Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 61 (4.8.1890)
- Date
- 1890-08-04
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1116 müht für seine weitere Ausbildung nicht nur in seinem Fache als Bankier, sondern auch in allen wissenschaftlichen Fächern und dabei vergaß er nie die Beschäftigung mit nttnnpn «min. Im Jahre 1879 kam Rabbi F. nach München und hier hatte er bald den Ruf eines tüchtigen Geschäftsmannes erlangt. Er gründete die Firma gleichen Namens, die unter Gottes Segen und durch sein unermüdliches Schaffen bald emporblühte. Mit seiner Geschäststhätigkeit aber Hand in Hand wirkte er für das traditionelle Judenthum. Er *>"sr war derjenige, der hauptsächlich den Impuls gab, ein gesondertes Minjan zu gründen, nachdem die hiesige Gemeinde die alte traditionelle Gebetordnung zu beschneiden anfing. Dieses Minjan erbaute bald eine eigene Synagoge, deren Vorstand er bis zu seinem leider zu frühen Ende war. Nicht nur mit reichen Geldmitteln unterstützte er die kleine Gemeinschaft, sondern auch mit seinem Rathe und seiner Fürsorge, ebensowohl durch seinen regen Anthcil am Gottesdienste. Er gehörte Winter und Sommer stets zu den zehn ersten im Gotteshause. Niemals war ihm auch bei dem schlechtesten Wetter, bei Schneegestöber re. der Weg zur Synagoge zu weit. — So wie seine mray, die Sorge für rfrsn eine ernste war, so war aber auch sein Streben für mm. Daß er selbst vw m bn — mim DTiy ywp ist selbstredend, aber sein Streben, seine Kinder mb in mm zu erziehen, war ganz musterhaft, ebenso war er 'ivib prnv mm. So eifrig thätig er im Geschäfte arbeitete und diese Thätigkeit auch von seinen Söhnen forderte, so versagte er es niemals, wenn einer derselben eine Geschäftsstunde zu einem nv'w benützen wollte. Durch seine Liebe zu rmpn «mm war er auch ein prnv ^n-n pm npio; er suchte stets den Umgang mit denselben und so wurde er selbst ein pmo Nmis und mit Recht waren ri’V’ö prnv — Was er als mmn nv'b p»rno that, entzieht sich jeder Beschreibung, ebenso seine allgemeine npny. Er gab Jedem reichlich, seine Mildthätigkeit kannte keine Grenzen. Sein Haus war stets von trm'K ausgesucht und in dieser Beziehung möchten wir ihm auch den Beinamen p geben. — Bei allen diesen Vorzügen war er für seine Person anspruchslos. Sein leutseliges Wesen verschaffte ihm die Liebe jedes Kindes, sein strenger Rechtlichkeitssinn und seine liebenswürdigen Ilmgangsformen die Achtung hoher und.höchster Herrschaften. — Wie geachtet und geehrt war, zeigte sich bei dem gestrigen Leichenbegängniß. Die Theilnahme an demselben und die allgemeine Trauer war beispiellos. Auch viele angesehene nichtjüdische Mitbürger erwiesen dem Heimgegangenen die letzte Ehre. Herr Rabbiner Dr. Perles, sowie Herr Dr. Ehren treu widmeten dem Verewigten in beredten Worten die wärmsten Nachrufe. Auch ein Schwiegersohn des ms:, Herr Samuel Strauß aus Karlsruhe, sprach im Namen der Familie. Wie wir uns trösten können über den Verlust eines Jacob Löb Feuchtwanger v'% vermögen wir noch nicht zu sagen. Ein schöner Trost ist uns indeß in seiner engeren Familie geblieben. Seine Söhne werden in seinem Sinne sortleben. Seine guten Lehren sind auf fruchtbaren Boden gefallen und sein Vorbild wird den Kindern als das zu erreichende Ideal dienen. Dem Verblichenen werden wir alle ein ehrendes Andenken bewahren und er wird den reichen Lohn seiner großen Tugenden im Jenseits genießen. .3«!) byü nym 'n nnoi nsub nmn ybm .n"asjn Heidelberg. Die philosophische Fakultät der Universität Heidelberg hat den Bibliothekar Neubauer in Oxford wegen der hervorragenden Werke, welche er über orientalische Sprachen und Literatur verfaßt hat, sowie in Anerkennung seiner bibliothekarischen Verdienste um Förderung der Studien anderer Gelehrten zum Doctor der Philosophie honoris cau8a ernannt. Oefterr.-Ungar. Monarchie. Wien, 17. Juli. Das Reichsgericht hat in seinem gestern kundgemachten Erkenntniß die Beschwerde des Abgeordneten Türk gegen die Auflösung des Deutsch-nationalen Vereins in Wien zurückgewiesen. Seitens der Regierung war in erster Linie als Grund der Auflösung dieses Vereins die anti-österreichische und ftaatsgefährliche Haltung bezeichnet worden; in zweiter Linie führt das Auflösungsdekret die antisemitische Verhetzung an, welche in letzter Hinsicht auf Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung abzielt; in dritter Linie wird endlich eine Ueberschreitung des statuarischen Wirkungskreises constatirt. Das Conclusum des reichsgerichtlichen Erkenntnisses geht nun dahin : es müßte, abgesehen von den übrigen im Auflösungserlasse angegebenen Gründen, schon mit Rücksicht auf die vom Vereine eingenommene unpatriotische, dem eigenen Staate feindselige, daher ftaatsgefährliche Haltung die von den Adminiftrativ-Bchörden verfügte Auflösung als gesetzlich begründet anerkannt werden. Man sollte meinenj, daß dieser Ausspruch des Reichsgerichtes klar und frei von jeder Zweideutigkeit sei. Das Reichsgericht findet, es liege ihm bezüglich der unpatriotischen, dem eigenen Staate feindseligen und daher staatsgefährlichen Haltung des Deutsch-natiouationalcn Vereins ein so reiches Material vor, daß schon deßhalb die Auflösung gerechtfertigt war