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Der Israelit · 1890-07-28 · Heft 59 (28.7.1890) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 59 (28.7.1890)
Date
1890-07-28
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1076 § 6. Für die Befolgung der Vorschriften dieser Polizeiverordmmg ist sowohl der Eigenthiimer des zu schlachtenden Viehes, wenn er zugegen ist, wie auch Derjenige verantwortlich, welcher die Schlachthandlung vornimmt oder leitet. S 7. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe bis 60 Mk. geahndet, an deren Stelle im llnvermögensfalle eine entsprechende Haftstrafe tritt. 8. Diese Polizei-Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft." Magdeburg, den 3. Juli 1890. Während in diesem Erlaß auf die jüdische Schlachtmethodc die erforderliche Rücksicht genommen wird, vermissen wir dieselbe in einem solchen, der uns von Lechenich berichtet wird. Einem uns von dort vorliegenden Berichte entnehmen wir: „Eine neuerdings ergangene, höhere Weisung hat die Kreis- und Bezirksbehörden beauftragt: 1) Die Fleischer und sonst betheiligten Kreise auf die sittlichen und materiellen Vorzüge des Schlachtens nach vorheriger Betäubung der Thiere hinzuweisen. 2) Den Gemeinden, Innungen n. s. w. die zur Verbesserung der Schlachtmethodc dienenden Apparate zu empfehlen, und 3) den Schlachtereibetrieb überall thunlichst j streng zu controüiren und gegen alle thiergnälerischen! und anderweitigen Ausschreitungen dabei, an der j Hand des Strafgesetzbuches unnachsichtlich vorzn-! gehen." j Hier wird das Schächten nicht besonders er-! wähnt. Dem Wortlaut der Weisung nach hätte sie also auch ans dieses Anwendung. In Wirklichkeit ist uns jedoch nichts davon bekannt, daß von den Behörden ein Eingriff in diese unsere Interne vorliegt oder beabsichtigt wird. Jedenfalls aber scheint es geboten, dieser fortgesetzten Beunruhigung gegenüber Stellung zu nehmen und nichts zu unterlassen, um dieser drohenden Gefahr mit Erfolg entgegentreten zu können. (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten jnni> (Lorrespondenzeu Deutschland. Berlin, 17. Juli. Im Druck ist erschienen der Bericht der Wahlprüfungskommission über die Wahl des Abg. Frhrn. v. Münch im 8. Wahlkreis des Königreichs Württemberg. Gegen diese Wahl ist Protest eingelegt worden, mit dem Erfolge, daß die Kommission beschlossen hat, die Erklärung der Giltigkeit auszusetzen. Auf Grund des Protestes erachtet die Kommission u. A. für tatsächlich feststehend, daß der Abgeordnete Frh. v. Münch im August 1889 der israelitischen Gemeinde in Möhringen, seinem Wohnorte, in Veranlassung der Renovirung der Synagoge 2 silberne Leuchter verspro- ( chen und diese Leuchter im October 1889 zum Preise von 1016 M. käuflich angcschafft hat. — Freiherr- Oskar v. Münch hat eine längere Widerlegung des Protestes geliefert, der wir nachstehende Stelle entnehmen: Ich soll die Stimmen der Israeliten durch Stiftung zweier Leuchter — welche 1016, nicht 1060 Mk. kosteten — in die Mühringer Synagoge gekauft haben. Im Mai v. I. hatte in Mühringen die Einweihung eines von mir in die katholische Kirche gestifteten Hochaltars stattgesunden: die Israeliten hatten gleichzeitig 4- bis 5000 M. auf die Renovirung ihrer Synagoge verwendet, und es wäre unbillig gewesen, hätte ich nicht auch zur Verschönerung ihres Gotteshauses einen Theil beitragen wollen; ich versprach die Leuchter im August und sie gelangten Ende October in die Hände der Genannten. Die Vernehmung des Rabbiners Dr. Jaraczewsky und der übrigen Mitglieder des Kirchenvorftandes würde ergeben, daß ich mit keiner Andeutung je die Erwartung ausgesprochen, die Israeliten möchten wegen jener Spende für mich stimmen; tatsächlich hatte ich bis Ende Januar nicht in meinem heimathlichen Bezirke zu kandidiren beabsichtigt. Hamburg, 26. Juli. Gestern Abend fand in Tuetges Etablissement eine von hiesigen Antisemiten einberufene, zahlreich besuchte Volksversammlung statt, woselbst der Reichstagsabgeordnete Dr. Böckel unter ungeheurem Radau eine seiner bekannten Schimpfreden gegen den Kapitalismus, die Börse, die Abzahlungsgeschäfte und die judenfrcnudlichen Parteien hielt. Er forderte zur Bildung eines antisemitischen Wählervereins auf, die Versammlung beschloß demgemäß. Die Opponenten wurden niedergebrüllt oder an die Lust gesetzt. Oesterr. - Ungar. Monarchie. Budapest, 22. Juli. Wie einige Blätter melden, wird der Präses unseres Cultusvorstandes, Reichsrathsabgeordneter Moritz W a h r m a n n, in das Magnaten - (Ober-) Haus berufen werden. Bekanntlich sitzen schon zwei Juden im Oberhause. Augenarzt Dr. Hirschler und der Großhändler S c v a r z. Prestburg, 23. Juli. Vor dem hiesigen königlichen Gerichtshöfe beginnt übermorgen (Freitag) die Schlußverhandlung gegen den Taglöhner Michael Naszados, der, wie gemeldet worden, auf der Straße von Nadszeg nach Galantha den israelitischen Geschäftsmann Schwarz durch Einschlagen des Schädels in meuchlerischer Weise tödtete. Der Thatbestand, wie ihn die staatsanwaltschaftliche Anklage erzählt, ist folgender: Der Galanthaer

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