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Der Israelit · 1890-11-06 · Heft 87 (6.11.1890) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 87 (6.11.1890)
Date
1890-11-06
Page
– (sequence 10)
Language
German
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1572 hineinließen, beschränkten ihre Rechte selbst in den bisherigen Wohnsitzen, um sich andere Elemente, deren Anschluß sie zu erlangen hofften, zu verpflichten. In der Absicht, die polnischen Händler und Handwerker zu gewinnen, die den Russen vielleicht weniger feindlich, jedenfalls weniger mächtig gegenüberstanden, als der unversöhnliche Adel, wurden den Juden, welche den Mitbewerb der polnischen Konkurrenz bisher wenig zu fürchten gehabt, rasch allerlei Gewerbe verboten. Zeitlich und örtlich wieder erlaubt und wieder verboten, je nach Bedürfniß, Laune und Gunst, wurden diese Maßnahmen durch lokale Ausweisungen , und Heranziehungen häufig ergänzt, erleichtert und erschwert. Die Willkür, welche das Leben der russischen Verwaltung ist, schwelgte an dem wehrlosen Objekt, dessen Zersetzung den auf die Juden gewiesenen Adel schädigen, den mit den Juden konkurrirenden Mittelstand versöhnen und dem die Juden noch mehr als alle anderen plündernden Beamten eine reiche Gelegenheit zu Erpressungen bieten sollte. Einmal wurden den Juden ihre blühenden Schmieden in Schitomir geschloffen, weil man polnischen Gesellen den Verdienst geben wollte, und dann wieder auf lokale Petitionen hin wieder geöffnet, weil die jüdischen beffer und billiger gehämmert hatten; einmal wurden sie aus Sebastopol und Nikolajeff ausgewiesen, weil man in den Kriegshäfen nur Russen zu haben wünschte, und danach wieder herbeigerufen, weil die dortigen Militärbehörden die jüdischen Handwerker für Armee- und Marinezwecke nicht entbehren konnten. Einmal durften sie in gewissen Theilen der Provinzen kaiserliche Chauffeearbeiter sein und in ganz Rußland als Regierungsfuhrleute amtiren und dann wieder nicht; einmal mochten sie überall am Schwarzen Meer wohnen, um den Kornhandel zu beleben, um sich danach wieder auf das westliche Ufer zurückgewiesen zu sehen; einmal wurden sie auf Antrag des Generalgouverneurs als Handwerker nach dem Kaukasus gezogen und danach wieder thetlweis weggeschickt. Das Hauptobjekt der Reglementirung bildete stets der Branntweinhandel, der ihnen abwechselnd in Städten und Dörfern gestattet wurde, weil sonst die Steuer nicht genug brachte, oder genommen wurde, vorgeblich weil sie die Trunkenheit förderten (eine bewußte Unwahrheit, da in Großrußland, wo keine Juden wohnen, die Konsumtion sich seit der neuen Accise regierungsstatistisch verdoppelt, in Kleinrußland mit seinen jüdischen Schenken um 14 Prozent abgenommen hat), in Wahrheit, um polnische und russische Wirthe auf jüdische Kosten zu bevorzugen. In demselben Geist einer orthodoxen Nächstenliebe wurden gelegentlich auch umfassendere Verordnungen erlassen, welche die Juden von den Dörfern in die Städte, oder von den Städten in die Dörfer trieben, ihnen gewisse Nahrungszweige ganz nahmen oder gaben und sie zeitweis mit besonderen Privilegien bedachten oder sie derselben beraubten. Die Fülle und der Widerspruch der Verordnungen erreichten schon früh eine solche Höhe, daß zwei Generalukase erlassen werden mußten, um Grundsätze und Detail der Judenbehandlung zu regeln: der vom Juli 1827, tüdfytx es als Zweck der Jndengesetzgebung aufstellt, nicht etwa das Wohlergehen dieser zahlreichen Klasse von Unterthanen zu fördern, sondern „von der Rasse möglichsten Vortheil für den Staat zu ziehen", und der vom April 1835, welcher, alles andere verbietend, dasjenige aufzählt, was den Juden erlaubt sein soll und Sibirien in die nächste Nähe der Uebertreter rückt. Das darin ausgesprochene Prinzip, daß die Inden in den Westprovinzen wohnen und Handel, Handwerk und Ackerbau treiben dürfen, hat sich indeß bei den gleichzeitig codificirten zahllosen Beschränkungen und den sofort wiederum erlassenen zahllosen neuen öffentlichen und geheimen Verordnungen wesentlich wirkungslos erwiesen: der gesetzreichste Staat der Welt ist auch der gesetzloseste, und was der Jude nicht von der Polizei erkaufte, blieb ihm nach wie vor versagt. Bei der Billigkeit der Preise, die mau den Aermsten zu machen hatte, wollte man irgend etwas von ihnen erlangen, lag darin freilich ein großes Remedium. Hatten sich die meisten auch in der polnischen Zeit nur eben ernährt, so war durch die russischen Maßregelungen schon im ersten Viertel dieses Jahrhunderts eine fettoem stätig wachsende Massenarmuth geschaffen, welche selbst die Polizei zu einem niedrigen Judendurchschnittserpressungstarif zwang. Desto stärker wurden die wenigen Vermögenden geschröpft. Alles in Allem genommen gestattete indeß der Jspravnik ungleich mehr als der Zar. Wie im mittelalterlichen Deutschland, waren die Juden wieder Regal geworden, obschon diesmal weniger des Kaisers, als des Viertelskommissarius. So kam die liberale Aera Alexander II. Heran, welche auch den Juden einige Erleichterungen , zumal in einem Freizügigkeits- und Schulgesetz bieten zu wollen schien. Nach ersterem sollten Studirte, Kaufleute erster Gilde und Handwerker nicht mehr in den Westproviuzen ullein, sondern überall wohnen dürfen, weil, wie die Minister des Innern und der Finanzen dem Kaiser berichteten, die beiden ersten Klaffen überall erwünscht, die jüdischen Handwerker aber dem eigentlichen Rußland, das deren nicht genug zähle, geradezu erforderlich wären, in ihm eine sehr steuerpflichtige Klaffe bilden und, wie der Gouverneur von Pultawa aus eigener örtlicher Erfahrung berichte, sich der anderen Bevöl-

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