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Der Israelit · 1890-07-31 · Heft 60 (31.7.1890) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 60 (31.7.1890)
Date
1890-07-31
Page
– (sequence 10)
Language
German
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1102 Hier bei uns braucht kein Jude Furcht zu haben, halte er sich doch mir ruhig und wittere er nur nicht überall böse Antisemiten. Hier in Rodenberg ist eine gut germanische Bürgerschaft daheim." Ferner: „Niemand sonst, denn nur die Juden allein haben die Judenfrage heraufbeschworen und nähren sie täglich, daß sie recht dick und fett wird. Wo wäre die deutschsoziale Partei, wenn keine oder doch nur bescheidene Juden bei uns das Gastrecht genössen? Wären keine Juden da, so würde man von keinem Antisemitismus reden." Das Kreisblatt machte hierzu einige verschämte Bemerkungen, die kaum geeignet sind, die hetzerische Wirkung abzuschwächen. Ist solches Treiben eines Erziehers der Jugend würdig, und darf ein „amtliches Publikationsorgan" zugleich antisemitisches Hetzblatt sein? Oesterr. - Ungar. Monarchie. Snwalki. Der hiesige Staatsanwalt, der „semitisch" aussieht, ging kürzlich mit zweien seiner Kinder außerhalb der Stadt im Walde spazieren, als er sich plötzlich von einer Bande Antisemiten umgeben sah, die ihn mit ihren bekannten Schimpfnamen beehrten und sich daran machten, ihn und seine Kinder thätlich anzugreifen. Nur mit großer Mühe und Aufgebot seiner ganzen Kraft gelang es ihm und den Kindern, der Lebensgefahr zu entgehen. Natürlich wird man nun hier gegen den Antisemitismus Vorgehen. Rußland. Odessa. Das bekanilte unsinnige Circular des Contre - Admirals Selenoi, Stadthauptmanns von hier, in Betreff der Inden hat mit Recht den Unwillen der „Nowosti" erregt, welche bei Wiedergabe des genannten Aktenstücks die Frage stellt: warum die Vertreter der Regierungsgewalt, im Gouvernement Mohilew oder in Odessa in früheren Zeiten, vor 5, 10, 20, 30 2C. Jahren in der. jüdischen Bevölkerung keine solche schreienden Ungezogenheiten gesehen haben, oder, wenn es der Fall war, warum sie nicht zu ähnlichen Mitteln der Einwirkung auf dieselbe geschritten sind? Ferner fragen die „Nowosti", ob nicht solche Circulare und Verordnungen eine Frucht der gegenwärtigen allgemeinen Neigung zur Generalisirung der Mängel gerade der jüdischen Nationalität sind? Soviel bekannt ist, sagen die „Nowosti", sind Wohlerzogenheit und Kultur keineswegs so allgemein verbreitete Eigenschaften in Rußland, daß man den Mangel daran einzig den Juden vorwerfen könnte. Die Griechen in Odessa zeichnen sich kaum durch geringere „Dreistigkeit" aus, als die Juden; man brauche nur an die öffentlichen Schlägereien zu erinnern, welche dort einige Jahre nach einander in der Osterwoche organisirt wurden. Jndeß seien bisher keine besonderen Circuläre über Wohlerzogenheit hinsichtlich der Griechen erlassen worden.? Wie man dem „Berl. Tagbl." aus Petersburg telegraphirt, ist das von uns bereits erwähnte Vorgehen des Gouverneurs von Odessa gegen die Juden nicht vereinzelt. Aehnliches hat der Gouverneur von Mohilew angeordnet. Als dessen Circular in der Kreis Mstislawl eintraf, berief der Kreis-Adelsmarschall Fürst Meschtscherski die angesehensten Juden ins Städtchen und eröffnete ihnen in Anwesenheit der lokalen Autoritäten, in Rußland existirten außer den Staatsgesetzen auch administrative Vorschriften; ein Circular des Gouverneurs übertrage ihm weitgehende Vollmachten, und demgemäß setze er sie in Kenntniß, wenn die Juden nicht aufhören würden, den Anstand zu verletzen, wenn nach wie vor frech und dreist ihre Kinder auf den Straßen lärmten, so würden die Schuldigen ohne Rücksicht der Person öffentlich gezüchtigt werden. Der anwesende Staatsanwalt fügte hinzu: „Wir werden sie einfach auf dem Markte durchwalken lassen!" Der Adelsmarschall wiederholte dies und fügte hinzu, um ein Exempel zu statuiren, würden die angesehensten Juden herausgegriffen werden, und das bei dem geringsten Anlaß. Dieser Vorgang erscheint um so unverständlicher , als den Kompetenzen des Adelsmarschalls die städtische Bevölkerung nicht unterliegt, und er ebenso wenig wie der Staatsanwalt oder der Vertreter der Justiz administrative Kompetenzen hat. Man bemerke, daß diese Geschichte sich im Gouvernement Mohilew zutrug, wo die Juden das Recht des Aufenthalts genießen! England. London. Der britische General-Konsul in Warschau übersandte nach London eine Depesche, wodurch er britische Reisende in Rußland in Kenntniß setzt, daß sie, um Schwierigkeiten auszuweichen, sich mit einem Taufschein zu versehen haben. Griechenland. Athen. Unlängst versuchte ein Anonymus einen Auszug aus einer antisemitischen Schandschrift, welche die allbekannten Verleumdungen gegen die Juden reproducirte, Hierselbst zu verbreiten. Die Presse, die Geistlichkeit und die theologische Facultät traten begeistert für die Ehrenrettung der Juden auf, und der klägliche Versuch mußte, wie zu erwarten war, ebenso kläglich scheitern. Feuilleton. Eine freftsrnnfe Melodio. Eine Erzählung von B. Haus e. (Fortsetzung.) Meseritzer schlenderte jetzt mit erleichtertem Herzen und in froher Stimmung langsam durch

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