondern nur durch das Zertrümmern der bestehenden gesellschaftlichen Grundlage und durch das Brechen mit dem alten System, was aber wieder nichts anderes ist, als die Gewalt. Die Bibel will daher gar nicht die Lösung der socialen Frage —« dies scheint ihr auf dem Wege der Gesetzgebung, welche den modernen Soeialreformern schon so manche bittere Enttäuschung eingetragen hat, gar nicht möglich — sondern sie strebt in ihren Verordnungen und Gesetzen blos die mögliche Ausgleichung der socialen Gegensätze an, wodurch die beiden Endpunkte in der Gesellschaft, Armuth und Reichthum, nach Möglichkeit einander nähergebracht werden könnten; das soll nicht geschehen durch eine gewaltsame Verschiebung der Güter, durch das Aufheben des Eigenthums, nein, das Mein und Dein soll wie bisher streng von einander gesondert bleiben, der Besitz soll nicht angetastet werden, alles bleibt beim alten, und trotzdem soll die weite Kluft zwischen arm und reich überbrückt werden; wie dies auf dem Wege der friedlichen Entwickelung durch die Gesetzgebung zu bewerkstelligen ist, wie die Verordnungen einer solchen Gesetzgebung lauten müssen, um ein solches Ziel zu erreichen, cs ist blos ein kurzes Wörtchen, welches alle diese Gesetze in sich faßt, es ist die Pflicht. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten ttttb Correfponderrzerr. Deutschland. Alzey, 5. November. Wir erhalten folgende Zuschrift: Die in einer der jüngsten Nummern Ihres Blattes über mich veröffentlichten Mittheilnngen sind einestheils unwahr, anderntheils nicht auf mich bezüglich. Alzey, 5. November 1890. D r. Rothschild, Rabbiner. Betreffende Mittheilungen wurden uns aus durchaus lauterer Quelle, wir halten daher keinen Grund, an deren Richtigkeit zu zweifeln. Red. Berlin, 23. October. Wenn nur erst unsere lieben Gemeindegenossen zum Denken und Reden über Judenthum und jüdische Religion angeregt werden, dann wird doch endlich einmal die Eisrinde von ihrem Herzen schwinden und die nicht ganz erloschene Liebe zur Religion wieder aufleuchten. Zwanzig Jahre hindurch pflegten wir der süßen Ruhe und folgten willig der Bevormundung, die uns aller Mitarbeit überhob. Und diese wohlbestallten Herren Vormünder kannten nur ein Ziel, den Ausbau der humanitären Institutionen. Die religiösen Einrichtungen wurden mit einer beispiellosen Kaltherzigkeit vernachlässigt. — Nun endlich erwachen die Gemeindeglieder zu einem neuen Leben. Hart am Rande des Unterganges wollen sie retten, was noch vor gänzlicher Vernichtung zu bewahren ist. Die Führung dieser Bewegung hat der „Centralverein zur Vorbereitung jüdischer G e m e in d ew a h l e n" übernommen. Derselbe reichte dem Gemeindevorstande seine Statuten ein, aus denen zu ersehen ist, daß der „C. V." sich die Aufgabe stellt, das Bewußtsein der religiösen Zusammengehörigkeit in den breiten Schichten der Gemeindcangehörigen zu wecken. Der „C. V." will nicht Opposition machen, sondern nur Wünsche und Beschwerden über Unzuträglichkeiten und Mängel dem Vorstande übermitteln. Zur Beseitigung allseitig fühlbar gewordener Uebelstände unterbreitet derselbe dem Vorstande folgende Anträge: 1. Abschaffung des bisherigen, nicht zeitgemäßen Wahlmodus. 2. Errichtung je einer einfachen und würdigen Synagoge a. für den Westen d. für den Süden bezw. Südosteu. 3. Errichtung je einer Religionsschule im £>., S., W. u. N. der Stadt.

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