Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 87 (6.11.1890)
- Date
- 1890-11-06
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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1565 um die Schultern gelegt wurde (der in Synagogen beim Gottesdienst gebräuchliche Gebetmantel). Andere hatten wenigstens Feststräuhe in der Hand, die sie in eigenthümlicher Weise schüttelten und hin und her bewegten. Während der Liturgie, die sich über eine Stunde hinzog und für den Uneingeweihten wenig Abwechslung bot, hatten einige der Zuhörer Gebetbücher mit hebräischem Text in der Hand und verfolgten darin die einzelnen Theile des Gottesdienstes. Die meisten behalfen sich indessen ohne solche und fielen nur in den allgemeinen Chor mit ein, wenn es galt, dem Vorsänger im Namen der Gemeinde zu antworten. ES ließ sich schwer erkennen, wie viel oder wie wenig der einzelne von dem verstand, was durch den Sangeschvr oder den Vorsänger vorgetragen wurde, indessen darf man wohl voraussetzen, daß der größte Theil der Anwesenden nur iM Allgemeinen folgen konnte. Ich habe, ofien gesagt, von dem, was hebräisch gesprochen und gesungen wurde, kein Wort verstanden, obgleich ich seinerzeit auch die Psalmen und den Jesaias im Urtext gelesen habe. Der Vorsänger trug übrigens seine Abschnitte mit schöner, wohlklingender und geschulter Stimme vor, und ich war erstaunt, zwischen Melodien, die offenbar uralt waren, auch solche zu vernehmen, die recht modernen Ursprungs sind. So unterschied ich Händel und, wenn ich nicht irre, auch Mendelssohn. Die Gemeinde indessen resprndirte indessen monoton in einem eigenthümlichen schnellen Takte und ohne Anspruch, musikalisch zu wirken, und es war gut, daß der Kinderchor mit wohllautenden Stimmen einfiel und die Antworten harmonisch abschloß. Endlich nach einer Reihe von Ceremonien, die Vorzeigung der Thora und dergleichen, was den Uneingeweihten nur wenig interessiren konnte, bestieg Herr Rabbiner Dr. M a y b a u m dir Ktinzel, um die Festpredigt zu halten. ES ist ein Mann von etwa fünfzig Jahren, mit vollem dunklen Bart und klugem Gesicht. Seine Stimme ist nicht sehr stark, aber hell, wenn auch nicht ganz metallrein, uud war deßhalb gut zu verstehen. Seine Sprache, ebenso seine Gesten, sind lebendig, bisweilen fast hastig, wie denn überhaupt die Predigt in einem lebhaften Tempo gehalten war. Maybaum ging in natürlicher Weise von dem Fest aus, zu dessen Feier die Gemeinde versammelt war, wies auf die ursprüngliche (sie!) Bedeutung als auf ein Erntefest, dann als auf ein Siegesfest hin und faßte es schließlich als das Symbol der Hütte, des Schutzes, den die Religion in Glück und Unglück gewährt. Er stritt gegen die Anschauung, daß die Religion nur eine Helferin im Unglück sei, wobei er die Tagesereignisse streifte, welche die Verzweiflung und Haltlosigkeit gerade auf den Höhen des Lebens gezeigt hätten; er bekämpfte die andere Anschauung, daß die Religion nur für die unwissende Masse sei, worauf diese folgerecht damit antworte, daß sie «inen Massenaustritt aus der Kirche proklamire. Dann schilderte er die Schutzwirkung der Religion und ermahnte endlich die Männer, die Frauen, die Kinder, jedes in besonderer Weise, die Religion der Väter zu bewahren und an ihr festzuhalten. Abgesehen von einer Bemerkung, daß sich die jüdische Religion nicht blos an die „Mühseligen und Beladenen" wende, würde man kaum etwas gehört haben, was nicht ebenso gut auch in der ersten besten Kirche hätte gepredigt werden können. Eine vernichtendere Kritik hätten die Predigten Maybaum's und seiner Nachtreter wohl kaum er. fahren können; wie das Judenthum dieser Leute verblaßt ist, ebenso verblaßt sind naturgemäß ihre Reden, so daß der unbefangene Zuhörer nicht weiß, ob ein Rabbiner, Pfarrer oder Imam spricht. — Lübeck, 27. Oktober. Wie Ihren Lesern bekannt, hat die hiesige Bürgerschaft einen Senatsantrag, nach welchem „ein jeder im Lübeck'schen Staatsgebiete wohnhafte Israelit verpflichtet sei, als Mitglied der israelitischen Gemeinde beizutreten" abgelehnt. Dieser Beschluß wurde in einigen jüdischen Reformblättern als Sieg der Gewiffensfreiheit gefeiert, die hiesige Gemeinde beschuldigt, daß sie das Selbstbestimmungsrecht antaste und man erkühnte sich von „orthodoxer Unduldsamkeit" zu sprechen. Es ist daher wohl an der Zeit über die wahren Verhältnisse der hiesigen Gemeinde, wie sie unser Rabbiner HerrDr. Carleb ach in einem hiesigen Blatte ausführlich schildert, kurzgedrängt zu berichten. um darzuthun, wie ungerechtfertigt jene Angriffe sind. Bis zum Jahre 1868 bestand hier in Lübeck ein Zwang zur Gemeindeaugehörigkeit, wie er ebenso in fast allen deutschen Staaten noch heute besteht. Als nun in Hamburg in Folge religiöser Wirren sich die Gemeinde in mehrere Parteien theilte und dadurch die Zugehörigkeit zur Gemeinde aufgehoben werden mußte, ruhten auch hier einige unruhige Köpfe nicht und bestürmten durch Eingaben und Beschwerden den Vorstand und Senat so lange, bis die in das erst 1865 neu erlassene Gemeindestatut aufgenommene Zwangszugehörigkeit zur Gemeinde durch den Nachtrag vom 8. Januar 1868 wieder aufgehoben, der Austritt der bereits der Gemeinde Angehörigen nach Erlegung eines fünfjährigen Beitrages gestattet, der Eintritt aus der Freinde Hierherziehender jedoch in deren Belieben gestellt ward. Der durch diesen Nachtrag geschaffene, bis jetzt factisch bestehende und durch das Votum der Bürgerschaft weiter gutgeheißene Zustand ist nichts als eine Bevorzugung Fremder auf Kosten Einheimischer , eine Belastung hier Geborener zu Gunsten der von außerhalb hierher Ziehenden. Der Beschluß der Bürgerschaft hat somit nur für Fremde „Gewissensfreiheit und Selbstbestimmungsrecht" votirt, für die Hiesigen hat sie den Zwang verewigt und verstärkt. Die bis 1868 hier wohnhaften, also die einheimischen Israeliten und deren Kinder sind gezwungen, zur Gemeindekasse zu steuern ohne Rücksicht auf ihre religiöse Richtung und können nur nach Erlegung eines fünfjährigen Beitrages sich trennen; die Fremden aber, welche an den Orten, wo sie früher wohnten, überall bezahlen mußten, kommen hierher und sind jeder Beitragspflicht ledig. Der Nachtrag von 1868 hat, wie hieraus ersichtlich, von vornherein nichts getaugt; allein der durch ihn geschaffene ungerechte und für die Zukunft trotz des Votums der Bürgerschaft kaum haltbare Zustand machte sich in seinen bedenklichen Folgen erst seit 1872 unter der gesteigerten Einwirkung der Freizügigkeit mehr und mehr fühlbar. Immer mehr Einheimische ziehen fort und Fremde siedeln sich dafür hier an. Sie finden hier eine geregelte Gemeinde vor und Leute, die gewungen sind, die Kosten