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Der Israelit · 1890-06-23 · Heft 49 (23.6.1890) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 49 (23.6.1890)
Date
1890-06-23
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Das wagt dieser Biedermann den Rabbinern und Gemeindevorftänden zu schreiben! I a n o ch m e h r. Er hat die Dreistigkeit, ihnen zu sagen, daß die Juden die „Gojim" „in Wort und Gebärde" geringfchätzen, während es ihnen doch als ein Volk, das nur Schutz und Gastrecht genießt, gezieme, den Andersgläubigen Dankbarkeit und Hochachtung durch Bescheidenheit zu erweisen. Noch mehr. Geradezu der Wahrheit widerstreitend, hält er den Rabbinern und Gemeindevorständen vor, daß nach Ausweis der Reichsstatistik die Gesetzesübertretungen der Juden im Verhältniß zu ihrer Zahl seit langen Jahren weitaus überragen und somit das sittliche Bewußtsein der Juden von den Grundsätzen des Staats und der Sitten der herrschenden Völker abweiche. Er imputirt den Juden als Eigentümlichkeit: Betrug, Wucher, Diebeshehlerei, falschen Bankerott, Urkundenfälschung, Meineid und andere Arten schonungsloser Ausbeutung. Noch mehr. Er erkühnt sich, den Rabbinern und Vorständen zu sagen, daß die „Geheimgesetze" der Juden nunmehr an das Licht gezogen wären und zwar bildeten diese den Inhalt des Schulchan- Aruch, den er widrig, abstoßend und empörend nennt in Bezug auf die das jüdische Privatleben regelnden Anordnungen. In dem übrigen Theile, der das Verhältniß der Juden zu den Nichtjuden abhandelt, findet man „eine so höhnische Auflehnung wider unsere Strafgesetze und solche Verachtung der unter uns herrschenden Moral, daß man auch den Besten Ihres Volkes nicht den Vorwurf ersparen kann, die Geltung dieser gefährlichen Lehren gefördert zu haben, indem sie deren unausgesetzte Verbreitung nicht hinderten." Die Lehren des Sch. A. werden als „verruchte Gesetze" bezeichnet, als Ekel wachrufend. Noch mehr. Er untersteht sich den Rabbinen und Vorständen nach dem lügenhaften „Judenspiegel" Vorhalte aus dem jüdischen Gesetze zu machen, die bis zum Ueberdruß längst als Lügen und Fälschung nachgewiesen sind. N o ch m e h r. Er hat die unerhörte Kühnheit, den Rabbinern und Vorständen zu sagen, daß das „Blutritual", die Blutabzapfung christlicher Kinder eine unumstößliche Wahrheit sei, ein „heiliges" Geheimuiß des Rabbinats. Das Blut werde allerdings wegen der geringen vorhandenen Menge „nicht für die Osterfladen des gmeinen Volkes verwendet, sondern nur für die Priest er speise (Schaubrote), also für einen dazu allein berechtigten Theil der Coheni m" ll Doch genug, übergenug! Wie kein Rabbiner oder Gemeindevorsteher dem Briefschreiber die Ehre einer Antwort würdigen wird, ebensowenig verdienen diese frechen Anschuldigungen ein öffentliches Wort der Widerlegung Herrn Radenhausen gegenüber. Für ihn sind alle Antworten auf den berüchtigten Judenspiegel nicht geschrieben; er kennt sie nicht oder ignorirt sie. Gugenheimers eingehende Widerlegung, Hoffmanns ausführliches Werk, Kopp's authentische Mittheilungen, Delitzsch's markige Kennzeichnung u. s. w. u. s. w. existiren nicht für ihn und seine eventuellen Auftraggeber. Der Haß will nicht von seiner Grundlosigkeit überzeugt werden. Die Frechheit ist aber in die gebührenden Schranken zurückzuweisen. Als Lug und Trug ist jedes Wort zu brandmarken, welches dem jüdischen Relkgiousgesetze einen Makel anzuheften sich unterfängt, als eine beispiellose Frechheit jede Zumuthung zu bezeichnen, welche von den Juden noch eine Erklärung darüber verlangt, daß sie gerecht und sittlich handeln wollen. Das Judenthum ist die Quelle aller Moral und allen Rechts der Kulturvölker und die Juden stehen keinem Volksstamme in der Betätigung der Moral und des Rechts nach. Das, und nichts anderes, haben wir solchen Anzapfungen gegenüber zu erklären. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Mainz, 20. Juni. Vor Kurzem berichteten wir aus Damaskus über die Unruhe und Aufregung, in welcher unsere dortigen Glaubensgenossen durch das angebliche Verschwinden eines Christenknaben sich während der ersten beiden Aprilwochen befunden haben. Sofort wurde mit geschäftiger Eile in Wort und Schrift das alberne „Vlutmärchen" colportirt; nur das energische Einschreiten der Behörden verhütete ernstere Unruhen, doch blieben unsere Glaubensgenossen an Leben und Eigenthum auf das Schwerste bedroht, bis endlich die Leiche des Kindes in dem Brunnen eines außerhalb deS Judenviertels belegenen Hauses aufgefunden wurde. Dieselbe trug, wie unser Korrespondent auf Grund des amtlichen Rapports mittheilte, keine Spuren irgend welcher Vergewaltigung und war noch so gut erhalten, daß sie sofort von der Mutter erkannt

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