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Der Israelit · 1890-07-21 · Heft 57 (21.7.1890) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 57 (21.7.1890)
Date
1890-07-21
Page
– (sequence 6)
Language
German
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1034 Kunst? Die war damals eng mit der Religion verknüpft. Der Luxus? Edikte von geradezu gehässiger Strenge untersagten ihnen jeden Schimmer eines solchen. Und ein besonderes Gewand, häßlich und schmutzig zugleich, war ihnen aufgenöthigt, um sie der öffentlichen Aufmerksamkeit bereits von weitem zu kennzeichnen; sie trugen aus dem Rücken das brennende Mal der Galeerensträflinge! — Dem Volke haben sie niemals Uebles zugesügt, weshalb sollte das Volk sich nun gegen sie wenden? Diejenigen täuschen sich, die da glauben, sie könnten dasselbe unter religiösem Vorwände zum Sturme auf das Kapital führen. Der Streit zwischen den verschiedenen Bekenntnissen ist zu Ende, an seine Stelle ist der zwischen den Klassen getreten." Rußland. Petersburg, 15. Juli. Ueber die geplante Beschränkung der Handelsfreiheit der Juden erfahren wir Folgendes: Das Project, welchem das durch die Juden-Commission unter Graf Pahlen, die soeben ihre Arbeiten abgeschlossen, gewonnene Material als Grundlage diente, bezweckt nichts Geringeres, als die von Alexander II. den Juden gewährten Freiheiten theils aufzuheben, theils wesentlich zu beschränken. So sollte den jüdischen Handwerkern das Domizil in den inneren Gouvernements, den Juden überhaupt der Handel mit den der Accise unterliegenden Erzeugnissen, also selbst Zündhölzern, untersagt werden. Auch von einem Verbote, unbeweglichen Besitz zu erwerben, ist in dem Projecte die Rede, in welchem Umfange, ist jedoch nicht bekannt. Ferner sollten die Juden in den Grenzgebieten nur fünfzig Werst von der Grenze wohnen dürfen. Die Krone setzen indeß dem Entwürfe zwei Paragraphen auf, deren Urheber unschwer zu errathen ist. Da in der letzten Zeit häusig Uebertritte von Juden zum Christenthum Vorkommen, um höhere Bildungsaustalten besuchen zu können, beantragt der Entwurf, den übergetretenen Juden, ungeachtet ihrer Conversion, keine Gleichberechtigung zuzugestehen, erst ihre Kinder sollen als Vollchristen zu betrachten sein. Damit im Einklag steht der Antrag, in den beiden Residenzstädten und in Kiew Juden das Wohnen nur in einigen bestimmten Straßen zu gestatten. Diese Stichproben aus dem Projecte genügen, um einen Begriff von dem Charakter des Entwurfes zu geben. Die hiesigen jüdischen Kreise waren begreiflicher Weise beim Bekanntwerden dieser Einzelheiten in großer Erregung. Es bleibt sehr fraglich, ob es in nächster Zukunft gelingen wird, den Entwurf vom Reichsrathe fernzuhalten; wenn dessen Majorität auch tatsächlich gegen diese Vorlage sein dürfte, so ist nicht ausgeschlossen, daß die Meinung der Minorität die Sanction erhält. Petersburg, 2. Juli. Wie „G-rashdanin“ mittheilt, hat der Finanzminister den kaiserlichen Verwaltungen der westlichen Gouvernements aufgetragen, über die Beschäftigung der Juden und ihre Beteiligung an Handel und Gewerbe Bericht zu erstatten. Ein jüdischer Fleischer wurde wegen Verkauf von Trefa-Fleisch zu 3 Monaten Gesängniß und zum Ersatz von 200 Rubel als Schadenersatz an die Parteien, deren Geschirr dadurch unbrauchbar wurde, verurtheilt. Wie wir s. Z. berichtet haben, hat der russische Justizminister die Verfügung getroffen, daß jüdische Advokaten nur mit besonderer Bewilligung des Ministeriums zur Ausübung ihrer Praxis zugelasscn werden können. Der Erste, der sich nach Erlassung dieser Verordnung um die Advokatur bewarb, ein Warschauer Jurist von hervorragender Bedeutung, . wurde vom Justizminister zurückgewiesen, trotzdem! das Kreisgericht von Warschau sein Gesuch wärmstens k befürwortet hatte. Wie es scheint, wird also künftigk hin überhaupt kein jüdischer Advokat in Rußland zur Advokaturpraxis zugelassen werden. Petersburg. „Vor einigen Wochen wurde, wie der „I. Pr." von hier geschrieben wird, von mehreren ausländischen Tageszeitungen übereinstimmend gemeldet, daß die dem Reichsrath unterbreitete Vorlage über die Einschränkung der Rechte der Juden durch das Eingreifen des Großfürsten Michael Nikolajewitsch auf direkte Anordnung Sr. Majestät des Kaisers ad acta gelegt wurde, also keinesfalls vor dem Herbst 1891 im Reichsrath zur Verhandlung gelangen wird. Auf Grund von unbedingt zuverlässigen Informationen bin ich in der Lage, Ihnen zu melden, daß diese Mittheilung den Thatsachen leider nicht entspricht, daß die verhängnißvolle Vorlage, welche nicht, wie jene Zeitungen melden, 42, sondern 65 Paragraphen enthält, noch immer wie ein Damoklesschwert über den Häuptern der russischen Judenheit schwebt. Sollte — was der Allmächtige verhüten möge! - die Vorlage, als deren Väter und Hauptverfechter man den Oberprokurator Podedonoszew und den Grafen Jgnatieff nennt, Gesetz werden, so würde dies mit einem Vernichtungsschlag gegen die überwiegende Mehrzahl unserer hierländischen Glaubensgenossen gleichbedeutend sein, und kein Wunder, daß sich derselben eine Unruhe und Aufregung bemächtigt hat, welche buchstäblich jeder Beschreibung spottet, und daß lawinen-

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