Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 68 (28.8.1890)
- Date
- 1890-08-28
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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1242 crkemillng, ja auf Dankbarkeit rechnen. Den höchsten Werth hat sein Thun nicht erreicht. Wie er gelliaii, so thut manches Thier, VON seinem eigenen Instinkt dazu angetrieben. Die hohe Bedeutung erhält die Menschenliebe erst dann, wenn sie als Ausübung des göttlichen Gebotes erscheint. Die Ausführung eines Gottesgebotes erfreut und beglückt uns selbst dann, wenn wir das Glück unseres Nächsten sehen, der nie unserer Hilfe bedurfte. Wenn die Menschenliebe nur unserem Gefühl entspringt, so ist sie wechselnd wie dieses, sie steigt und fällt, je nachdem das Auge, die Pforte des Gefühls, unserer Seele das Leid darstellt. Die Menschenliebe darf aber nicht wechseln. Deßhalb sind für den jüdischen Begriff der Menschenliebe alle die Vereine gefährlich, welche sich allein ihr widmen und min und mny aus ihrem Kreise verbannen. Man kommt dort zusammen, beräth, wie das Leid und der Schmerz der Wittwen und Waisen, die Noth und das Elend der Armen zu lindern sei und sieht, ohne daß ein Wort des Tadels oder der Mißbilligung laut wird, wie die Speisegesetze übertreten werden; in solchen jüdischen, der jüdischen Mildthätigkeit gewidmeten Conferenzcn scheut man sich nicht des Genusses von dj" onD. Man Übertritt Gottcsgcbote, um Gebote der Menschlichkeit zu erfüllen, menschliche Institutionen werden für wichtiger erachtet, denn die Gebote der Schrift, und das höchste Ideal — die Erfüllung der Gottesgebote, der reine, hehre Gottesdienst ist solchen Vereinen entschwunden. Die Uebertretung eines der Paragraphen der Statuten, ein Poltzcigesetz wird gefahndet, die Uebertretung der Gesetze unserer Religion durch Stillschweigen sanctionirt. Auf das Festhalten an den Statuten der Vereine wird hohes Gewicht gelegt, während man thut, als ob das jüdische Nitualgcsctz nicht existire. Das Opfer, welches der Menschenliebe auf solchem Altar gebracht wird, ist ein Todtenopfer, an dem Gott keinen Gefallen findet. Die jüdische Menschenliebe erhält ihren Werth erst dadurch, daß sie eine Ausführung des göttlichen Gebotes, sich diesem unterordne, daß das Gebot ■poa "jy-6 ruriNi, liebe deinen Nächsten wie dich selbst, ,iojf a;yr> a;y •p» pn nnsn nns 2c. mit derselben Begeisterung und im Verein mit allen anderen Geboten vollzogen werde. Und weiter! Das Gebot, Gottes heiligen Namen nicht zu entweihen, wird erst dann voll erfüllt werden, wenn durch Bethätigung der Menschenliebe eine Heiligung des göttlichen Namens erzielt wird. Die jüdische Menschenliebe verlangt niehr, als der moderne Philantropinismus; ihr ist mit einer gewissen Schwärmerei nicht genügt. Wie Bescheidenheit und Reinheit erst dann ehrenwerthe Eigenschaften sind, wenn sie mit anderen Tugenden vereint den Menschen zieren, so verlangt die Menschenliebe auch treue Begleiter, wenn sie sich zur Tugend entfalten foH. Diese Begleiter, die Gottesfurcht, der Gottesdienst, das Gottvertrauen, fehlten jener Sekte und die traurigen Folgen der Ehelosigkeit, sowie die Gütergemeinschaft der Essäer, die ja doch nur als eine Steuerdefrandation zu betrachten war, ließen den erfahrenen, biederen Rabbi Zadok seine Stimme erheben, um zu warnen vor der Pflege einer Tugend oder davor, daß man sich hüte, eine Uebertretung zu begehen, wie die vereinte Sekte der Essäer zu lehren pflegte. Sei bescheiden, sagte R. Lewitas; hüte dich vor der Entweihung des göttlichen Namens, sprach N. Jochanan ben Berokah und da fügte R. Zadok hinzu: Aber auch: □’jnn omys "josy rtB'yn -rasn p amen tzrr hm "pi m “®r6 DiTip {<61 na ^njnr6 moy nrcyn .^n wna »onwm tined iow bhn Zur Lage der Juden in Wußkand. Petersburg, 26. Aug. Nach einer Meldung der „Köln. Ztg." soll künftig der Aufenthalt in Petersburg und Moskau nur den geprüften jüdischen Handwerkern gestattet werden; alle Ansässigen müssen sich einer genauen Prüfung unterziehen. Wer sein Handwerk nicht ausübt, wird ansgewiesen. Petersburg. Die „Now. Wrem." meldet: „Im nächstfolgenden Schuljahre werden Kinder der ausländischen Inden, welche kein Recht mehr sich in den Grenzen des russischen Reiches aufzuhaltcu haben, weder in die Mittelnoch in die höheren Schulen ausgenommen. Bei Aufnahme der Kinder, deren Väter dort zuständig und der ersten Kategorie als Kaufleute angehören und die höchste Steuer bezahlen, dadurch als dortige Uuterthanen zu betrachten sind, wird der Ortsschulrath genaueste Legitimationen und Handels-Befähigungsnachweise und eine Auskunft über diese Kategorie im Einverständnisse des dortigen Polizeimeisters im administrativen Wege abverlangen. In der Bezirksvorstadt Rowuo (Woliuisches Gouvernement) ist ein Erlaß des dortigen Gouverneurs erschienen. Diejenigen Inden, ohne Unterschied des Geschlechtes, welche in obengenannter Stadt sich Herumtreiber: und ihr vierzehntes Jahr erreicht haben, müssen sich mit Pässen spätestens bis zum Ende dieses Monats versehen, widrigenfalls sie als unterstandslose, erwerbsunfähige Landstreicher arretirt und zu bestrafen sind. Die Hauseigenthümer und Gutspächtcr, wenn sie derartige Individuen bei sich halten, werden zur gerichtlichen Verantwortung gezogen und über sie eine Strafe von 500 Rubel,