Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 51 (30.6.1890)
- Date
- 1890-06-30
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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führt worden sind. Auch die Beiträge der Gemeinden, sowie die Spenden in der Synagoge haben, wenn auch nicht sehr, so doch stetig zugenommen und sind in dem letzten Jahre um je ca. Mk. 100 höher gewesen als im Jahre 1886. Ans der anderen Seite aber haben wir leider zu conftatiren, daß die Zahl der Lehrer und Wittwen, welche Anspruch auf Unterstützung haben, zugenommen und darum auch unsere Verflichtungen wesentlich größer geworden sind. Das Wohlwollen, das von mancher Seite unserer Kasse bethätigt worden ist, konnte nicht verhindern, daß die Befürchtung sich erfüllt, das die bis im vorigen Jahre in Höhe von 2/3 des versicherten Diensteinkommens gewährte Unterstützung hat reducirt werden müssen, im vorigen Jahre auf Vs und in diesem Jahre sogar auf Vs- R um ä ni e n. Dr. C. Bukarest, 6. Juni. Schon vor mehreren Jahren (1887) habe ich Gelegenheit genommen Ihnen den bei uns noch üblichen sogenannten Eid „mors zudaieo" mit dessen komödienhaften unsere Religion geradezu entwürdigenden Förmlichkeiten im Einzelnen zu beschreiben. Diese Art der Eidesleistung, welche man nächstdem den Israeliten a u f z w i n g t und dessenungeachtet „nach israelitischem Brauch" (?) benennt, war bekanntlich ein Glanzstück des Widerstandes des seligen Isidore, Grand-Rabbin von Frankreich, als er noch im Elsaß amtirte und gab unserem großen Glaubensgenossen C rem i e u x Veranlassung durch ein glänzendes Plaidoyer die monströsen Schwörformeln aus der Uebung in Frankreich zu schaffen, womit er der Gesammtjudenheit einen großen Dienst erwies. In Rumänien hat die Eidesform um so weniger Berechtigung, als sie in älteren Jahren meines Wissens von einem christlichen Advokaten, Namens Ob re j a, zusammengestcllt wurde, und also nicht „more judaico“, sondern „nach Obreja, scher Mache" heißen sollte. Sie hat aber auch darum keine Berechtigung, weil wenn ein Israelit z. B. vor dem Geschworengericht in einer Criminalsache erscheint, um eine Deposition zu machen, bei welcher cs sich auch um eine Verurtheilung auf lebenslängliches Zuchthaus handelt, dann schwört er im Gerichtssaal; dagegen wo es sich in einem Privat-(Civil-)Prozcsse, um eine Bagatelle von einigen Franken handelt, wird ihm lächerlicherweise das „Schwören" in der Synagoge auferlegt mit einem gravitätischen Hokuspokus, über welchen die ganze Welt den Kopf schütteln muß. Außcrdem ist diese Art des Beeidens gar nicht zur wirklichen Feststellung der Wahrheit, sondern nur aus Ch ikane der Richter und der Parteien, unter welchen allerdings auch Israeliten selbst ihn auflegen lassen, aber eben blos darum, weil der Eid für Israeliten in Uebung ist; und ganz zuletzt ist es gar keine Beeidung, sondern eine unglaublich dumm ausgeklügelte, rohe Selbstverfluchuug. Aus all diesen Gründen ist der „Eid" ein ooussus und man hat sich auch bei uns schon verschiedentlich, aber bis jetzt vergebens gegen denselben gestemmt. Zu Zeiten hat es auch Richter gegeben, die dasWidersinnnige desselben einsahen und ihn außer Uebung setzten, so z. B. schon 1870/72 in Jassy die II. Section des Tribunals. Um die Mitte des vorigen Jahres erließ die IV. Sektion in derselben Stadt — soweit mir bekannt, wird der „Eid" auch nur in der Moldau aufgelegt , nicht in der Walachei, was eine andere Anomalie ist — ein ausgezeichnetes Zwischen-Urtheil, in welchem mit Gesetzesparagraphen nachgewiesen wurde, daß die Eidesformel gar nicht vorgesehen und klare, gesunde Gründe, sowie eine Entscheidung der Oberrabbiner von Frankreich aus dem Jahre 1844 angegeben waren, womit der „Judeneid" wieder einmal auch für die IV. Sektion „abgeschafft" wurde. Leider haben bei uns noch so schön und treffend begründete Entscheidungen von Gerichten und anderen Behörden gar keinen, es sei denn nur einen Augenblicks-Werth. Denn in diesem Jahre wurde er Anfangs März von demselben Tribunal in einem Prozeß zwischen einem Israeliten und einem Christen (Barasch-Marcopol) zum sovieltenmal noch einmal abgeschafft und nun stehen wir seit Mitte Mai d. I. wieder vor demselben schweren Casus. Merkwürdigerweise ist es just dieselbe IV. Sektion mit dem ausgezeichneten Zwischenurtheil gegen den Eid mors „judaico“ und für den Eid im Gerichtssaal, die also den elfteren vor gar nicht langer Zeit „abgeschafft" hat und ihn nun doch fordert. Diesmal aber haben auch wir unseren Isidore, es ist dies der Rabbiner Faiwcl Taubes in Jassy (von dem ich s. Z. gemeldet, daß er nach Tarnopol in Oesterreich zu übersicdeln beschlossen hat). Derselbe weigert sich bei den Israeliten, die ihm jetzt zugeschickt worden, den „Eid" nach dem angeblich „jüdischen" Brauch abzunehmen und will zu diesem Zweck auch die Synagoge nicht öffnen lassen. Er stützt sich dabei auf die konsequentere Praxis der II. Sektion, welche die Eide und zwar wirklich, nicht Selbstverfluchungen, im Terminzimmer und selbst, ohne Rabbiner , abnimmt. Allen ihren vernünftigen Beweisgründen, allen den Gesetzesparagraphen, die sie selbst angegeben, und allen Anssprüchen gescheiterer Leute entgegen, hat aber die IV. Sektion beschlossen, bei der näch-