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Der Israelit · 1890-08-14 · Heft 64 (14.8.1890) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 64 (14.8.1890)
Date
1890-08-14
Page
– (sequence 3)
Language
German
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1171 Juden bezüglich ihrer Thejlnahme an einigen Gewerbebetrieben und Unternehmungen. Das Ministerium habe zu diesem Zwecke alle erforderlichen Daten von allen Cameralhöfen der Weichselgouvernements und des südwestlichen Gebiets etngezogen. Uebrigens wagt es auch die russische Regierung gar nicht, ihre Absichten in Betreff weiterer Beschränkungen der Rechte der Juden zu leugnen, sie hat nur, wie der englische Botschafter in Petersburg seiner Regierung gemeldet hat, „die Wahrheit der jüngst in der „Times" über den Gegenstand erschienen Angaben nachdrücklich in Abrede gestellt." Die Irländer hatten vollständig recht, als sie diese im Unterhause vom Unterstaatssekretär des Aeußeren wiedergegebene Mittheilung mit ironischem Beifall aufnahmen, denn auf die von der „Times" mitgetheilten Einzelheiten kommt es nicht in erster Reihe an. Ist es wahr, daß geheime Instruktionen erlassen worden sind, nach welchen Juden an der Minen-Jndustrie keinen Theil nehmen und nicht mehr Advokaten werden dürfen, ohne eine besondere Erlaubniß des Ministers zu erhalten? Ist es wahr, daß erwogen oder bereits beschlossen worden ist, die Bestimmungen vom 3. Mai 1882, welche selbst von verständigen Russen für unsinnig gehalten werden, strenge auszuführen? Nur eine genaue amtliche Antwort auf diese Fragen kann Aufklärung schaffen. Die Antwort wird aber wohl ausbleiben, denn die Anzeichen mehren sich, daß bereits ganz bestimmte Beschlüsse vorliegen. So erfährt man nachträglich noch, daß ein städtischer Jude, welcher ein Dorf besuchen will oder ein in einem Dorfe wohnender Jude, welcher in ein anderes Dorf zu gehen wünscht — diejenigen, welche vor 1882 in einem Dorfe gewohnt haben, sollen bekanntlich dort bleiben können, aber förmlich interntrt und unter Polizeiaufsicht gestellt werden — sich mit einem auf eine bestimmte Zeit beschränkten Erlaubnißschein versehen müssen. Solche Erlaubnis; wird aber nur für Handelszwecke ertheilt. Jedes Vergehen gegen diese Bestimmung wird mit Gefängniß bestraft. In Städten wohnende Juden dürfen ihr Grundeigenthum und ihre Häuser nur ihren nächsten Verwandten vererben, sonst muß es an einen Christen verkauft werden. Nur die jüdischen Kaufleute erster Gilde, Juden, welche ihre Studien auf einer Universität vollendet haben, und Landwirthe in einer Niederlassung sind, werden in ihren Bewegungen nicht beschränkt, aber auch sie werden in Betreff des Besitzes und des Verkaufes von Grundeigenthum denselben Beschränkungen unterworfen, wie alle anderen Juden. Jüdische Kaufleute erster Gilde erhalten das Recht, auf dem Lande Grundeigenthum zu erwerben, aber nur zur Anlage von Fabriken und auf besondere Erlaubniß des Ministers des Innern. Sind auch diese ins Einzelne gehenden Mittheilungen über die Pläne der russischen Regierung unbegründet? U. A. w. g. (Fr. Ztg.) Petersburg, 8. August. Die Petersburger „Nordische Telegraphen-Agentie" hat versichert, die russische Regierung habe keine Maßregeln gegen die Juden beschlossen. Nun entnimmt das „N. Wiener Tagbl." russischen Blättern, daß aus Petersburg, Moskau, Kiew und Odessa Massen von jüdischen Handwerkern, Kaufleuten und Privatleuten ausgewiesen werden, weil sie angeblich kein Recht besitzen, sich in den genannten Städten aufzuhalten. Ferner liest man in beut „Odesski Listok" (Odessaer Blatt) Folgendes: „Mit dem Circular des Justizministers vom 8. November 1889 wurde den jüdischen Advokaturgehilfen und Juden überhaupt verboten, gerichtliche Privatvertretungen zu übernehmen, ohne hierzu vorher eine diesbezügliche Bewilligung des Ministers erhalten zu haben. Vor einigen Monaten wandte sich das Gremium derOdessaerFriedensrichter an den Justizminister mit dem Ersuchen, derlei Bewilligungen drei Odessaer Advokatengehilfen mosaischen Glaubens zu ertheilen. Dieser Tage wurde nun das Gremium vom Justizminster in Kenntniß gesetzt, daß derselbe dem diesbezüglichen Ansuchen nicht entsprechen könne." Endlich meldet der Odessar „Noworossijsky Telegraf", die Petersburger Regierung habe verfügt, daß auf die Wochen- und Jahrmärkte in den einzelnen Städten Süd- und Westrußlands unrein gewisses Prozent jüdischer Handelsleute zugelassen werde, damit die christlichen Handelsleute bessere Geschäfte machen können. London, 12. August. Der Lordmayor von London macht bekannt, daß er, infolge der kürzlich abgegebenen offiziösen russischen Erklärung, daß keinerlei bedrückende Maßregeln seitens der russischen Regierung gegen die Juden beabsichtigt, viel weniger getroffen seien, von dem beabsichtigten Protestmeeting in Mausion House Abstand nehme. (Es ist jedenfalls sehr merkwürdig, daß eine offiziöse russische Erklärung den Herren in London genügt, Nachrichten, welche plötzlich massenhaft und gleichmäßig an allen Ecken und Enden Rußlands aufgetaucht sind, für unwahr zu halten. Red. d. „Jsr. u. Jesch.") Zeitungsnachrichten und Correspvudcnze« Deutschland. Schornsheim (Rheinheffen), 10. August. Es dürfte die Leser Ihres geschätzten Blattes interessiren, zu erfahren, daß auch in der hiesigen Gegend, wo es mit den religiösen Zuständen wie new u. dgl. mehr, leider sehr traurig aussieht, doch noch □m.T sind, die für die religiösen Gebräuche Sinn

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