Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 81 (16.10.1890)
- Date
- 1890-10-16
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1466 Die Eröffnung des Couverts ergab als Verfasser derselben Herrn Arnold Budwig in Berlin. Der Ausschuß des Gemeiudebundes hat uns in liebenswürdiger Weise den Abdruck gestattet und beginnen wir in unserem heutigen Leitartikel mit der Veröffentlichung dieser preisgekrönten Schrift, welche für unsere geehrten Leser gewiß von großem Interesse sein wird. Berlin, 2. Oktober. Der Redacteur der antisemitischen „Staatsbürger Zeitung", Dr. Otto Bachler, hatte sich vor der 93. Abtheilung des Schöffengerichts in einer Privatklagesache zu verantworten. Kläger waren die Inhaber einer Droguenhandlung in Görlitz, Levy und Heinemann. In diesem Frühjahre erschien in der Staatsbürger- Zeitung im lokalen Theile ein Artikel, in welchem behauptet wurde, die Genannten hätten einen ehemals bei ihnen Angestellten und späteren Konkurrenten Namens Fritsche in systematischer Weise ruinirt, indem sie zu wiederholten Malen diejenigen Häuser in ihren Besitz zu bringen wußten, in denen F. soeben seinen Droguenladen eingerichtet hatte. Natürlich mußte der Letztere daun ausziehen, und durch den daraus erwachsenen Geld- und Zeitverlust sei der junge Geschäftsmann fast an den Bettelstab und zur Verzweiflung getrieben worden. Diese Mittheilungen wurden seitens der Redaktion mit den widerlichsten antisemitischen Bemerkungen begleitet. Der Beklagte gab zu, daß er nachträglich zu der Erkenntniß gekommen sei, daß diese Mittheilungen nicht der Wahrheit entsprachen. Als er später erfuhr, daß er getäuscht worden sei, sei er selbst nach Görlitz gereist, um einer gerichtlichen Vernehmung des Droguisten Fritsche beizuwohnen, und zu seinem Entsetzen habe er gehört, daß der Zeuge auch nicht eine einzige Behauptung mit Bezug auf die Herren Levy und Heinemann aufrecht erhielt. Nach Berlin zurückgekehrt, habe er sofort eine lange Berichtigung in der „Staatsbürger-Zeitung" gebracht und seinem aufrichtigen Bedauern über das Vorkommniß Ausdruck gegeben, habe ferner alles Mögliche gethan, einen Vergleich herbeizuführen, die Kläger hätten aber unerfüllbare Bedingungen gestellt. DerRechtsbeistaud der Kläger, Rechtsanwalt Munckel junior, hob hervor, daß es schwerere Beleidigungen, wie die in Rede stehenden, kaum geben könne, während der Vertheidiger, Rechtsanwalt Lattermann, auf die vielen Milderungsgrüude hinwies, welche dem Beklagten zur Seite ständen, der außerdem den Schutz des tz. 193 des St. G. B. für sich in Anspruch nehmen könne. Der Vorsitzende, Amtsrichter Boisly, führte bei der Urtheilsverkündigung aus, daß der antisemitischen Partei als solcher berechtigte Interessen im Allgemeinen nicht zugesprochen werden könnten; zu Gunsten des Angeklagten sei aber angenommen worden, daß derselbe sich im guten Glauben befunden habe, und er sei deßhalb auch nur wegen übler Nachrede verurtheilt worden. Bei der Schwere der Beleidigungen, die hauptsächlich in dem Kommentar zu finden seien, welcher den Mittheilungen hinzugefügt war, habe aber von einer Geldstrafe Abstand genommen werden müssen und sei deßhalb auf eine Gefängnißstrafe von vierzehn Tagen erkannt worden. Den Beleidigten wurde die Publikationsbefugniß in der „Staatsbürger-Zeitung" ausgesprochen. Leipzig, 10. Oktober. Der antisemitische Wortführer Th. Fritsch hält neuerdings — ermuthigt durch die Erfolge der Wahlen — Hetzreden in den Vororten Leipzigs. Was will Fritsch mit dieser Thätigkeit bezwecken? Wohl nichts anderes als die Arbeiter für seine Sache zu interessiren. Die Deutsch-Sozialen haben es sich ja zur Aufgabe gemacht, das mehrfache Elend ver Arbeiter — auf die Juden zu schieben! Diese Thätigkeit des Herrn Fritsch ist natürlich sehr schwer — und er hat mit seinen Bekehrungen nicht mehr Erfolge wie ungefähr die Missionäre, seine Glaubensbrüder, mit unseren Glaubensgenossen. Der ehrenwerthe Arbeiter ist durchaus mit seinen bescheidenen Verhältnissen zufrieden; er will nichts von den Lockungen der Sozialdemokratie wissen, aber noch viel weniger von den deutschsozialen Antisemiten. In seiner Verzweiflung, daß die Arbeitermassen ihm (Fritsch) nicht Zuströmen, hat er nun die Phrase gemacht: Judenthum und Sozialdemokratie sei ein Begriff! Hat Herr Fritsch die Versammlung von 1888 in der Centralhalle schon vergessen, wo ein Arbeiter sagte: „Wir sozialdemokratische Arbeiter werden die Juden mit unseren Leibern schützen!" Eine solche Antwort sollte doch Fritsch genugsam belehrt haben, daß die Antisemiten und ihre Ungerechtigkeiten bei den Arbeitern keine Anerkennung finden. Mag denn Fritsch am 14. October getrost in Reudnitz sprechen, die Arbeiter sind für seine Partei zu ehrliche Menschen. K. W. Wrescherr, 3. October. Am 30. v. M., Abends 8 Uhr 25 Min., passirte Se. Majestät der Kaiser in seinem Sonderzuge die hier nahegelegene Bahnstation Jarotschin aus der Reise nach Wien. Der Aufenthalt auf dem Bahnhose in Jarotschin währte */* Stunde. Fürst Radolin, der in der Nähe von Jarotschin seine Besitzungen hat, und zur Begrüßung anwesend war, stellte die Herren Landrath Engelbrecht und Bürgermeister Goldring vor. — Herr Goldring, ein Greis von 70 Jahren, verwaltet das Bürgermeisteramt in Jarotschin schon mehr als 20 Jahre und ist vom Hochseligen Kaiser Friedrich mit dem Kronenorden dekorirt worden. Wegen seines biederen Charakters