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Der Israelit · 1890-07-03 · Heft 52 (3.7.1890) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 52 (3.7.1890)
Date
1890-07-03
Page
– (sequence 11)
Language
German
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943 *iö$>i iT3 vp’Doo denn es wird ihm gelingen, daß er lernt und lehrt. Eine schöne Erklärung auf diese Lesart gab uns ein hervorragender Rabbi unserer Zeit. Der Prophet Maleacht schildert die Eigenschaft des Lehrers wie folgt: mim njn nor1 ina 'nsw »d sin niNuy 'n '3 ijtbd wp3\ Diese Stelle wird durch die Erklärung R. Jochanan's im Talmud wie folgt erläutert: wp3* -[vbcb mn non dn vbö min i^pI' i^ DNi vb» min, d. h., wenn den Lippen des Priesters Erkenntniß entströmt, wird Lehre von seinem Munde gefordert, denn er ist ein Engel Gottes. Nur wenn der Lehrer einem Gottesengel ähnlich ist, ist es erlaubt Thora von ihm zu hören, wenn nicht, so ist es nicht erlaubt. Die Engel haben nur eine Sendung Gottes zu vollführen, darin gehen sie vollständig auf. niri'^ #a nttty nnx pw, Doppelsendungen werden einem Engel nicht aufgetragen. Der Mensch, der sich ganz und gar dem Lernen widmet, der seine ganze Persönlichkeit im Lernen aufgehen läßt, tid^ iT3 i’p'BDD, dem gelingt das Lernen, aber auch nur einem solchen gelingt das Lehren. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 23. Juni. Die Wahl des antisemitischen Reichstagsabgeordneten Pickeubach ist von der Wahlprüfungs-Commission beanstandet worden. Themar, 20. Juni. Am 18. d. M. fand vor dem hiesigen Schöffengericht eine Verhandlung statt, welche ein Nachspiel bildete zu einer im März hier abgehaltenen freisinnigen Wählerversammlung und welche zugleich ein niedliches Stückchen Antisemitismus zu Tage förderte. Der Sachverhalt ist folgender: Bei der genannten Versammlung waren auch der uationalliberale Kandidat Herr Zeitz und einige seiner Genossen aus Meiningen anwesend, welche das ihnen gewährte Gastrecht derart mißbrauchten, daß sie sich überall zur Unrechten Zeit bemerkbar machten, so daß schließlich unter den über solches Verhalten erzürnten Wählern ein Tumult losbrach, der den Herzog!. Oberjäger aus Hildburghausen und den hiesigen Feldjäger veranlaßte, Ruhe zu gebieten. Durch Gegenäußerungen von vier freisinnigen Herren fühlten sich die Hüter des Gesetzes beleidigt und stellten Strafantrag. Aus der Verhandlung ist hervorzuheben, daß der als Zeuge vernommene Oberjäger aussagte, einer der Angeklagten habe auf seine Aufforderung, Ruhe zu! schaffen, geantwortet, er, der Oberjäger, solle doch erst dafür sorgen, daß auf seiner Seite Ruhe gehalten werde. Diese Antwort habe der Angeklagte in einem brutalen Tone gegeben und dieser Ton habe ihn beleidigt, obgleich er zugeben müsse, daß hochgradige Erregtheit in der Versammlung herrschte. Aehnlich verhält es sich mit den andern drei Angeklagten. Dieselben bestritten zwar, in irgend welche Berührung mit dem Oberjäger gekommen zu sein und betheuerten, jedenfalls kein beleidigendes Wort gebraucht zu haben; auch sie sollen aber durch den rauhen Ton, mit dem sie die heilige Hermandad darauf verwiesen, doch die kartellistischen Unruhestifter über die bürgerlichen Pflichten zu belehren, beleidigend sich benommen haben. Der Gerichtshof erkannte die Beleidigungen als vorhanden an und verurtheilte die vier Angeklagten zu 15, 12 resp. 3 Mk. Geldstrafe. In der Begründung des Urtheils heißt es u. A., daß als strafbar erkannt wurde der Ton, in welchem an und für sich nicht strafbare Aeußerungen gethan wurden. Da die wegen Beleidigung des Herzog!. Feldjägers zu Themar Angeklagten Juden waren, fühlte sich, wie der „Meininger Ztg." gemeldet wird, der Vertheidiger veranlaßt, einige Fragen an den Feldjäger Zetzmann zu richten, um dessen Gesinnungen gegen die Staatsbürger jüdischer Religion zu kennzeichnen und so die Verhandlung in das rechte Licht zu setzen. Der Zeuge mußte zugestehen, daß ev sich der schwersten Schimpfereien gegen die Juden schuldig gemacht. Er äußerte sich u. A., wenn er einen Juden verschmachtend am Grabe liegen sehe und er könne ihn mit einem Tropfen Wasser retten, er würde es nicht thun u. s. w. Der Betreffende wird sich jedenfalls wegen der praktischen Ausübung seines Judenhasses noch vor Gericht zu verantworten haben. Dinslaken, 22. Juni. Die Herren Leopold Sinzheimer und Ludwig Josef Pfungst zu Worms haben, wie Sie bereits berichteten, durch die Schenkung von je 5000 M. — an das israelitische Waisenhaus in Dinslaken am Niederrhein durch Vermittlung der Frau Blün in Worms zwei Freistellen für arme israelitische Waisen daselbst errichtet. Dieser Akt edler Wohlthätigkeit verdient gewiß öffentliche Anerkennung. Möchte dies schöne Beispiel nur recht vielfach Nachahmung finden, da viele arme israel. Waisen und besonders Halbwaisen oft kein Unterkommen finden. Es gibt doch gewiß keine schönere Wohlthätigkeit als die für die armen, verlassenen Kleinen zu sorgen. d

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