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Der Israelit · 1890-10-20 · Heft 82 (20.10.1890) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 82 (20.10.1890)
Date
1890-10-20
Page
– (sequence 2)
Language
German
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meinheiten zaghaft die Segel streicht, kann allerdings ernste, öffentliche Pflichten nicht erfüllen." Man sollte in der That nicht die Wirkung dieser höchst verdienstlichen Publikationen durch die etwa mögliche antisemitische Verdächtigung, daß hier etwa ein „bezahlter Judenanwalt" oder ein „Judenknecht" das Wort nimmt, abschwächen lassen. Die Gesinnung der Schrift und ihre Auffassung vom Antisemitismus kennzeichnet sich durch die folgende einleitende Ausführung: „Allerdings ist es eine Ehrenpflicht der Christen, die Abwehr der antisemitischen Agitation nicht den Angegriffenen allein zu überlassen, sondern sie in erster Reihe zu übernehmen. Werden sie diese Pflicht erfüllen? Wir zweiflen nicht daran, sobald sie nur erst mit dem Charakter und den Zielen dieser Agitation genauer bekannt sind. Das Gefühl der Scham und der Empörung über ein solches Treiben wird sie zur Abwehr veranlassen. Sie werden nicht dulden, daß das deutsche Volk vor dem Auslande sich das Armuthszeugniß ausstelle, daß 46 Millionen deutsche Christen es nicht ertragen können, daß einerhalben Million deutscher Juden die freie Entwickelung ihrer Kräfte gestattet werde. Die Juden-Frage ist keine Frage der Sympathie oder Antipathie. Es wird von Niemand verlangt, daß er sich den Zwang authun soll, persönlich mit Juden zu verkehren, wenn ihm nicht danach zu Muth ist, oder die in seinem Bereich befindlichen Juden liebenswürdig und gut zu finden. Jedem soll sein Geschmack und die Art seiner geistigen und gesellschaftlichen Bedürfnisse zur Richtschnur dienen. Wenn Jemand freundschaftliche Beziehungen zu einem Pickenbach oder Dr. Böckel wünschenswerth erscheinen und größere Befriedigung gewähren, wie die zu einem Ludwig Bamberger — immerhin. Er soll in seinen Neigungen nicht gestört werden und ihnen freien Lauf lassen. Was wir fordern und woran unter allen Umständen festgehalten werden muß, das ist: daß die bürgerliche und staatsbürgerliche Stellung, welche unsere jüdis ch e n Mitbürg er kraft der Verfassun g und der Gesetze, kraft unserer ganzen historischen und zivilisatorischen Entwickelung haben, nach keiner Richtung hin angetastet und geschmälert werde. Die deutschen Juden sind Deutsche mit allen Rechten und Pflichten, die auch wir deutsche Christen haben. Ihr Vaterland ist auch unser Vaterland. Traurig genug, daß man solche selbstverständliche Dinge heute noch besonders betonen muß. Es kann nicht unsere Absicht sein, die einzelnen Juden zu vertheidigen, wo sie Tadelnswerthes thun; wir werden niemals beschönigen, waS als verwerflich angeseheu werden muß. Dem schlechten Menschen gehe man aus dem Wege — er sei Jude oder Christ. Aber es ist ein verwerfliches und verächtliches Beginnen, eine große Zahl geborener Deutscher, gleichberechtigter Deutscher in Pausch und Bogen und ohne Ansehen der Person degradiren und ihrer Rechte berauben zu wollen, nur weil sie jüdische Eltern haben. Wer noch ein Gefühl für Recht und Gerechtigkeit hat, muß dagegen protestiren." Sie stellt zunächst das Verhältniß der Juden zu den übrigen Bekenntnissen in Deutschland nach Maßgabe der letzten Volkszählung (7. Dezember 1885) fest. Es ist dieses aus dem Grunde wichtig, um manche der verleumderischen Behauptungen des Antisemitismus nach Gebühr würdigen zu können. Unter 46,855,704 Einwohnern befinden sich 563,172 Inden, d. i. nnter 10,000 Einwohnern 120 Juden — 1,20 °/0 der Gesammtbevölkerung. Dieses Verhältniß ist um 0,05 0/g geringer, als im Jahre 1871. Von antisemitischer Seite ist die lügnerische Behauptung propagirt worden, daß die Juden mehr Verbrechen begehen, als die Christen. Der „Antisemiten-Katechismus", welcher neun Auflagen in schneller Aufeinanderfolge erlebte, bis er im November 1888 beschlagnahmt wurde, während sein Verfasser von dem Leipziger Gericht wegen Beschimpfung der jüdischen Religion sich eine Verurtheilung zuzog, hat die Keckheit, zu schreiben.- „Die Kriminalstatistik weist nach, daß die Betheilignng der Juden an den Verbrechen in der That eine im Verhältniß viel größere ist, als die der Deutschen", worunter er die deutschen Christen im Gegensatz zu den Juden versteht, da diese nach antisemitischer Lehre keine Deutschen sind. Der „Antisemiten-Spiegel" weist dagegen an der Hand der w a h r c n Kriminalstatistik überzeugend nach, daß diese Behauptung, „sowohl was die Zahl, als was die Schwere der Verbrechen betrifft, eine grobe Unwahrheit ist." Gegen die perfide Bemerkung des Autisemiten-Katechismus, daß man nicht vergessen dürfe, daß die weitaus meisten jüdischen Vergehen überhaupt nicht zur Anzeige gelangen, heißt es in dem Antisemiten-Spiegel sehr zutreffend: . . . „so ist das ebenfalls eine haltlose Verleumdung. Das Gegentheil ist wahrscheinlich. 1887 wurden verurtheilt 3428 Juden und 347,128 Christen, freigesprochen 1290 Juden und 78,013 Christen: mit anderen Worten: auf 100 verurtheilte Juden wurden 37 Juden freigesprochen, auf 100 verurtheilte Christen nur 22. Wie ist das zu erklären? Sollte man etwa annehmen können, daß bei der Polizei, den Staatsanwälten und den Strafrichtern, welche Berufe bekanntlich noch durchaus nicht „verjudet" sind, eine besondere Abneigung besteht, Juden zur Bestrafung zu bringen? Zu einer solchen Annahme liegt sicherlich kein Grund vor. Es ist vielmehr wahrscheinlich, daß gegen Juden mehr unbegründete Anzeigen bei Gericht ein laufen und deß halb mehr Anklagen erhoben werden, die mit Freisprechung endigen." Wir empfehlen diese erste Lieferung des Antisemitcn-Spiegels angelegentlichst einem ausgedehntesten Leserkreis und sehen der ferneren Lieferungen, die hoffentlich sich dieser ersten würdig anschließen, mit vielem Verlangen entgegen. Möge sich die zuversichtliche Erwartung Rickert's recht bald bewahrheiten: „Das deutsche Volk muß und wird mit d er antisemitischen Bewegung fertig w erden: denn sie ist und bleibt „eine Schmach" für unser Vaterl a n d."

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