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Der Israelit · 1890-06-26 · Heft 50 (26.6.1890) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 50 (26.6.1890)
Date
1890-06-26
Page
– (sequence 4)
Language
German
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r P -h-j .i-.y 900 den Großh. Oberrath betrifft, so ist noch sehr ungewiß, ob er von seiner bisherigen Praxis, auf dem gottesdienstlichen Gebiete sich möglichst passiv zu verhalten und Alles der Einzelentscheidung der zuständigen Rabbiner zu überlassen, überhaupt abgehen wird. Keinesfalls ist behördlicherseits daran gedacht worden, auf Aenderung des altherkömmlichen Gottesdienstes, wo solcher noch besteht, hinzuwirken, sondern es könnte sich m. E. nur darum handeln, den für die Weiterentwickelung des Judenthums, wenigstens in Baden, viel mehr ins Gewicht fallenden sogen. Reformgemeinden, soweit es den Wünschen derselben entspricht, eine erhöhte Aufmerksamkeit znzuwenden und ihren auf Verbesserung des Bestehenden gerichteten Bestrebungen förderlich zu sein. Nach Ansicht des Herrn Hirsch ist dies eine sehr einfache Aufgabe: Da die bisherigen Reformen sich nicht bewährt, bleibt ja vernünftigerweise gar nichts anderes übrig, als reuige Umkehr in die böswilliger oder leichtfertiger Weise verlassenen Bahnen der guten alten Zeit. Nur schade, daß die Leute, auf die es ankommt, diese Logik nicht mitmachen. Da sie nämlich inzwischen nicht orthodoxer geworden sind, werden sie, wie ich sie kenne, so argumentiren: „Der alte Gottesdienst, mit dem wir es ja lange genug ausgehalten, konnte uns nicht befriedigen; wir haben deßhalb Reformen eingeführt, sehen aber jetzt, daß es damit auch nichts ist; also handelt es sich um eine unrettbar verlorene Sache, der auf keine Weise mehr aufgeholfen werden kann." Ich weiß nicht, was Herr Hirsch zu dieser Eventualität sagen wird. Wahrscheinlich dürfte sie ihm nicht sehr nahe gehen, denn erfindet ja seinen Trost in dem Vorhandensein der 113 „orthodoxen" Gemeinden, die der Reform noch nicht verfallen sind und noch immer 12000 von den 27000 Israeliten des Großherzogthums umfassen. Sehen wir uns indessen diese 113 gutgesinnten Gemeinden etwas näher an; nach der Volkszählung von 1885 hatten 29 derselben eine Seelenzahl von weniger als 50, 45 eine solche von 50—100, 30 eine von 100—200, 8 eine solche von 200—350 und 1 (Gailingen) eine solche von 767. Die Volkszählung von 1890 wird ohne Zweifel einen weiteren Rückgang dieser ländlichen Gemeinden zu Gunsten der reformistischen Stadtgememeinden ergeben, da diese von den ersteren, die theilweise ihrer Auflösung entgegengehen, stetigen Zuzug erhalten. Aber auch abgesehen davon ist es ein großer, ja verhängnißvoller Jrrthum, die nichtreformirten Gemeinden als orthodoxe zu betrachten, überhaupt von der Form des Gottesdienstes auf die nrehr oder weniger religiöse Haltung der Gemeindeangehörigen zu schließen. In den größeren Städten ist überall das religiöse Leben schwächer, bei Juden wie bei Nichtjuden. Faßt man dagegen die (28) reformirten Landgemeinden in's Auge, so zeigt sich, daß ihre Synagogen nicht minder zahlreich besucht, ihre Angehörigen nicht minder religiös sind, als dies in den nichtreformirten Nachbargemeinden der Fall (man vergleiche Wangen und Gailingen, Jhringen und Eichstetten), ja daß ländliche Reformgemeinden in an sich conservativerer Gegend (z. B. Lörrach) eine religiösere Haltung bewahren, als nichtrcformirtc in an sich fortschrittlicherer Gegend (z. B. Breiten.) Wenn Herr Hirsch ferner von Unterdrückung gesetzcstreuer Minoritäten in den Reformgemeinden spricht, so muß ich ihm sagen, daß von thatkräftigen orthodoxen Elementen in diesen Gemeinden — abgesehen der separaten Religionsgesellschaft in Karlsruhe — nichts bekannt ist. Dagegen lehrt die Erfahrung, daß Mitglieder nichtreformirter Gemeinden, welche in die größeren Städte übersiedeln, widerstandslos sich der Reform anschließen, und daß neue Gemeinden, die sich vorzugsweise aus gewescueu Mitgliedern nichtreformirter Nachbargemeinden bilden, sofort reformirten Gottesdienst einführen (so Freibnrg, Offenburg, Konstanz, Kehl, Lahr). Es geht daraus hervor, daß die Landgemeinden eine feste Stütze der Orthodoxie nicht sind, und daß auch dort der Respekt vor der Autorität des Religionsgesetzes, zwar nicht so allgemein wie in oen Städten, aber immerhin in weit größerem Umfange, als Herr Hirsch anninnnt, geschwunden ist. Ans die durchaus nicht erbaulichen Zustände gerade in den nichtreformirten ländlichen Gemeinden beziehen sich die in der Broschüre angeführten Urtheile des Synagogenraths in Konstanz, des Bezirksältesten in Lörrach und des Bezirksrabbiners in Freiburg, welche Herr Hirsch unbegreiflicher Weise dahin mißverstanden hat, als ob sie hiebei ihre eignen Gemeinden im Auge hätten. Da cs ihm übrigens hauptsächlich auf die Beobachtung des Ritualcodex ankommt, so zieht er es vielleicht vor, sich bei Gewährsmännern von unbezweifelter orthodoxer Gesinnung (etwa bei dem Bezirksrabbincr in Mosbach oder bei dem Bezirksältesten tit Breiten) zu verlässigen, wie es in diesem Punkte bei der großen Mehrzahl unserer Landgemeinden bestellt ist. Hier findet er ein Arbeitsfeld, das ihm Niemand streitig macht. Möge er in Verbindung mit Rabbinern und Preßorgancn der strengsten Observanzen nur erst cinmal diese „orthodoxen" Landgemeinden zum „wahrhaftigen und wirklichen Dienste Gottes" znrnckführen. Die Vertreter der conservativen Richtung unter

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