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Der Israelit · 1890-08-18 · Heft 65 (18.8.1890) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 65 (18.8.1890)
Date
1890-08-18
Page
– (sequence 3)
Language
German
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1191 Wucher ober die Geldgier oder die wilde Börsenspekulation mit dem Iudeuthum zu ideutifiziren und so deu Anschein zu erwecke», als ob der anständige Jude z. B. den jüdischen Wucherer, der die stiothlage seines Nachbarn zu seinem Bortheil in unanständiger Weise ausbeittet, minder scharf vernrtheile als der anständige Christ. Rur so kann man dazu kommen, von einem spezifisch „jüdischen Wucher" zu sprechen. Diese perfide Kampfmethode ist nicht ohne Wirkung geblieben. Man mag sich dem Glauben hingeben, dast der Antisemitismus in seinen verschiedenartigen Gestaltungen für längere Zeit bei uns keine Stätte habe>l wird. Aber immerhin kann er zeitweise große Kreise irreführen und gefährlich werden. Was in Hessen möglich war, kann auch in Baden und anderwärts geschehen, wenn man gleichgiltig und sorglos dem Treiben der Antisemiteil zuschant. Die Meisten wissen gar nicht, wie intensiv die Antisemiten mit Wort und Schrift agiliren; ich habe auch erst in unserer Zeit einen Einblick in eine Masse antisemitischer Schriften und Flugblätter erhalten, und ich kenne bei Weitem noch ,licht Alles. Cs ist tu der That Zeit, daß die Anfmerksamkeit größerer Kreise auf dieses Treiben gerichtet wird. Wenn der kleinere Landwirth, der weniger liest und sich weniger um öfientliche Dinge kümmert, auch nur einen Theil von dem glaubt, was ihnr in den antisemitischen Blättern über die Inden vorgeredet wird, dann ist es nicht zu verwundern, wenn er von Haß und Verachtung gegen dieselben ergriffen wird und danach haridelt. Wie hartnäckig längst widerlegte Unwahrheiten in den Schriften der Antisemiten immer wieder von 'Neuem als lautere Wahrheiten unter die Wähler gebracht werden, das beweisen die fortgesetzten Berlänmdungen, denen die Alliance Jsraelite ausgesetzt ist. Es wäre ein schwerer Fehler, die Gegenwehr zu verabsäumen. Dieselbe ist in erster Reihe eine Ehrenpflicht der Christen. Ihnen liegt es besonders ob, Protest dagegen zu erheben, daß unser öffentliches Leben vergiftet werde durch eine unter „nationaler" Firma betriebene, unchristliche undenlsche Hetze gegen eine große Zahl gleichberechtigter Staatsbürger, von denen in Uebereinstimmung mit den Traditionen des Hohenzollernhauses ein deutscher Kaiser sagte, daß „sie seinem Herzen gleich nahe, stehen." Ehrenpflicht der Christen ist cs ferner, nicht eher zu ruhen, als die gleiche Berechtigung, welche den jüdischen Mitbürgern nach unseren Gesetzen zusteht, auch in alten Beziehungen thatsächlrch burchgcsührt werde. Dieses Thema darf nicht »ou der Tagesordnung verschwinden. Das ist die beste Antwort auf die Freiheits- und kulturfeindlichen Bestrebmtgen der Antisemiten. Das deutsche Volk muß und wird mit der antisemitischen Bewegung fertig werden; denn sie ist und bleibt eine „Schmach" für unser Vaterland. Jur Lage der Juden in Kußkand. Petersburg, 5. August. So lauge die russische Regierung nicht amtlich erklärt, daß sie nicht daran denke und nicht daran gedacht habe, die gegen die Juden erlassenen Verordnungen 311 verschärfen, haben alle Dementis einzelner Blätter oder selbst in Petersburg wohnender Diplomaten keinen Werth. Zur Kennzeichnung der Richtung, in welcher sich die gegen die Juden in Rußland geplanten Maßregeln bewegen, ist das nachstehende Circular geeignet, welches schon vor längerer Zeit an die Provinz-Gouverneure ergangen ist und folgendermaßen lautet: „Die a. h. bestätigte hohe Kommission zur Revision der im Reiche bestehenden Gesetze über die Juden berieth unter Anderm über das den Juden zuzugestehende Recht, in Ansiedlungen und Dörfern zu wohnen, die sich in dem den Juden erlaubten Ansiedlungs-Rayon befinden. Bevor man die von der Kommission ausgearbeitete Gutachten über diesen Gegenstand ihren weiteren Lauf gehen läßt und unbeschadet der am 3. Mai des Jahres 1882 a. h. bestätigten Normen, welche den Juden Neu-Ansiedlungen außerhalb der Städte und Flecken verbieten, ist cs unumgänglich nothwendig, Maßregeln zur Regelung des Rechtes der in den Dörfern wohnenden Juden oder zur gänzlichen Säuberung der Dörfer von den dort angesiedelten Juden zu treffen. In dieser Hinsicht ist es möglicherweise nützlich darauf zu bestehen, daß die Bürger, Handwerker und Erdarbeiter unter den Juden, die sich vor dem Gesetze vom 3. Mai des Jahres 1882 außerhalb der Städte und Flecken ansiedelten, sowohl auf bäuerlichem als auch auf herrschaftlichem Grundbesitze sich in polizeilicher Beziehung der ländlichen Obrigkeit unterordnen und dem Landgerichte in den Grenzen seines Wirkungskreises, wobei es gerecht wäre, den Juden die Erlaubniß, in den Ansiedlungen, wo sie wohnen, zu bleiben, von der Bewilligung der ländlichen Gemeinde und der Zustimmung von nicht weniger als zwei Dritteln der Stimmen abhängig zu machen. Aber eine solche Maßregel hätte die volle Befestigung einer bedeutenden Zahl von Juden in den Dörfern zur Folge, was mit dem a:n 3. Mai 1882 erlassenen Gesetze durchaus nicht übereinstimmt, dessen weitere Entwicklung augenscheinlich die gänzliche Säuberung der ländlichen Bezirke von den Juden anstrebt. Wenn diese letztere Absicht zur Ausführung gelangen soll, so ist eine allmähliche Ausweisung der Juden, auch derjenigen, die sich vor dem Gesetze ansässig machten, aus den Dörfern in die Städten und Flecken erforderlich. Bevor ich jedoch die oben vorgelegten Fragen entscheide, habe ich die Ehre, Eure Excellenz ergebenst zu bitten, mich von Ihrem Beschlüsse über solche Fragen zu benachrichtigen: 1. Kann man die Einverleibung der Juden in den Dorfgemeinden gestatten und unter welchen Bedingungen? 2. Kann man nach Ihrer Meinung die Zuschreibung der Juden der obenerwähnten Kategorie zu den ländlichen Gemeinden gestatten? 3) Inwiefern ist die Ausweisung der Juden, welche sich außerhalb der Städte und Flecken sowohl vor als nach dem Gesetze vom 3. Mai 1882 angesiedelt haben, in denjenigen Orten möglich, wo sie zugeschrieben sind, und welche Mitteln und Maßregeln wären in dieser Beziehung anzuwenden? Außerdem ist zur allseitigen Klarstellung und richtigen Entscheidung dieser Fragen nöthig, die Zahl der Juden zu erheben, die außerhalb der Städte und Flecken wohnen, und womit sie sich beschäftigen. L.

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