Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 71 (8.9.1890)
- Date
- 1890-09-08
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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1308 weiß sich eins mit dieser nach Hunderten von Millionen zählenden Gottesgemeinde Israel, mit den Millionen der Vergangenheit und den ungeborenen Millionen der Zukunft, zu welchen die Abgefallenen, die Abtrünnigen, die Gesetzesverächter, die Reformer doch nur eine verschwindende Minderheit bilden. An diese Minorität wendet sich die Mahnung des großen Weisen: “voan p trr©n Wenn sie diese doch beherzigen und fahren lassen wollte den Geist des Hochmuths und des Leichtsinns, des Hochmuths, der sich erkühnt, das Wort Gottes umzudeuten, des Leichtsinns, der sich nicht scheut, Gottes Gebot zu höhnen und zu übertreten, wenn sie doch den unseligen Gegensatz aufgeben möge, in den sie zu Gott und der Gesammtheit Israels getreten, wenn sie doch nur zurückkehren wollte zu der alten Treue und der alten Gewissenhaftigkeit — dann, aber auch nur dann, wäre der Zwiespalt überwunden, welcher jetzt die Gemeinden zerklüftet. Es ist eine unerhörte Entstellung der Wahrheit, wenn man einer urtheilsunfähigen, gedankenlosen Menge vorspiegeln will, daß der Gegensatz zwischen Reform und Orthodoxie dem Gegensätze zu vergleichen wäre, welcher zwischen den Schulen Hillels und Schammais hervorgetreten. Zwischen Beth-Schammai und Beth-Hillel bestand gar keine prinzipielle Differenz. Die von Grätz aufgestellte falsche Behauptung, daß die Jnterpretationsmaßregeln bei Schammai und seiner Schule Widerspruch gefunden und hierin die Differenz der beiden Schulen wurzele, ist in ihrer totalen Nichtigkeit längst auf's Schlagendste nachgewiesen worden, wird aber trotzdem noch immer theils aus Unwissenheit, die in verbo magistri schwört, theils in vollem Bewußtsein der Lüge wiederholt. Eine ebenso ungeheure Unwahrheit, wie die Grätz'sche Behauptung, ist, daß Hillel die iru nttn-u rrnnnw nna, die Ableitungsregeln , erfunden und eingeführt habe, ist auch die Fabel von dem Widerspruch gegen diese Regeln Seitens Schammai und seiner Schule. Es ist vielmehr evident, daß das Judenthum diese Ableitungsregeln als einen integrirenden Theil des göttlichen Gesetzes lehrt, welches Moses am Sinai von Gott zur mündlichen Tradirung übergeben wurde, und es ist ferner evident, daß zwischen den Schulen Schammais und Hillels hinsichtlich der Geltung und Anwendung dieser Regeln keinerlei Differenz obgewaltet, sie vielmehr sich hierin in vollster Uebereinstimmung befunden haben. Die Meinungsverschiedenheiten der beiden großen Schulen sind deßhalb in keiner Weise dem Gegensätze ähnlich, welcher in der Reform und Orthodoxie der Gegenwart in die Erscheinung tritt. Die Reform ist eben die vollendete Negation des Judenthums, sie zählt religionsgesetzlich zu der Kategorie des mD-np'5N) mro, und es es erscheint darum lächerlich und albern, wenn man so tief einschneidenden Differenzpunkten gegenüber zu behaupten wagt, daß es ja nur ganz unwesentliche Meinungsverschiedenheiten, keineswegs aber prinzipielle Gegensätze wären. Ebenso nichtssagend ist der Hinweis auf den beklagenswerthen Streit, welcher im vorigen Jahrhundert zwischen den Rabbinern R. Jonathan Eibenschütz und R. Jakob Emden ausgebrochen war. In diesem Kampfe handelte es sich absolut um gar keine religiösen Differenzpunkte. Nur die vollendetste Gedankenlosigkeit vermag diese Angelegenheit für den Gegensatz zwischen Orthodoxie und Reform heranzuziehen. (Schluß folgt.) Literarischer Bericht. Israelitischer Amtskalender für Rabbiner, Prediger, Lehrer und Cantoren auf das Jahr 5631. Herausgegeben von Dr. I. Lövy, Rabbiner in Göttingen. 2. Jahrgang. Berlin 1890. Verlag von Hermann Engel, Klosterftr. 15. Preis 1 Mk. 50 Pfg. Bl. Wir können diesen Kalender mit aufrichtiger Freude den betheiligten Kreisen empfehlen, da der Herausgeber jeden, auch den geringsten Wunsch der vorjährigen Kritik berücksichtigt hat und der Kalender sicher einem tiefgefühlten Bedürfniß entspricht. Die zahllosen Notizen und Bemerkungen, welche der Rabbiner im Laufe eines Jahres sich zu machen hat, können hier unter den verschiedensten Rubriken vereinigt werden, es ist eine Handreiche für mannigfache Fälle; der litterarische Theil ist nicht minder mit großer Sorgfalt ausgearbeitet. Der Kalender enthält 44 Rubriken, so u. a. kurze Kalendertafeln für 5651 und 5652, einen Notizkalender für alle Tage des Jahres mit ihren Minhagim, einen Fasten- und Festkalender, einen bürgerlichen und jüdischen Wochenkalender, eine Tafel zur Angabe der Breitengrade für die größeren Städte Oesterreichs und der Schweiz und der Zeitunterschiede zwischen Berlin und anderen Orten, einen Stundenplan, ein Konfirmandenverzeichniß (?), ein Schülerverzeichniß, Rubriken für Trauungen, Todesfälle und sonstige Funktionen, das Trauungsritual, die Friedhofsgebete, ein Chalizaformular, talmudische und rituelle Münzen, Maße und Gewichte, Reductionstabellen für bürgerliche und jüdische Daten von 1790—1929, einen Normallehrplan für biblische und jüdische Geschichte in dreiklassigen Volksschulen, eine jüdische Crtminalstatistik des deutschen Reiches, den Abdruck der allgemeinen Synagogenordnung für die Provinz Hannover, ein Verzeichniß aller Rabbiner Deutschlands, Oesterreichs und der Schweiz, eine Bibliographie u. s. w.