Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1890-06-30 · Heft 51 (30.6.1890) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 51 (30.6.1890)
Date
1890-06-30
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2446951-2448024-2448073--30273-2478043
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

920 ist zwar nicht unsere Aufgabe; aber wir glauben es aussprechen zu müssen, daß die hier lebenden kleinen russisch-indischen Händler, von ganz seltenen, uns übrigens nicht bekannten Ausnahmefällen vielleicht abgesehen, unserer Meinung nach überhaupt keine Politik treiben, sondern eifrig ihren Geschäften nachzugehen suchen. Was sie aber geschäftlich für unfern Platz bedeuten, davon wird sich der Fernstehende kaum eine rechte Vorstellung machen können. Gerade auf ihnen und ihrer Thätigkeit beruht ein großer Theil unseres Geschäftes mit Rußland. Jnb'esondere trifft dieses zu auf unfern Hanpthandluugszwcig, das Getrcidegeschäft, das zum überwiegenden Theil in der Einfuhr russischen Getreides auf dein Bahnwege und in der Wiederausfuhr desselben über See besteht. Die Heranziehung des russischen Getreides ist vornehmlich Sache dieser russisch-jüdischen Kommissionäre. In Folge ihrer Genügsamkeit und Gewandtheit, ihrer emsigen Rührigkeit und ihrer Kenntniß von Land und Leuten in Rußland, hauptsächlich aber in Folge ihrer verwandtschaftlichen und sonstigen persönlichen Beziehungen zu ihren Auftraggebern in Rußland sind sie in der Lage, das Getreide so billig heranzuschaffen, wie kaum ein Anderer. Beim Fortgang dieser Personen von Königsberg würde daher unzweifelhaft ein großer Theil unserer russischen Getreideznfnhren uns verloren gehen. Es sink) nicht nur «Auumiu iiiu um-mJtrt, Mioern auch öte nur seitnmlin sich hier anfhaltenden russisch-jüdischen Händler, welche eine solche unserem Getreidehandel ersprießliche Thätigkeit entfalten. Aehnlich liegen die Verhältuljse im Holzhandel und im Handel mit Flachs und Hanf. Aber auch ein erheblicher Theil unseres Exports nach Rußland, namentlich von Thee, Heringen und Kolonialwaaren, wird lediglich durch die hier lebenden kleinen russisch-jüdischen Kommissionäre ermöglicht. Ferner kommen in Betracht die zahlreichen, in den hiesigen Geschäften angestellten russisch-jüdischen Korrespondenten, gleichfalls unserem Handel sehr nützliche Personen, da die Kenntnis; der russischen Sprache in Deutschland wenig verbreitet ist; die russisch-jüdischen sogenannten Hansmaklcr der Flachs-, Hanf- und Lumpenbranche, eine Eigenthümlichkeit dieser Geschäftszweige und eine für dieselben kaum entbehrliche Institution; die in beit Flachs- und Hanfgeschäften ihrer besonderen Fertigkeit in der Bearbeitung des Flachses und Hanfes wegen angestellten russischen Bracker; die russischen Rudelmäkler und noch so manche andere russisch-jüdische kleine Händler und Gewerbetreibende." — Diese Answeisnngsmaßregeln sind bis auf den heutigen Tag fortgesetzt worden, wenngleich dieselben immer nur einzelne Personen trafen, gewöhnlich solche, deren Aufenthaltsfrist abgelaufen war. Neuerdings ist auch gegen die hier noch verbliebenen, oben erwähnten Flachs- und Hanfbracker in dieser Weise vorgegangen worden. Allerdings haben wir auch an dieser Stelle dankbar anzuerkennen, daß der Herr Oberpräsident in diesem ganzen fünfjährigen Zeitraum seine dem Handel wohlwollende Haltung in dieser Frage bewahrt und in sehr v'elen Fällen — so auch bezüglich eines Theiles jener Bracker — Ansgewiesenen weitere Anfenthaltsfrist gewährt hat. So sehr auch die Nachlheile der Answeisnngsmaßregeln hierdurch gemildert wurden, sehr schädlich für unfern Handel sind die Maßnahmen geblieben. Hinsichtlich mancher Ausgewiesenen konnten die Behörden sich nicht überzeugen, daß dieselben für den Handel in hervorragender Weise nützlich seien, und so verblieb es bei der Answeisungsverfügnng. Aber mit vollem Rechte haben wir schon vor fünf Jahren bemerkt: „Der Einzelne mag vielleicht als wenig bedeutsam für den hiesigen Handel erscheinen, aber das Zusammenwirken aller dieser Personen erzielt bedeutende Resultate." Der erzwungene Fortgang so mancher kleiner Händler und das freiwillige Fernbleiben anderer aus Furcht vor der Ausweisung hat sich für unfern Handel sehr fühlbar gemacht und d^ schcidlichcu Folgen gehabt, die wir 1885 vorausgesagt haben. Zu einem Theile dürfen wir den gegenwärtigen Rückgang unseres Getreidehandels mit Rußland auf die Ausweisungen znrückführen. Königsberg ist aber in Folge seiner geographischen Lage aus den Handel mit Rußland angewiesen, und wir halten es für ein billiges Verlangen, daß unsere Staatsregiernng uns nicht durch Maßnahmen, welche unseres Erachtens durch kein wesentliches Staatsintereffe geboten sind, in diesem Handel beschränkt. Wir möchten daher den dringenden Wunsch an die königliche Staatsregiernng richten, ihre Ausweisungspolitik in Bezug auf die hier lebenden russisch-jüdischen Händler w. zu ändern und die vor 1885 bezüglich der Behandlung dieser Ausländer bestandenen Grundsätze wieder zur Geltung zu bringen. Gisenach. Im Junihcft von „Nord und Süd" veröffentlicht K. Th. Gaedertz ungedruckte Briefe und Dichtungen Fritz Reuters. Einer dieser Briefe, den der Dichter an einen alten Schulkameraden, den praktischen Arzt Dr. Mi che l Liebmann zu Stavenhagen richtet, lautet: Mein lieber treuer Bruder, Weiß Gott l mit wahrem Schauder setze ich mich täglich an den Schreibtisch, um eine fast er-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.