Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1890-10-27 · Heft 84 (27.10.1890) · page 11

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 84 (27.10.1890)
Date
1890-10-27
Page
– (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2446951-2448024-2448103--30953-2478729
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

1525 „Wir können," sagt, der Wahrheit die Ehre gebend, „das hessische Ober-Eonsistorium, unter keinen Umständen für das, was eine gemeinsame Schuld ganzer Volksklassen ist, und wofür diese, soferne sie wirklich Christen sind, Butze zu thun und Besserung zu suchen haben, die jüdischen Staatsbürger, in deren Reihen es doch wahrlich an Beispielen wirklicher Milde und Gutthätigkeit, an Mustern pietätvollen Familiensinnes nicht fehlt, und zwar diese ohne Unterschied allein verantwortlich machen . . . Wir müssen es aber auch als eine verhängnißvolle Mißleitung der dunklen Jnstincte des deutschen Christenvolkes ansehen, wenn man da, wo es gilt, vor Allem die eigenen Fehler einzusehen, die Unzufriedenheit der Massen auf angebliche Urheber ihrer Drangsale hinlenkt, die es nur zum Theil und sicherlich nicht ohne erhebliche Mitschuld der christlichen Bevölkerung selbst sind. Der dadurch entfesselte Geist der Unbotmäßigkeit und Zuchtlosigkeit, der Begehrlichkeit und des Hasses kann dann, wenn sich — nur zu bald — Herausstellen wird, daß die Versprechungen jener augenblicklich volksthümlichen Agitatoren unerfüllbar sind und bleiben, nur denen zugute kommen, die auf die wachsende Unzufriedenheit der breiten Volksmassen ihre Umsturzpläne unseres gesammten Staats-und KirchenwesenZ gründen." Das sind leicht zu erkennende Wahrheiten, die bestehen würden, auch wenn das hessische Ober-Consistorium sie nicht ausdrücklich anerkennen würde. Aber daß eine kirchliche Oberbkhörde von solchem Range und in einem Lande, das einen der wenigen antisemitischen Abgeordneten znm deutschen Reichstage entsendet hat, sich bemüßigt fühlt, dies der Seelsorge-Geistlichkeit ihres Amtsbereiches einzuschärfen und, darauf gestützt, die antisemitische Agitation als mit den geistlichen Amtspflichten unvereinbar zu erklären, das ist von großer Bedeutung. Darin liegt ein Beweis, daß die von den geistlichen Agitatoren betriebene und mit dem Geruch der Heiligkeit umgebene Judenhetze nicht blos schlechthin verwerflich, sondern noch ganz besonders eine Verletzung der geistlichen Amtspflichten ist, daß diese geweihten Freischärler des Antisemitismus, die, unfähig, die christliche Gläubigkeit zu stärken, den Judenhaß entflammen, auch gegen die Gebote der Kirche handeln, deren Diener sie sein sollen. Wenn eine Versammlung hoher Würdenträger der evangelischen Kirche den Antisemitismus als unchristlich zurückweist, in wessen Namen spricht dann Herr Stöcker und sein Anhang? Wenn es mit seinem Christenthum so übel bestellt ist und er so wenig Verständniß für den geistlichen Beruf zeigt, dem er sein Leben gewidmet hat, was ist dann von seiner Social-Politik und seinem Verständniß für die wirthschaftlichen Lebensbedingungen des deutschen Volkes zu halten, deren Studium jenseits seines Berufes und seiner mangelhaften Bildung liegt? Und was kann die Triebfeder dieser von der Kirche ebenso wie von der großen Masse der Laien zurückgewiesenen Thätigkeit sein, wenn nicht die erbärmlichste Eitelkeit, welche, unfähig, etwas Gutes zu schaffen, sich durch Werke der Zerstörung einen Namen zu machen sucht? Lemberg, 5. October. Nach den letzten statistischen Erhebungen wohnen in Galizien 686 596 Juden, d. i. 11,52 pCt. der Gesammt-Einwohnerzahl. Budapest, 10 October. In dem Verhandlungssaale Nr. 1 des neuen prächtigen Juftizpalais fand heute vormittags die Verhandlung des der Erpressung angeklagten David Wellisch statt. Als Privatkläger erschien der Fabrikant koscherer Selchwaaren, Josef Rosenberg, welcher in unbedachtsamer, ja unkluger Weise einen Prozeß anstrengte, der durchaus nicht am Platze gewesen und wodurch er nur sich und der guten Sache geschadet hat. Rosenberg gab bei der Untersuchung zu Protocoll, daß Wellisch ihm zu wiederholtenmalen unter Androhung, dem Geschäfte zu schaden, Geld erpressen wollte, was durch ein Heer von namhaft gemachten Zeugen bekräftigt werden kann. Der öffentliche Anklägers versetzte daher den bezichtigten Wellisch in den Anklagestand und dieser hatte sich heute wegen versuchter Erpressung vor einem Dreirichter-Eollegium zu verantworten. Die Verhandlung ergab das Folgende: Im vorigen Jahre hat das Rabbinat der Pester israelitischen Religionsgemeinde, nachdem die Koscherfleischfrage bereits als gelöst zu betrachten war, sich mit den Erzeugern der Koscherwürste ins Einvernehmen setzen wollen. Daselbst gab es eine nicht zu bewältigende Opposition und bloß Rosonberg unterwarf sich dem Willen seiner geistlichen Behörde. Dabei unterlief ein arger Fehler, er erhielt das Monopol als einzig dastehender Selcher, welcher in Pest koschere Selchwaaren erzeugt. Das Rabbinat hätte richtiger sagen sollen: Rosenberg ist der einzige Selcher, welcher nach Willen des RaMnats arbeitet. Run veranstaltete die Concurrenz, d. h. die in ihrem Erwerb geschädigten Fabrikanten von koscheren Selchwaaren eine förmliche Hetze und ließen es sich viel Geld kosten, das Monopol Rosenbergs durch gegenteilige Beweise zu schwächen. Dazu war der gute Wellisch, dessen Charakter weder die Feuernoch die Wasserprobe bestehen könnte, ausersehen und siehe da, die Wühlereien der beleidigten und geächteten Concurrenz hatten großen Erfolg. EhrenWellisch, welcher im Vorjahre — es war dies am 2. August 1889 — in der „Allgemeinen Jüdischen-Zeitung" einen Lobartikel über die Koscher» Arbeit Rosenbergs brachte, widerrief diese seine Lobhudelei schon am 27. Januar 1890 in eben demselben Blatte und erklärte in einem „Eingesendet", daß Rosenberg trotz der rabbinischen Koscher-Erklärung vollkommen trefe sei, wovon Wellisch sich selber überzeugt haben wollte. Die Zeugen, aus „Fleisch- Jnspectoren (!)", Fleischhauern und Darmhändlern bestehend, deponirten gar Vieles. Nach einigen sei Rosenbergs Waare koscher, nach andern wieder trefe! Rosenbergs Rechtsfreund, der hauptstädtische Advocat Dr. Friedrich Halasz, besaß soviel Tact, durch den kön. Ungar. Gerichtshof constatiren zu lassen, daß die angebliche Trefefleischlieferung an Rosenberg vor l'/z Jahren geschehen ist, daher noch vor August 1889, demnach treffe hiefür das Rabbinat nicht den geringsten Vorwurf, da Rosenberg das Koscherattest erhalten hat, als das Rabbinat durch den in die Fabrik Rosenbergs entsendeten Aufseher die vollkommene Beruhigung erhielt, es sei daselbst alles streng koscher! Wellisch gibt an, sein Gewissen (!) allein habe ihn zum Widerruf bewogen, und merkwürdiger Weise hat dieser „fromme und gewiffen-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.