Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 58 (24.7.1890)
- Date
- 1890-07-24
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2448024-2448080--30417-2478194- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1049 ren geboren, fungirte zuerst in Gaya und dann in Krakau als Rabbiner. Bekannt sind seine Werke „Mosaisch-talmudisches Strafrecht", „Mosaisch-talmndisches Eherecht" und „Botanik des Talmud". — Am vergangenen Freitag ist hier der Großindustrielle Leopold Abeles im Alter von 74 Jahren gestorben. Derselbe beschäftigte in seinen Fabriken 4000 Arbeiter. 1882 war er in einem Prozesse verwickelt, da man ihn beschuldigte, unterschlagene Bamnwollballen gekauft zu haben; er wurde jedoch freigesprochen. n"a«n. Wien. Als der der zweiten Train-Division zugelheilte Fahrsoldat Wolf Preuß am Abende des 14. d. in die Nähe des Salzgries kam, wurde er von einem Passanten aus dem einzigen Grunde verhöhnt, weil ihn derselbe als Juden erkannt hatte. Es war dies der Schlosser und Monteur Eduard Jakubek. Der Soldat konnte gar nicht glauben, daß ihn des Kaisers Nock nicht vor antisemitischen Schimpfereien schütze, als sich aber letztere wiederholten, fragte er Jakubek, wen er eigentlich meine. „Dich, Du S..jnd, Du mußt hin werden!" war die Antwort und ohne jede weitere Veranlassung packte Jakubek den Soldaten bei der Brust, stieß ihn an die Mauer und schlug ihn zu Boden. Es entstand ein längeres Ringen, bis schließlich ein Sicherheits- Wachmann hiuzukam, welcher Beide dem Kommissariate zuführte. Preuß wurde einer Patrouille übergeben, Jakubek aber in Haft behalten und dem Bezirksgerichte Alsergrund eingeliefert. Gestern hatte er sich vor dem Einzelrichter Adjunkten Dr. Wagner wegen der vom staatsanwaltschaftlichen Funktionär Kommissär Dr. Rosenbaum vertretenen Anklage der leichten Körperverletzung (§ 411) zu verantworten; zugleich war dem Militärgesetze entsprechend der Obcrlicutenant Max Bock als Klageanwalt erschienen, welcher Bestrafung wegen der antisemitischen Schimpfwörter beantragte. Jakubeb wurde wegen Uebertretung der §§ 411 und 496 (Ehrenbeleidigung) zu vierzehn Tagen Arrests verurtheilt. Wien. Die Regierung hat das Curatorium des mährisch-jüdischen Landesmassafondes in Brünn und die Repräsentanz der Landesjudenschaft in Prag ausgefordert, nach Maßgabe des Gesetzes vom 21. Mürz 1890, R.-G.-Bl. 57, Muster - Statuten für die Cultus-Gemeinden der betreffenden Kronländer zu entwerfen. In Mähren wurde ein solches schon in den Siebziger-Jahren entworfen und von der Statthalterei genehmigt. Da wird es nur einiger Zusätze bedürfen, die in Folge des neuen : Gesetzes noihwendig geworden, und wird die Bej rathung des Curatoriums wegen Abwesenheit des , Obmannes, Herrn Ritter von Gompcrz, erst Anfangs September stattfinden. In Prag hat der Obmann des Landes-Repräsentanz Herr Dr. Moriz Lichtenstern, eine Delegirten- Versammlung, bestehend aus einem Comitö der Repräsentanz und je fünf Vertretern aus den 13 Kreisen Böhmens, auf den 28. d. M. zu einer Berathung eingeladen, der ein Entwurf des Muster- Statutes unterbreitet wird. Neben vielen recht passenden Bestimmungen fehlt aber darin eine Norm über die Rechte der auswärtigen Mitglieder, was ein sehr wichtiger und heikler Punkt ist. Die Erhebungen über die Grenzen der Gemeindegebiete sind überall im Zuge und sollen vor deren endgiltiger Festsetzung auch noch Engusten aus Gemeinde-Delegirten von der Regierung einberufcn werden. Wien. Der hiesige Magistrat ist in einer begründeten Beschwerde des Vorstandes, betreffs unbefugter iwo-Bezeichnung seitens einiger Fleischer, durch folgenden Erlaß beigetreten: „lieber das Ansuchen des Vorstandes der israel. Cultusgemeinde in Wien um Untersagung der Führung von Hebräischen Aufschriften auf den Betriebsstätten der Fleisch-Verschleißer (es folgen hier die Namen) erhalten die Gemeinden in Gemäßheit des § 44 der Gewerbe-Ordnung hiermit den Auftrag, die in Rede stehende hebräische Bezeichnung von ihren GeschästSlokalen sogleich zu entfernen, nachdem laut der Eingangs erwähnten Beschwerde das Rabbinat der isr. Cultusgemeinde in Wien sich veranlaßt gesehen hat, den Angezcigten das Vertrauen zu entziehen, Koscherfleisch auszuschrotten, und die Qualisicirung des Fleisches als „koscher" gemäß Artikel 15 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger vom 21. Dezember 1867 Nr. 152 R.-G.-Bl. eine Cultusangelegenheit der israelitischen Religionsgenossenschaft ist. Das städtische Marktkommissariat wird unter Einem angewiesen, die Befolgung dieses Auftrages zu überwachen und sohin Bericht zu erstatten. Hievon wird der löbl. Vorstand der israel. Cultusgemeinde in Wien in Erledigung seiner Eingabe vom März 1890 Nr. 91057 hiermit inKenntniß gesetzt. Wien 27. Juni 1890. Der Magistrats-Vice-Director: m. p. K r e n n." An den löbl. Vorstand des israel. Cultusgemeinde in Wien.