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Der Israelit · 1890-08-25 · Heft 67 (25.8.1890) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 67 (25.8.1890)
Date
1890-08-25
Page
– (sequence 3)
Language
German
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1227 visorischen Administrativ-Verfügungen zum Judengesetze von 1882, welche nicht anders denn, als eine Verschärfung der bestehenden Judenvorschriften anzusehen wären. Durch diese provisorischen Verfügungen sollte der jüdische Besitz an Grund und Boden, namentlich in Russisch-Polen, bedeutend rcstringirt werden. Nur in denjenigen Städten und Distrikten, in welchen Juden seit langer Zeit Grundbesitz haben, sollte ihnen dieses Recht gewahrt bleiben. Solche provisorische Verfügungen sind aber, wie auf Grund ganz authentischer Informationen versichert werden kann, thatsächlich nicht erlassen worden. In Regierungskreisen beginnt man allmählich der ökonomisch - schädlichen Folgen der im Jahre 1882 von Jgnatiew erlassenen Judengesetze sich bewußt zu werden. Damals waren viele Tausende von wohlhabenden russischen Juden nach Amerika ausgewandert. Nach wenigen Jahren sind dieselben, nur von allen Mitteln entblößt, wieder in Rußland aufgetaucht. Das Uebel, das man zu unterdrücken glaubte, ist also nur vergrößert worden. Der Finanzminifter, der aus die Stimmung der Börsen von London, Berlin und Paris Rücksicht zu nehmen hat, ist schon aus Interesse für seinen Ressort gegen jede Verschärfung der Judengesetze. Dem Ministercomit« sind, wie schon erwähnt, keinerlei neue Vorschläge auf diesem Gebiete gemacht worden. Allerdings wurden in der jüngsten Zeit von einzelnen Gouverneuren Verordnungen erlassen, in welchen die strickte Handhabung der bestehenden Judengesetze den Unterbehörden eingeschärft wird, und der Schluß liegt nahe genug, daß der Minister des Innern durch Instruktionen, die er im eigenen Wirkungskreis erlassen, den Impuls zu derartigen Verordnungen gegeben habe. Nach dem „Grashdanin" soll in St. Petersburg selbst eine genaue Revision der Legitimationspapiere aller hier wohnenden Juden angeordnet worden sein, um die Residenz von jüdischen Elementen, die nicht die Berechtigung zu bleibendem Aufenthalt daselbst besitzen, frei zu halten. Die Praxis zeigt sonach, daß die alten, den Wohnsitz der Juden auf die westlichen Gouvernements beschränkenden Gesetze, die bisher ziemlich nachsichtig gehandhabt wurden, nunmehr in strenger Weise zur Anwendung gelangen. Neuer und verschärfender Judengesetze bedarf es unter diesen Verhältnissen gar nicht. Die Verwaltung besitzt in den bestehenden Ukasen ein ganzes Arsenal von Waffen zur Drangsalirung der Juden, von dem sie jeder Zeit Gebrauch machen kann. Kiew, 8. August. Soeben ist an die hiesige städtische Verwaltung die nachstehend ihrem Wortlaute nach wiedergegebene Verordnung des Ministeriums des Innern gerichtet worden: „Im Ministerium des Innern ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß die Kiewer städtische Verwaltung während der letzten Jahre Juden, die nicht zum Kaufmannsstande erster Gilde gehörten, Patente erster Gilde ertheilt hat. Ein solches Verfahren der Kiewer städtischen Verwaltung als den bestehenden Gesetzesbestimmungen zuwiderlaufend erachtend, macht das Ministerium des Innern im Einverständniß mit dem Finanzministerium ganz ausdrücklich geltend, daß in dem Kaufmannsstand erster Gilde der Stadt Kiew nur solche jüdische Personen ausgenommen werden dürfen, die schon früher diesem Stande an irgend einem im Bereiche der Domizilfreiheit der Juden gelegenen Orte angehört haben. Etwaige Aufnahme von jüdischen Kleinbürgern in den Kanfnkannsstaud erster Gilde der Stadt Kiew ist in den bestehenden Gesetzbestimmungen nicht vorgesehen, da die Frage etwaiger Vergünstigungen jüd. Kleinbürgern gegenüber bei ihrer Uebersiedelung an Orte, die gleich Kiew, nicht im Bereiche der Domtzilfreiheit der Juden gelegen sind, überhaupt niemals in Anregung gebracht worden ist. Indem somit das Ministerium des Innern es für angängig erachtet, denjenigen Juden, die im Laufe des Jahres 1889 von der Kiewer städtischen Verwaltung Handelspatente erster Gilde erhalten haben, das fernere Verbleiben in der Stadt unter der Bedingung der weiteren Entnahme von solchen Handelspatenten zu gestalten, untersagt dasselbe jede fernere Ertheilung von solchen an Juden, die nicht bereits vordem zum Kaufmannsftande erster Gilde gehört haben." Zeitungsnachrichten und Correspoudenze«. Deutschland. Berlin. Die tägliche Rundschau veröffentlicht Mittbeilungen aus den Briefen der verstorbenen Kaiserin Augufta. Einer derselben, aus dem Jahre 1882 stammend und an Frau v. Bonin gerichtet, widmet der antisemitischen Bewegung, die damals auf ihrer Höhe stand, Betrachtungen, welchen wir Folgendes entnehmen: „Ich komme auf unser neulich besprochenes Thema zurück, weil ich noch Dies und Jenes zu sagen habe. Die Art, wie in Volksversammlungen und in einem Theile der Presse gegen die Juden getobt wird, ist ganz und gar nicht nach meinem Geschmack. Die Bewegung wird bei dem Haß, zu dem einzelne Führer aufreizen, total unchristlich, und weil dies Moment je länger je mehr hervortritt, so frage ich, was soll der Lärm? Er trägt in die Volksseele viel Gift hinein, und die Folge wird sein, daß auf viele Jahrzehnte hinaus die Juden in ihrem Gemüth sich verhärten. Ich weiß noch von meiner Jugend her, daß in den zwanziger und dreißiger Jahren eine der heutigen antisemitischen Bewegung völlig entgegengesetzte im Gange war; damals hatte sich die Weltanschauung

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