Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1890-09-01 · Heft 69 (1.9.1890) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 69 (1.9.1890)
Date
1890-09-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2448024-2448091--30648-2478436
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

1273 Kraft. Die vorzüglich ausgestatteten Reden bilden einen duftenden Kranz liebeerfüllter Erinnerungen an den Geschiedenen, und die Lippen des Weisen, in dessen Namen man ein Thorawort deutet, bewegen sich noch im Grabe. Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen. Deutschland. 8. Aus Oberhessen, 26. August. In einem Städtchen, das in antisemitischer Beziehung eine gewisse Berühmtheit erlangt hat, in L a u b a ch — wurden kürzlich in ein und derselben Verhandlung des Schöffengerichts ein Händler jüdischer und ein Händler christlicher Confession wegen Betrug im Viehhandel verurtheilt. Der Jude erhielt 2 Wochen, der christliche Händler aber 3 Wochen Gefängniß. Für Herrn Dr. Böckel war das ein Anlaß, um die „notorische Schlechtigkeit" der Semiten nachzuweisen. Sein „Reichsherold" trat denn auch den Fall recht breit, natürlich den von dem Juden; die Berurtheilung des christlichenBetrügers wurde gänzlich todtgeschwiegen. Man sieht, es sind recht „ehrliche" Waffen, mit welchen diese Ehrenmänner ä la Böckel, Stöcker und Consorten kämpfen. Berlin, 11. August. Herr Domänenpächter Sigmund Meyer, Sohn des verstorbenen Geheimen Eommercienraths Jakob Abraham Meyer aus Berlin, wohnhaft auf Neuendorf bei Oderberg in der Mark, ist zum Königl. Oberamtmann ernannt worden. Es dürfte dies wohl der erste Fall fein, daß einem Juden dieser Titel in Preußen verliehen ist; jedenfalls liefert dies den Beweis nicht allein von den hervorragenden landwirthschaftlichen Leistungen des Herrn Oberamtmann Meyer, sondern auch von der unparteiischen Würdigung desselben seitens der Königlichen Staatsregierung. (Herr Max Mankiewicz auf Falkenrede besitzt schon seit Jahren diesen Titel.) Berlin, 25. August. Der hiesige Talmud- Verein hat sich neben den täglichen öffentlichen Schiurim die rühmenswerthe Ausgabe gestellt, alljährlich unter seine Mitglieder zu vertheilen, — d. h. es wird jedem Vereinsmitgliede die Pflicht übertragen, einen Tractat innerhalb eines Jahres zu vollenden. Gestern vereinigten sich die Herren in den glänzend erleuchteten Peltesohn'schen Sälen, um das Sijumfest zu begehen. Nachdem der Rabbiner Dr. Salomon Cohn die letzte 'nsDa geschloffen und die erste begonnen hatte, eröffnete der Vorsitzende der Commission für o"tyn np^n Herr B. B. Schreiber mit einer Ansprache, in welcher derselbe des dahingefchiedenen wackern I. Spiro b'w gedachte, die Festtafel. Das solenne Mahl nahm einen der hochachtbaren Gesellschaft würdigen Verlauf. Die schmucken Blüthen der Agadah kamen in diesem verständnißreichen Kreise zur vollen Geltung. Der erste Lector des T. V. Herr Dr. David Hoff mann feierte in geistvoller Rede die Mecäne, welche durch ihre Arbeit und ihre Theilnahme dem Talmudstudium ein Heim geschaffen; der Vorsteher Engel weihte in launiger Rede sein Glas dem verdienstvollen Senior Herrn Kreslawski, der durch eine kunstvolle Widmung die Namen der Steuerer auf dem Meere des Talmud verewigte. Um 11 Uhr schied die illustre Gesellschaft in der Hoffnung zu auch im kommenden Jahre o"w ^22 beschließen zu dürfen. N. Wiesbaden, 10. August. Der auf der „schönen Aussicht" gelegene Friedhof der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde, welcher seit etwa hundertundfünfzig Jahren — vorher begrub die Gemeinde ihre Todten auf dem israelitischen Friedhofe in Wehen — im Gebrauch ist, wird, wie die Z. d. I. berichtet, der Anordnung des Ministeriums gemäß, am Ende dieses Jahres geschlossen werden. Denn da in Folge der Erweiterung, welche die so mächtig emporblühende Stadt Wiesbaden auch nach dieser Seite hin genommen, der Friedhof längst von Villen und Landhäusern umgeben ist, so war es leicht vorauszusehen, daß die höchste Behörde dem Drängen der angrenzenden Bewohner nach Verlegung des Friedhofes Folge geben würde. Lange Zeit beschäftigte die Frage von Acquirirung eines Terrains zur Anlegung eines neuen Friedhofs die Vertreter der Gemeinde aufs Ernsteste. Nach manchen mißglückten Versuchen fand dieselbe in allseitig befriedigender Weise ihre Lösung. Denn die Liberalität der städtischen Behörden gewährte der Gemeinde für diesen Zweck ein an den Kommunalfriedhof grenzendes Stück Land, das einige Morgen groß, dem Bedürfnisse der Gemeinde auf lange hinaus entsprechen dürfte. Wenn auch die Kommunalbehörden, die an dem Grundsätze festhalten, kein städtisches Eigenthum zu veräußern, sich das ideelle Besitzrecht Vorbehalten, so ist doch die Unantastbarkeit der Gräber vertragsmäßig für alle Zeit gesichert. — Eine Kalamität ist aus diesem Wechsel des Friedhofs für einige benachbarte Gemeinden, die bisher mit der hiesigen einen Fnedhofsverband bildeten, erwachsen, da unter den veränderten Verhältnissen diese Gemeinschaft nicht länger erhalten werden konnte. So sind denn diese Gemeinden zur Anlegung eigener Friedhöfe genöthigt. Zwei dieser Gemeinden (Biebrich und Schierstein) haben sich hierbei gleichfalls eines freundlichen Entgegenkommens seitens der lokalen Behörden, die ihnen das erforderliche Terrain kostenlos gewährten, zu erfreuen gehabt, während die dritte Gemeinde (Bürstadt) ein Stück Land zur Anlegung eines Friedhofs ankauftu mußte.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.