Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 74 (18.9.1890)
- Date
- 1890-09-18
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1352 Wien. Der Kaufmann Simon Hofbauer hatte den Bürgermeister Gaßner wegen Ehrenbeleidigung , sowie wegen eines Vergebens gegen die körperliche Sicherheit, begangen während einer Amtshandlung, geklagt. Bei der am 30. August vor dem Bezirksgerichte in Hainburg durchgeführten Schlußverhandlung fungirte als Vertreter des Kaufmannes Simon Hofbauer, welcher die Anzeige gegen den Bürgermeister erstattet hatte, Dr. Elbogen aus Wien; als Verteidiger des angeklagten Bürgermeisters fungirte Dr. Pattai. Durch das Zeugenverhör wurde bestätigt, daß Bürgermeister Gaßner Herrn Hofbauer in der Amtskanz!ei auf die in der Anzeige geschilderte Weise mißhandelte. Der Bürgermeister gab wohl zu, daß er gesagt habe: „der Jude habe keinen Eid", allein damit habe er nur gemeint, daß der Jude nicht gern einen Eid schwöre. (!) Demgegenüber wird von den Zeugen bestätigt, daß der Bürgermeister wiederholt ausgerufen habe: „Ein Jude darf hier nicht beeidet werden!" Der staatsanwaltschaftliche Funktionär erklärte, daß er die vom Bürgermeister gegen Hofbauer erhobene Anklage (wegen Beleidigung des Bürgermeisters) nicht aufrecht erhalten könne, daß er dagegen die Bestrafung des Bürgermeisters beantrage. Dr. Pattai beschränkte sich nun auf die Privatklage gegen Hofbauer. Dr. Elbogen plaidirte auf Schuldigsprechung des Bürgermeisters, dessen Vorgehen er ein scandalöses nennt, wohl geeignet, jeden Freund verfassungsmäßiger Zustände mit ungeheuchelter Entrüstung zu erfüllen; in einem Rechtsstaate könne ein solches Vergehen nicht ungestraft bleiben. Rücksichtlich der vom Bürgermeister gegen Hofbauer erhobenen Klage beantragt Dr. Elbogen die Freisprechung des letzteren, da Herr Hofbauer sehr wohl zu dem Ausspruche berechtigt gewesen sei, daß er sich unter Räubern und nicht in einem Amte zu befinden glaube; unter den vorgelegenen Umständen könne das keine Beleidigung sein. Der Richter (Adjunkt Dr. Aust) verurtheilte deu Bürgermeister wegen Ueberschreitung der Amtsbefugnisse und wegen Ehrenbeleidigung zu dreißig Gulden Geldstrafe, eventuell 6 Tagen Arrest. Der von ihm geklagte Hofbauer wurde freigesprochen. In der Begründung wurde hervorgehoben, daß das Vorgehen des Bürgermeisters ein unqualificirbares gewesen und daß deßhalb dem Hofbauer die iucriminirte Aeußerung nicht übel genommen werden könne. Preßburg, 7. September. Daß es nicht Juden sind, die die „arme Landbevölkerung aussaugen", sondern, daß es Bauern gibt, die es verstehen, einen armen jüdischen Kleinhändler zu Grunde zu richten, zeigt folgender Prozeß, mit welchem sich vorgestern der Gerichtshof für den Pesther Landbezirk beschäftigte: Der jNagy-Kataer Kleinhändler Jakob Spitzer verlangte vor vier Jahren von dem in derselben Ortschaft wohnhaften Bauer Andreas Balogh ein Darlehen von 200 Gulden. Mit schwerer Mühe war Balogh zu bewegen, dem in großer Nothlage befindlichen Kleinhändler den verlangten Betrag vorzustrccken. Er bedang sich eine zweiwöchentliche Rückzahlungsfrist und als Zinsenleistung ein großes Quantum Zucker, Kaffee, Rum und Spiritus. Als die zweiwöchentliche Zahlungsfrist verstrichen war und der Schuldner nicht zahlen ^konnte, war Balogh nur gegen Zusicherung von 24prozentigen Zinsen dazu zu bewegen, das Darlehen zu prolongiren. Spitzer zahlte diese Zinsen pünktlich und er war innerhalb dreier Jahre auch mit der Darlehenszurückzahlung so weit gekommen, daß er nunmehr seinem Gläubiger nur 65 Gulden schuldete. Eines schönen Tages forderte Balogh die sofortige Bezahlung des ganzen Rückstandes. Vergebens bat Spitzer um Nachsicht, denn der Erbarmungslose ließ, um zu seinem Gelbe zu gelangen, bald darauf das ganze Hab und Gut seines Schuldners gerichtlich veräußern. Der Gerichtshof zog Balog zur Verantwortung und verurtheilte ihn zu 6 Wochen Gefängniß und 100 Gulden Strafe. Der Staatsanwalt appellirte zu Lasten des Angeklagten. Brünn, 7. September. Der in der Nähe von Landshut an der March ansässige jüd. Gastwirth N a s t a l i Schlesinger erhielt vor einigen Tagen einen seltenen Besuch in später Nachtstunde. Sechs oder sieben slavische Antisemiten hatten nämlich, wahrscheinlich aus Langeweile dazu getrieben, nächtlicherweise die March in einem Kahne übersetzt, worauf sie geradewegs dem Hause des genannten jüd. Wirthes zuschritten und in demselben nun die Fenster einzuschlagen begannen. Der Hausknecht des Wirthes, der sie in dieser schönen Beschäftigung stören wollte, wurde von ihnen halbtodt geschlagen. Auf die Hilferufe des Wirthes eilten nun aus einigen benachbarten Häusern die Bewohner herbei, worauf die Slowaken die Flucht ergriffen. Sie wurden jedoch bald von den ihnen nachgeschickten Gendarmen eingeholt und insgesammt gefangen genommen. Oroshaza, 6. September. Üebermorgen, Sonntag, als am ersten run'-o-Tag wird hier die neuerbaute Synagoge feierlich eingeweiht werden und haben die Rabbiner von Ezaba, Szentes, Szagadin und Mezö-Vasarhely ihr Erscheinen bei dem religiösen Feste zugesagt. Wir werden daher an den ypn o*nun d»d» schon [üi unserem herrlichen neuen Gotteshause unsere Andacht verrichten können.