Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 63 (11.8.1890)
- Date
- 1890-08-11
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXXI. Jahrgang. Beilage zu M 63 des „Israelit & Ieschurun? Leitender Artikel. Die Lage der Jaden in Rußland. Odessa, Anfangs August. Vor kurzer Zeit hatte, wie die „Franks. Ztg." schreibt, die jüdische Bevölkerung in den russischen Städten Petersburg und Moskau und vielen anderen Städten Rußlands beschlossen, einen Buß- und Fasttag in der Woche scstzusetzen, um vom Allerbarmer durch Gebet, Fasten und Kasteiungen zu erflehen, daß er sich der unglücklichen Kinder Israels annehme und erbarme, deren Lage in der That letzthin eine verzweifelte geworden ist. Sie hat sich von Jahr zu Jahr verschlimmert und cs scheint sich jetzt zu erfüllen, was 1882 die „Nowoje Wremja" dem damaligen Minister des Innern, dem General Jgnatjew, rieth, nämlich daß er den Juden den Aufenthalt in Rußland so unerträglich mache, daß dieselben sich gezwungen sähen, sammt und sonders das Land zu verlassen. Jgnatjew hat redlich das Seinige gethan. Die von ihm erlassenen Maßregeln, betr. die jüdische Bevölkerung auf dem Lande, waren so drakonischer Art, daß Hunderttausende an den Bettelstab gebracht wurden, Hunderttausende sich dem Hungertode preisgegeben sahen. Und wenn die Emigration nicht die von den Antisemiten gewünschten Dimensionen annahm, so lag es durchaus nicht an dem Willen der unglücklichen Opfer dieser fanatischen Versolgungswuth, sondern an dem Können. Man hatte kaum die Mittel, das zum Fristen des elenden Lebens nothwendige Brod zu kaufen, woher sollten die Mittel zur Auswanderung genommen werden? Kann überhaupt eine Bevölkerung von mehr als vier Millionen, von denen 9/10 Bettler sind, emigriren? In einigen ausländischen Blättern ist die Behauptung ausgestellt worden, daß die Jgnatjew'schen Maßregeln von 1882 überhaupt nicht ausgeführt worden sind. Das ist unrichtig. Diese rigorosen Maßregeln sind mit aller Strenge durchgeführt worden, wobei noch seitens der niederen Lokalbehörden die schreiendsten Ungerechtigkeiten unterliefen, die freilich vom Senat auf geführte Beschwerden rcdrcssirt wurden. Doch hat in den letzten Jahren auch diese hohe Körperschaft angefangm, anderen weit weniger humanen Ansichten zu huldigen und jegliche, auch noch so gerechte Beschwerden von Juden werden vom Senat einfach zurückgewiescn. Der Jude ist faktisch rechtlos geworden, vogelfrei erklärt. In diesem Sinne sprach sich übrigens ein hoher Staatsbeamter gegenüber einem Juden aus, den man aus Petersburg auswies, trotzdem, daß er das Recht zu dem Auferst* halte in der Residenz gesetzlich erworben hatte. Als sich der Jude auf dieses sein Recht berief, erwidert^ Se. Exzellenz barsch: „Von welchem Rechte sprechen Sie? Wissen Sie denn nicht, daß bei uns die Juden kein Recht haben?" Wenn in Folge der Jgnatjew'schen Maßregeln, die jetzt auch auf das Königreich Polen ausgedehnt werden und noch eine Million hungernder Proletarier schaffen sollen, die Lage der Juden eine schlechte geworden, so wurde sie seit der Eisenbahnkataftrophe bei Borki eine noch weit schlimmere. Der kaiserliche Zug entgleiste 1888 aus derKursk-CharkowAsow'schen Bahn, die unglücklicherweise von einem Juden, dem bekannten Poljakow, erbaut worden war. Obwohl die Untersuchung dargethan hat, daß der Erbauer der Eisenbahn an der Katastrophe schuldlos gewesen (hätte man nur irgend welche Schuld seinerseits darthun können, so wäre der Jude Poljakow sicherlich nicht straflos ausgegangen), obwohl man ihn sogar nicht zur Verantwortung zog und ziehen konnte, so war dennoch die öffentliche Meinung sehr erregt darüber, daß der entsetzliche Unfall, der der ganzen kaiserlichen Familie beinahe das Leben gekostet hätte, auf einer von einem Juden erbauten Eisenbahn passirte. Die antisemitischen Preßorgane ermangelten nicht, eine so günstige Gelegenheit auszunützen. So entstanden die wahnsinnigsten Projekte, tabula. rasa zu machen mit allen noch ziemlich geringfügigen Rechten, welche während der Regierung von Alexander II. den russischen Juden gewährt worden waren. Der Staatsdienst ward für sie hermetisch geschlossen; eine geheim an alle Ressorts erlassene Verordnung verfügt, daß Juden, selbst mit Universitätsbildung, trotz bestehender Gesetze, nicht mehr in den Staatsdienst ausgenommen werden sollten; die nach Einführung der allgemeinen Wehrpflicht zu Offizieren beförderten Juden wurden gezwungen, ihren Abschied zu nehmen, andernfalls aus dem Verband der Armee gestoßen; die Medizinische Kriegsakademie schloß ihre Thüre vor den Juden, wobei jedoch im Kriegsfälle jüdische Aerzte reguirirt werden sollten, jüdischen Juristen wurde die Ausübung der Praxis untersagt, respektive von der Einwilligung des Justizministers abhängig gemacht, der sie stets verweigerte; jüdische Ingenieure wurden aus dem Eisenbahndienst entfernt; die Aufnahme in die Gymnasien und Universitäten so erschwert, daß selbst der geringe, durchs Gesetz gestattete Prozentsatz nicht cingehaltcn wurde. Das war noch ganz logisch, denn wozu klassische Erziehung und höhere Bildung, wenn man dieselbe zu verwerthen nicht gestattet? Die Akademie für