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Der Israelit · 1890-07-31 · Heft 60 (31.7.1890) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 60 (31.7.1890)
Date
1890-07-31
Page
– (sequence 3)
Language
German
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1095 Nicht als ich arm war, ernährte ich mich von Gemüse allein und nicht als ich bessere Zeiten hatte, denn in meiner Armuth dachte ich, die Gemüse regen nur den Appetit an, und als ich reich war, sprach ich, da ich nur Gemüse essen sollte, Fische und Fleisch möge man mir vorsetzen, denn diese sind weit nahrhafter, (na» 140 b). Viele Nasiräer enthielten sich auch der Ehe und lebten entweder ehelos oder ließen sich kurz nach der Ehe von ihren Frauen scheiden, um ehelos weiter zu leben, ein Brauch, der mit den Nechtsanschauungen unserer Tradition im Widerspruche steht. Sie befolgten das Beispiel des gelehrten R. Simeon b. Asai. Dieser Gelehrte hatte die Tochter R. Akiba's geheirathet und sich nach kurzer Zeit von derselben scheiden lassen, um ehelos weiter zu leben. Trotzdem eiferte er gegen die Ehelosigkeit und predigte, welches Unrecht es sei, wenn ein Mann, der in der Lage ist, eine Familie ernähren zu können, nicht heirathe. Man warf ihm vor, daß seine Thaten seinen Lehren widersprächen, daß er ja selbst ehelos fei. „Sagt", antwortete er, „was soll ich thun! Meine Beschäftigung mit der heiligen Thora nimmt mich so in Anspruch, daß ich meine Frau nicht gebührend ehren könnte." Auch den Nasiräern war ihre Beschäftigung so heilig, daß sie in keiner Weise gestört sein wollten und deßhalb blieben sie ehelos. Für ihre Auffassung bildete der biblische Satz: ü*wn nrn me uh Es ist nicht nicht gut, daß der Mensch allein sei" kein Hinderniß, noch weniger kehrten sie sich an das rabbinische Verbot nty« hd« Es ist verboten, in Ehelosigkeit zu leben. Unsere Weisen kannten den veredelnden Einfluß einer guten Ehe und die sittenverderbende Wirkung der Ehelosigkeit. Deßhalb eiferten sie mit aller Macht gegen dieselbe. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 20. Juli. Der in London tagende Weltfrieden-Kongreß hielt am Dienstag im Stadthause von Westminfter seine zweite Sitzung unter dem Vorsitz des englischen Parlamentsmitgliedes Sir Wilfried Lawson. Die Delegirten, worunter sich auch Herr Gustav Meier aus Frankfurt a. M. befindet, hatten sich zahlreich eingefunden. Zunächst wurden verschiedene Abhandlungen verlesen. Im Verlaufe einer Erörterung, welche sich daran knüpfte, mißbilligte der österreichische Delegirte Ritter Vicomte von Kozlowski in starken Ausdrücken die Verfolgung der Juden in verschiedenen europäischen Ländern. Sodann wurde nachstehende Resolution angenommen: „Der Kongreß ist der Meinung, daß die Brüderschaft der Menschen als nothwendige Folge eine Brüderschaft von Nationen, in welcher die Interessen Aller als identisch anerkannt sind, in sich schließt. Der Kongreß hegt die Ueberzeugung, daß die wahre Grundlage für einen dauernden Frieden in der Anwendung dieses großen Grundsatzes seitens der Nationen in allen ihren Beziehungen zu einander gefunden werden wird." Königsberg, 14. Juli. Die einzig überlebende Schwester des bekannten Volksmannes Johann Jacoby ist dieser Tage im Alter von 91 Jahren gestorben. Memel. Das „M. D. B." bringt die Nachrichtvon einer Entführung zweier Mädchen im Alter von 10 und 17 Jahren mit Namen Sara Riwe und Hene aus dem unweit Schkud belegenen russ. Dorfe Schwetzam. Das Schlafzimmer der israelitischen Eltern wurde von außen zugebunden und liegt der Verdacht vor, daß die Mädchen heimlich fortgebracht wurden, um die Taufe an ihnen zu vollziehen. Vermutlich wurden die Mädchen, da in Rußland die Aufnahme in den katholischen Glauben jetzt mit einigen Schwierigkeiten verbunden ist, über die Grenze nach Preußen gebracht. Der Vater Jossel Garba ist darüber ganz trostlos. — Vielleicht weiß einer der Leser d. Vl. Näheres über den Verbleib der Entführten anzugeben. Dresden. In dem neuesten Heft der „Annalen des königlichen Oberlandesgerichts zu Dresden" ist das Urtheil abgedruckt, in welchem der höchste sächsische Gerichtshof, in Uebereinstimmung mit seiner Vorinstanz, dem Landgericht Leipzig, am 19. November 1888 den Verfasser der antisemitischen Flugblätter, welche Ende 1887 und Ostern 1888 von Leipzig aus verbreitet wurden, wegen groben Unfugs bestraft hat. In diesen Flugblättern war vor Waareneinkäufen in jüdischen Geschäften, insbesondere zur Weihnachts- und Konfirmationszeit, gewarnt und das geschäftliche Gebühren der Juden im Handel und Gewerbe einer abfälligen Kritik unterzogen. Der oberste Gerichtshof erblickte in diesen Flugblättern vielfach grobe Beschimpfungen der Juden, welche den Boden der Thatsachen verlassen, und war mit dem Vordergericht der Ansicht, daß die Verbreitung dieser Flugblätter, an sich ungehörig, der öffentlichen Ordnung widerstrebe und geeignet sei, das natürliche Rechtsgefühl des Publikums außergewöhnlich zu verletzen, namentlich das Vertrauen in den Bestand der Rechtsordnung, den Glauben an den Schutz, welche diese den unter ihr Vereinten angedeihen lasse und das Gefühl der Rechtssicherheit auch bei Nichtjuden aufzuheben. „Die Rechtswidrigkeit der Beschimpfungen ergibt sich namentlich auch im Hinblicke auf das Reichsgesetz, betreffend die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Be-

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