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Der Israelit · 1890-10-13 · Heft 80 (13.10.1890) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 80 (13.10.1890)
Date
1890-10-13
Page
– (sequence 5)
Language
German
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feit in weiten Kreisen bekannt, hat den ganzen Betrag testamentarisch den Armen ihrer Vaterstadt, und zwar sowohl denen christlicher wie jüdischer Confession, vermacht. Hannover, 28. Sept. Gestern Nachmittag wurde der hiesige Rentier S. Coppel unter Betheiligung der Spitzen der Behörden, Deputationen fast aller Vereine und einer endlosen Zahl von Freunden zur letzten Ruhestätte geleitet. Der im 80. Lebensjahre Dahingeschiedene, ein in allen Kreisen der Bevölkerung hochgeachteter Mann, hat sich durch seine wohlthätigen Schöpfungen und reich dotirten Stiftungen ein dauerndes Andenken gesichert. Abgesehen von der im Jahre 1881 mit einem Capital von M. 90,000 errichteten „Simon und Carl Coppel'schen Stiftung", deren Zinsen zu Stipendien für Künstler und Studirende, Unterstützungen an Arme und zu jährlichen Beiträgen an verschiedene Wohlthätigkeitsanftalten verwendet werden, rief Coppel eine „Unterstützungskasse für Lehrer" in's Leben und war Mitbegründer der segensreich wirkenden „Hannoverischen Kinderheilanstalt." In diesen Vereinen, sowie in einer Reihe anderer gemeinnütziger und wohlthätiger Anstalten bekleidete der Verstorbene das Amt eines Vorstandes mit warmer Liebe und einem sich stets gleich bleibenden Wohlwollen. München, 2. October. Bei der heute stattgehabten Schwurgerichtsverhandlung über den Raubmörder Rei tz, welcher die Versetzerin auf der Hofftatl, „Kathi Singer", iöbtete, um sie zu berauben, äußerte der Angeklagte: „Wie sch ade, daß ich nicht einen Juden umgebracht habe!" Herr Staatsanwalt Lerno griff sofort dieses freche Wort des Mörders auf und wies auf die Rohheit und Gemeingefährlichkeit dieses Menschen hin, der mit der Blutgier eines Raubthieres eine ehrenwerthe Frau getödtet habe und nun noch bedauere, nicht auch einen Juden umgebracht zu haben. Reitz wurde zum Tode verurtheilt. Oefterr.-Ungar. Monarchie. Wien, 9. Oktober. Das antisemitische „Deutsche Volksblatt" brachte am 7. Mai d. I. eine Notiz, betitelt: „Etwas von dem Schachmeister Gunsberg", in welcher den Lesern mitgetheilt wurde, Gunsberg habe gelegentlich eines Wettkampfes mit dem russischen Schachkünstler Tschigorin Letzterem den Vorschlag gemacht, derselbe möge einen Weltpreis, den angeblich der Newhorker Schach-Club in der Höhe von 500 Dollars ausgeworfen haben sollte, vor Entscheidung des Wettkampfes für jeden Fall mit ihm theilen. Gunsberg habe also ein „Geschäft" gemacht, sei ein „Schachjude" 2t. Als der hierdurch Verumglimpste von dieser Notiz Kenntniß erlangte, beauftragte er seinen hiesigen Rechtsanwalt, Dr. Jacgues Fischer, gegen den Autor dieser Notiz ftrafgerichtlich einzuschreiten, was auch geschah. Dr. Fischer ließ in der Redaction des bezeichneten Blattes eine Hausdurchsuchung vornehmen, bei welcher zwar das Manuscript gefunden wurde, allein sowohl der verantwortliche Redacteur Eduard Florian, wie der Herausgeber Ernst Vergani erklärten, weder die Schrift des Manuscriptes, noch den Autor zu kennen. Florian gab im Laufe der strafgerichtlichen Untersuchung auch an, er habe die Notiz nicht gelesen, und Vergani lehnte jede Verantwortung ab und versicherte, die Schrift des Manuscriptes nicht zu kennen. Es erübrigte dem Beleidigten also nur die Klage wegen Vernachlässigung der pflichtmäßigen Obsorge gegen den verantwortlichen Redacteur, über welche heute vor dem Bezirksgerichte Alsergrund (Adjunct Dr. Wagner) verhandelt wurde. Der Vertheidiger Dr. Joseph Karl Mayer bestritt, daß in objektiver Beziehung eine Beleidigung überhaupt vorliege; die Notitz sei der scezischen Zeitschrift Zlata Praha (Goldenes Prag) und von dieser der russischen Zeitung Nowoje Wremja entnommen und abgedruckt. — Dr. Fischer constatirt, daß der Inhalt wohl den obigen Zeitungen ähnlich sei, daß aber das „Deutsche Volksblatt" Aenderungen an dem Texte vornahm; er wunderte sich, daß Niemand die Hand des Manuscripts kennen wolle, obwohl bei der Hausdurchsuchung viele gleiche Handschriften vorgefnnden worden seien. Weiters weist er einen Brief des Obmannes des „Newhorker Schach-Clubs" vor, demzufolge dieser Club überhaupt keinen Preis ausgesetzt, vielmehr es den beiden Meistern Gnnsberg und Tschigorin überlassen habe, einen solchen zu bestimmen und aus Eigenem zu depositiren. Nach Schluß des Beweisverfahrens weist Dr. Fischer namens des Klägers auf den Umstand hin, daß der Herausgeber Vergani auch diesmal in gewohnter Weise seinen Mitarbeiter dem eigenen Schicksale überlassen und selbst jede Verantwortung abgelehnt habe. Daß eine Beleidigung vorlicge, sei unzweifelhaft, und das Motiv derselben sei ausschließlich die Confession Guusberg's und die Tendenz des „Deutschen Volksblatt", stets nur gegen Juden Haß und Verachtung zu predigen. Der Richter fand den angeklagten Redacteur der Vernachlässigung der pflichtmäßigen Obsorge schuldig und verurtheilte ihn zu einer Geldstrafe von 20 fl., indem er zugleich über das „Deutsche Volksblatt" einen Cautionsverluft von 60 fl. verhängte. P. 8. Wien. Die in Bukarest erscheinende Zeitung „Egalitata" hat mit Schluß August a. St. mit der Publikation einer rumänischen Ucbersetzung

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