Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1890-07-24 · Heft 58 (24.7.1890) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 58 (24.7.1890)
Date
1890-07-24
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2446951-2448024-2448080--30416-2478193
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

1048 &tuU$*vt, 19. Juli. Das geistliche Mitglied der israelitischen Oberkirchenbehörde, Kirchenrath Dr. v. Wassermann, Rabbiner in Stuttgart, feierte vorgestern seinen 80. Geburtstag, aus welchem Anlaß ihm auch König Karl seinen Glückwunsch ausdrücken ließ. Köln. Der „Rheinisch-westphälische Missions- Verein für Israel" verausgabte im abgelaufenen Jahre 19,908,84 Mk. Dafür wurde ein einziger Jude getauft. — Hierselbst fand jüngst die Eröffnung der israel. Kinderbewahranstalt statt. Im April dss. Jahres bereits wurde die Anregung zur Gründung einer derartigen Anstalt gegeben und einige Damen unternahmen es, für diesen Zweck in der Gemeinde zu sammeln. Dank dem ausgeprägten Wohlthätigkeitssinue der israel. Gemeinde- Mitglieder gelang es, in verhältnißmäßig kurzer Zeit eine größere Summe zusammen zu bringen, so daß ein geeignetes Lokal gemiethet werden konnte. Hannover, 21. Juli. Mir sind hinsichtlich meiner Besprechung der von den Herren Regierungsrath Dr. Mayer und Direktor Einstein gegebenen Darstellung der gottesdienstlichen Einrichtung in den israel. Gemeinden des Großherzogthums Baden, sowie der Entgegnung des Herrn Dr. Mayer und meiner Duplik aus dem Badischen Lande von verschiedenen Seiten zustimmende Zuschriften zugegangen. Bon mancher Seite wird mir aber auch die Frage vorgelegt, was denn zu thnn sei, um die Einheit der Synagogengemeinden und der badischen Landesjudenschaft zu erhalten. Man könne doch weder der Reform zumnthen die gottesdienstlichen Reformen wieder aufzuheben, noch weniger freilich den Orthodoxen, um der Einheit willen Veränderungen am Gottesdienste vorzunehmen, welche mit den religionsgesetzlichen Normen im Widerspruche stehen. Eine an die Red. d. Bl. gelangte Zuschrift macht den gewiß gut gemeinten Vorschlag, beiden „Richtungen" dadurch gerecht zu werden, daß in jeder Gemeinde, wo diese beiden Richtungen vorhanden sind, zwei Stätten für die Gottesiicrehrung von Seiten der Gemeinde zu errichten und somit den Gemeindemitgliedern einen orthodoxen und einen Reform-Gottesdienst zur Theklnahme bereit zu halten. In dieser das allgemeine Interesse berührenden Angelegenheit erscheint mir eine kurze öffentliche Aussprache um so mehr am Platze, als ja die mir zngegangenen Mittheilungcn die Folge meiner öffentlichen Beleuchtung der badischen Angelegenheit sind. Ich verkenne in keiner Weise die löbliche Gesinnung, die sich auch in dem eben erwähnten Vorschlag kundgibt, ich vermag jedoch eine glückliche Lösung des Problems darin nicht zu erkennen. Nur dann, wenn es den gesetzestreuen Mitgliedern der badischen Synagogen - Gemeinden nicht möglich sein sollte, entweder den Gemeinde-Gottesdienst lediglich in Uebereinstimmung mit dem jüdischen Religionsgesetze einzurichten, oder sich mit der dieses Gesetz nicht als alleinige Norm für die Gestaltung der Synagoge anerkennenden Mehrheit gänzlich auseinanderzusetzen, könnte man einen solchen moäus vivendi als Nothbehelf ansehen. Mir sind die Verhältnisse in Baden nicht genügend bekannt, um beurteilen zu können, ob in der Thar eine derartige Nothlage als vorhanden angenommen werden muß. Im Allgemeinen steht cs jedoch unwiderleglich fest, daß die Reform als eine erst in jüngerer Zeit in die Erscheinung getretene, von dem alten Judcnthume sich wesentlich unterscheidende Institution unmöglich das Erbe der früher vorhandenen Gemeinde antreten kann. Diese gehört vielmehr ausschließlich dem orthodoxen Judenthum, als deren Träger sich selbstverständlich nur die Bekenner des orthodoxen Jndenthums, niemals aber die Reformer gelten können. Dennoch gehört die Synagoge der Gemeinde, sowie das gesammte sonstige Gemeindebesitzthum den Orthodoxen, selbst dort, wo sie weniger au Zahl sind als die Reformer. — Und ferner: es ist meines Erachtens ein Hohn auf die Religion überhaupt, wenn man behaupten und durch Gemeindeeinrichtungen bethätigen will, daß zwei sich so ganz entschieden gegenüber stehende, ja einander ausschließende Prinzipien wie die Orthodoxie und die Reform, in Wirklichkeit ein einziges Religionssystem bilden. Katholicismus oder Protestantismus stehen sich viel näher als Orthodoxie und Reform. Von der Erhaltung einer Einheit kann darum hier gar nicht die Rede sein, weil eine Einheit überhaupt nicht vorhanden ist. Das Problem, wie mau in einer jüdischen Gemeinde ohne Verleugnung des Religionsgesetzes der Reform einen Tempel errichten kann, ist darum nicht zu lösen. So wenig ich durch Wort und That das Gesetz übertreten und verleugnen darf, so wenig darf ich dazu beitragen, daß Andere es übertreten und darum darf ich den Reformdienst nicht mit erhalten und fördern. Dieses in Kürze als Antwort auf manche gewiß in bester Gesinnung gehegten Pläne. Jsaac Hirsch. Oesterr. - Ungar. Monarchie. Wien, 22. Juli, Gestern starb hier der emeritirtc Rabbiner, Dr. Moses D u s ch a k, im Alter von 75 Jahren. Derselbe war zu Triesch in Mäh-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.