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Der Israelit · 1890-07-14 · Heft 55 (14.7.1890) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 55 (14.7.1890)
Date
1890-07-14
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXI. Jahrgang. Beilage?u^ 33 ins „Israelit & Ieschurun? Literarische Kund schau. Inbelschrist zum siebenzigfteu Geburtstag des Dr. Israel Hildesheimer, Rabbiner und Rector des Rabbiner-Seminars zu Berlin. Gewidmet von Freunden und Schülern. Berlin, 1890. H. Engel. (Fortsetzung.) 8. Die Conftituten der sämmtlichen hessischen Judenschaft im Jahre 1690 von Rabb. Dr. L. Munk ist ein werthvoller Beitrag zur Kulturgeschichte Deutschlands und der deutschen Juden heit. Dem Vers, hat eine im Jahre 1740 angefertigie Abschrift des hdd aus dem Jahre 1690 Vorgelegen, welches die hebräisch geschriebenen Tekanoth nebst deren Uebersetzung enthält. Im hebräischen Theile der Jubelschrift werden dieselben thekls wörtlich, theils inhaltlich mitgetheilt, im deutschen werden außer einer historischen Einleitung werthvolle historische Bemerkungen zum näheren Verständniß dieser Satzungen gegeben. Diese Satzungen verbreiten sich über Steuern, Landesabgaben, Rabbinerwahl, Kleiderorduung, Syuagogenspenden u. s. w. In Erfindung von Landesabgaben hat es damals große Finanzgenies gegeben; da haben wir Abgaben in Form von Einzugsgeld, Silbergeld, Kriegsbeitragsgeld , Kraut- und Lothgeld, Federlappengeld, Pferde- und Maulthiergeld, Leibzoll, Abzugsgeld. Die letztere Abgabe ist recht charakteristisch; man mochte den Juden nicht, man wollte ihn aber auch nicht entbehren, und darum konnte er nicht fortziehen, ohne eine bedeutende Entschädigung zu zahlen, für welche die gesammte Judenschaft aufzukommen hatte. Bor dem Verlassen des Landes mußte der Abziehende sich mit dem Landesherrn wegen des Abzugsgeldes vergleichen, wonach er dann den Abschiedsbrief erhalten konnte. Das Abzugsgeld betrug im Oberfürstenthum 33*/,<>/<,, im Nicderfürstenthum 20"/y des eidlich angegebenen Vermögens. Auch wurde von dem Brautschatze jeder nach dem Auslande (d. h. also über die ehemalige landgräfliche, später kurfürstliche Landesgrenze hinaus) heirathenden eine Braut Abgabe von 20"/<> erhoben. — Beruht S. 76, Note 12 nicht vielleicht auf einer irrtümlichen Auffassung der etwa ursprünglich in Abbreviatur geschriebenen Worte pn, und die nicht wie die alte Uebersetzung, welche der Verf. mit Grund durch ein Fragezeichen beanstandet, unnan M'ip, sondern 'van aufzulösen wäre? Die S. 81, Note 28 erwähnte Sitte, daß der Bräutigam der Braut am Hochzeitstage ein Paar Schuhe schenkt, herrscht heute außer in Hessen auch noch an vielen Orten Norddeutschlands. Ueber eine Mechilta zu Deuteronium betitelt sich der Beitrag von Dr. D. Hoff mann. Die literarischen Produkte Dr. Hoffmanns gewähren dem Leser eine doppelte Freude: die Vorfreude auf einen literarischen Hochgenuß und die Freude während der Lektüre. Von einem Artikel aus Dr. Hoffmanns Feder darf man, ehe man sich zum Lesen anschickt, ohne Weiteres voraussetzen, daß einem nur Gediegenes geboten, und daß man immer etwas Neues finden werde, und man ist nie enttäuscht. Das ist seine Filigranarbeit, die uns bis in ihre einzelnsten Theile entzückt, das Kleinste ist liebevoll ausgearbeitet, das Ganze klar übersichtlich geordnet und überzeugend. Während die Midraschim aus der Schule R. Akibas zu den vier gesetzlichen Büchern des Pentateuch zum großen Theile bekannt sind, entziehen sich die aus der Schule R. Jsmaels zu Leviticus und Deuteronomium unserer Kenntniß, während es unzweifelhaft ist, wie schon Maimonides bezeugt, daß die Mechilta zu allen Büchern des Pentateuch mit Ausnahme der Genesis existirte. Diese Lücke ist nun zum großen Theile durch die Entdeckungen und Forschungen Dr. Hoffmanns ausgefüllt. Der^i-un ttma, von dem drei Handschriften bekannt sind, enthält vieles von dem, was uns bisher fehlte, einengroßen Theil der «rfoa zum Deuteronomium. Daß die von Dr. H. ausgezogenen Stellen dem Jsmael'schen Schülerkreise angehören, beweist derselbe nicht nur aus den Abweichungen von Sifrä, sondern auch aus den der Mechilta eigentümlichen Redewendungen und durch Parallelstellen aus dem Talmud. Während der deutsche Theil der Jubelschrift die gelehrten Begründungen enthält, enthält der hebr. Theil eine Anzahl von Auszügen aus dem Midrasch hagadol, die, vollzählig gegeben, wohl die ursprüngliche Mechilta zum Deuteronomium so ziemlich vollständig bilden würden. Herr Dr. Hoffmann hat sich deßhalb nur mit einigen Auszügen begnügt, weil Herr Schechter in London, der im Besitz einer Handschrift dieses Werkes ist, die Herausgabe desselben

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