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Der Israelit · 1890-10-16 · Heft 81 (16.10.1890) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 81 (16.10.1890)
Date
1890-10-16
Page
– (sequence 6)
Language
German
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1468 zen, das heißt Polen, wie es bei dem Wiener Kongreß 1815 organisirt wurde. Die drei baltischen Provinzen, Mitau, Riga und Reval werden von unseren, aus diesen Provinzen stammenden Glaubensgenossen bewohnt, gehören jedoch nicht zu dem gesetzmäßigen Aufenthaltsort, daher sind die in diese Gegenden eingewanderten Juden denselben Gesetzen unterworfen, wie die Einwanderer nach Petersburg oder einer andern russischen Stadt. Die Provinzen, in welchen die Israeliten' eingezwängt sind, bilden nur einen kleinen Thetl Rußlands, das außerdem aus Groß-Rußland, Sibirien, dem Kaukasus, Taschkend, Samarkand und Finnland besteht, wo der Aufenthalt der Juden durch besondere Gesetze geregelt wird. Ich werde dies Groß-Rußland nennen. Nachdem Katharina II. die Provinzen des gesetzmäßigen Aufenthalts annectirte, hat sie die Lage der Israeliten weder verbessert noch verschlimmert. Die Kaiserin ist während ihrer ganzen Regierung gleichgiltig geblieben für das Schicksal der Juden. Nichtsdestoweniger hat sie sie aufgefordert, die Städte Odessa und Katerinoslaw zu gründen, und die Juden rechtfertigten das Vertrauen der Czarin, was der berühmte Bischof von Odessa in seiner Rede bei Gelegenheit der Feier des hundertjährigen Jahrestages dieser Stadt hcrvorgehoben. Der Kaiser Nikolaus begann die Reihe der Eknfchränkungsmaßregeln; er war es, der eine besondere Gesetzgebung für seine israel. Unterthanen schuf. Sein Zweck war überdies, den Uebertritt der Juden zu fördern und zur Noth sie dazu zu zwingen. Dagegen sah er sehr darauf, daß die Israeliten keine Proselyten machten unter den Christen. Die Maßregeln, welche er diesbezüglich traf, sind zahlreich; ich nenne einige darunter: 1. Die Israeliten, welche sich eines großen Verbrechens schuldig gemacht, welcher Art dasselbe auch sei, entgingen der Tortur, im Falle der Abschwörung ihres Glaubens. 2. Diejenigen, welche aus eigener Initiative die griechische orthodoxe Religion annahmen, erhielten zum Lohn 30 Rubel. 3. Zum ersten Male wurden die Juden zum Militärdienst berufen. Jede Gemeinde mußte jährlich aus tausend Seelen 10 Rekruten liefern. Aber während die Christen majorenne junge Leuten stellten, oder zum wenigsten solche, die der Kindheit entwachsen, verlangte die Regierung von den israel. Gemeinden minorenne Rekruten, Kinder, die ihrer Mutter entrissen wurden, um den Ueberrritt der Juden zu erleichtern. Diese Kinder wurden hernach in den Dörfern von Groß-Rußland vertheilt und ihre moralische, religiöse und militärische Erziehung christlichen Invaliden anvertraut, die unerhörte Rohheiten gegen ihre Schüler ausübten. Alle Jahre wiederholten sich diese herzzerreißenden Vorgänge in den Städten des Aufenthaltsrechts; das Jammern, die Verzweiflung der Mütter entziehen sich jeder Beschreibung. Der active Dienst begann mit 21 Jahren und dauerte ein Vierteljahrhundert. Es ist selbstredend, daß für die Israeliten kein Avancement existirte. Außerdem erhielten die Gemeinden das Recht, sich ihrer sozusagen schädlichen Mitglieder zu entledigen, indem sie sie für alle Zeiten dem Militärdienst überwiesen. Sie wurden die „Gestraften" genannt. Sie erhielten dann noch das. Recht, jeden fremden Israeliten, der ohne Paß angetroffen wurde, unter die Fahne zu stellen. Diese sind unter dem Namen der „Poiminiki", die „Gefaßten", bekannt. 4. Es wurde den Juden untersagt, die Dörfer und die Ortschaften, die weniger als 50 Kilometer von der Grenze entfernt liegen, zu bewohnen. 5. Das vorübergehende Aufenthaltsrecht in Petersburg, Moskau und sonst in Groß-Rußland, von Alexander I. erweitert, wurde durch Nicolaus in auffallender Weise verschärft. In Moskau wurde ein einziges Hotel als Absteigequartier der Juden festgesetzt. Es ist bekannt unter dem Namen Glebowskaja Prodworia. Ein jeder ankommende Jude wurde vom Stadtthor bis nach dem Hotel escortirt. Um 9 Uhr Abends mußten alle Hotelbewohner zurückgekehrt sein, und der Gasthossbesitzer war gezwungen, der Polizei zu melden, wenn einer seiner Gäste fehlte. Die Abreise von Moskau geschah gleichfalls unter Escorte. Nach der persönlichen Intervention Montefiores beim Czar, wurde die Lage der Juden in etwas geändert, und Nicolaus versuchte es miN'.dem Bildungssystem , um die Juden zu assimiliren. Es war dies ein großer Fortschritt. Es entstanden dadurch in sämmtlichen Städten ausschließlich für Juden bestimmte Schulen und zwei rabbinische Schulen in Wilna und Zitomir. Er wollte auch, daß die Inden sich äußerlich nicht von den Christen unterscheiden sollten, und befahl daher den Juden, ihren Anzug zu verändern, sich die Haare nach russischer.Mode zu schneiden, und wo sich die Juden weigerten, sorgte die Polizei dafür. Im Ganzen hatten die Verordnungen manches Gute, und die Mehrzahl der Juden kleidete sich europäisch. Man muß dem Kaiser Nikolaus Gerechtigkeit widerfahren lassen; er hatte keinen Haß gegen die Juden, er wollte sie auf seine Art zustutzen, aber stieß sie nicht systematisch zurück, und was die Lieferungen für die Regierung betraf, so machte man keinen Unterschied zwischen Juden und Christen. Während der letzten Jahre seiner Regierung, dank den vom Czaren gegründeten Schulen, fingen die

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