Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 54 (10.7.1890)
- Date
- 1890-07-10
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2448024-2448076--30330-2478103- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
974 den orthodoxen (christlichen) Cultus in Uebung sind, eingehalten werden sollen, in Ihrer Stadt auch für den israelitischen Kultus ein Comite eingesetzt werden kann (der Seelsorger, ein von der Gesammtheit oder der Bet-Gemeinde (Sprengel) gewähltes und ein von der Bürgermeisterei ernanntes Mitglied), welches die Verwaltung der Einnahmen des israelitischen Kultus unter Kontrole der Bürgermeisterei in seine Hand nehmen und jährlich seinen Voranschlag, sowie Rechnungen zur Gutheißung und Nachrechnung vorzulegen haben soll. „Ich erinnere Sie noch an die Dispositionen des Circularbefehls Nr. 10.073 vom 3. August 1885, welche unbedingt in Ausführung gebracht werden müssen, auch was die Art anberrifft, wie die Verwaltung der Mittel zum Unterhalt des israelitischen Kultus am besten geordnet werden könnte; Sie werden die Güte haben, mit den israelitischen Notabeln des Ortes Rücksprache zu nehmen, auf Grundlage der Instruktionen, die ich Ihnen übermittele." Aus den gesperrten Stellen ist wohl klar ersichtlich, daß nach bald 25 Jahren des Nichtvorhandenseins von Gemeinden für den Staat, nunmehr israelitische Gemeinden in Rumänien anerkannt sind, daß von Reg ieru n gs wegen der Herstellung solcher nichts mehr in den Weg gelegt wird, ja daß sie insofern von der Behörde in Schutz genommen sind, als sie die materielle Seite unter ihre, d. h. der Bürgermeistereien Aufsicht nimmt, womit allein bei uns schon viel gewonnen wird. Es liegt darin sowohl ein Stück amtliche Autorität, die so nothwendig, als auch die Gewißheit, daß durch Ueberwachung von Voranschlag und Rechnunglegung , die zur allgemeinen Kenntniß publizirt werden müffen, die Mißbräuche solcher, die, wie in meinen Aufsätzen „Gemeindeleben" u. A. dargelegt, leider an der Gemeinde sich bereichern wollen und darum Jntriguen zetteln, ein Damm gesetzt wird, also die Jntriguanten aus der Welt geschafft, die Gelder intakt erhalten und damit alle Bedürfnisse der Gemeinden befriedigt werden können. Das Ministerialreskript schickte der Präfekt an den Bürgermeister mit folgendem Regulativ: „Die Präfektur hat die Ehre „im Hinblick auf die obige Korrespondenz (mit dem Minister), auf das Circular des Ministers des Innern Nr. 10073 vom 3. August 1885, daS der Bürgermeisterei mit Adresse der Präfektur Nr. 4985 zugeschickt wurde; sowie in Anbetracht derWichtigkeit derAngelegenheit, „Sie bitten, daß Sie nachstehende Verfügungen erlassen (hier folgen 10 Punkte, die ich nur in kurzem Auszuge wiedergeben will): „1. Festsetzung der Fleischpreise; 2. Verbot zu höheren Preisen zu verkaufen; 3. Ausschreibung des Tages durch den Stadtmagistrat zwecks Wahl eines Repräsentanten der isr. Gemeinde, zu welcher 4. alle Israeliten Stimmberechtigung haben nach 5. geheimer Abstimmung; 6. Ernennung von Seite des Magistrats eines Mitgliedes des „Parochial-Comitös", (Kultus-Vorstandes), in welchem der „Paroch", d. h. der oberste Orts r a b b t n e r, das dritte Mitglied zu sein hat; 7. Budget und Rechnungsablage seitens des Comitös; 8. Bekanntgabe an den Magistrat seiner Projekte über die Art der Besteuerung, auch durch Fleisch auf schlag und Gutheißung seitens der Stadtbehörde; 9. Entscheid dieser über Approbirung der vorgeschlagenen Besteuerungsart und Anschlag des Entscheides, sowie etwaiger Reklamationen an den Minister zur weiteren Approbirung durch königliches Dekret, bezw. durch Votirung in der Kamm er, falls solche Taxen gesetzlich nicht vorgesehen sind. „Der Präfekt: I. G. Ciurea." Das ist die völlige Anerkennung israelitischer Gemeinden, und auf diese Vorschriften hin, die nach RLnnic - Szarat gerichtet worden, ist nun schon auch in Fokschani ein Kultusvorstand eingesetzt, bestehend aus dem hochangesehenen Samuel Geldbeutel, Berl Karniol und dem Stadtrabbiner. Ferner richtete der Präfekt von Verlad durch Vermittelung des Bürgermeisters eine Einladung an Herrn Juster bezüglich Einsetzung eines Gemeindecomitös; in Roman tritt dafür die Lokalzeitung sowohl bet der Stadtbehörde als auch bei den Israeliten ein und in verschiedenen anderen Städten ist man von dem bisherigen Alp erlöst, in der Diskussion über die an sich bedeutsame Wendung begriffen; so besteht in Bukarest eine Bewegung zur Errichtung einer Gemeinde, wovon ich Ihnen aber ein andermal schreiben werde. Amerika. New-Uork, 25. Juni. Aus einer von Herrn Hermann Rosenthal in der „New-Iorker Staats- Ztg." veröffentlichten Tabelle, welche aus den Büchern der Einwanderungs-Kommission zusammengestellt ist, ergibt sich, daß die Einwanderung russisch-polnischer Juden seit dem Anfänge dieses Jahres abgenommen hat. Die Zahl betrug 1887/88 im Durchschnitt monatlich 1734, im Jahre 1888/89 1331 und 1889/90 nur noch 1117. Wie Herr Rosenthal be-