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Der Israelit · 1890-06-16 · Heft 47 (16.6.1890) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 47 (16.6.1890)
Date
1890-06-16
Page
– (sequence 3)
Language
German
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843 Dr. Samuclsohn VreSlau tritt gleichfalls diesen Ausführungen bei unter dem Hinweis auf die vom Proviuzialcollegium an die Direktoren jüngst ergangene Aufforderung, über die jüdischen Schüler Bericht zu erstatten. Dieser Bericht werde in den größeren Städten entschieden günstig ausfallen, in den kleineren Städten aber werde manches zwischen den Zeilen zu lesen sein, dem man durchaus entgegentreten müsse. Dr. Kopfstein-Beutheu wünscht eine genaue Fixirung der Punkte der Resolution und der Gründe zu einem solchen Vorgehen. Dr. Rosenthal-Breslau hält es für Wünschenswerth, wenn man sich an die Resolution der Rabbinero ersa mmlung in Berlin anschließe, die ja auch als von einem größeren Kreise beschlossen, größere Autorität habe. Dr Badt-Breslau ist schon aus dem Grunde nicht der Ansicht deS Vorredners, weil, wie schon erwähnt, die Beschlüsse in Berlin, so anerkeunenswerth sie auch seien, hinsichtlich ihrer Vollständigkeit von manchen Seiten bemängelt worden seien. Es sei daher auf eine allgemeine Betheiliguug dann nicht zu rechnen. Wenn man uns vorwirft, daß unsere Religion auf niedrigerem sittlichen Standpunkte steht, so müssen wir erklären, daß sie nicht unter dem Niveau einer anderen Religion steht. Wenn man unsere Religion duldet, so lange sie sporadisch auftritt, sie aber für eine Gefahr hält, wenn sie massenhaft auftritt, so müssen wir dem eutgegentreten, schweigen dürfen wir jedenfalls nicht. Dr. L. Neustadt-Breslau findet, daß der Antrag Badt bis jetzt noch keinen prinzipiellen Gegner gehabt hat. Erledigung der einzelnen Punkte sei Aufgabe der Connnission. Im übrigen müsse er den Ausführungen des Dr. Badt völlig beistimmen. Es sei auch weniger das Judenthum, das zum Angriff Anlaß gegeben, als die Erziehung, Sitte und Gewohnheit der jüdischen Schüler. Mau könne uns bald mit Recht vorwerfen, daß unsere Religion zwar gut sei, aber ohne Einfluß auf die Kinder, weil sie von den Eltern nicht gehalten werde. Jedenfalls dürfe man nicht schweigen, und er freue sich, daß diese Ansicht auch in Kreise eindringe, iu denen dies Gefühl bis jetzt nicht vorhanden gewesen sei. Die Schuldebattc des Berliner Magistrats habe das erst jüngst gezeigt. Der Antrag Badt wird darauf zur Berathung und Ausarbeitung für die Hauptversammlung einer Eommission überwiesen, in die außer dem Antragsteller die Herren Dr. Eohn- Kattowitz und Dr. Ro s e n t h al -Breslau gewählt wurden. Dann wurde die Debatte über den Antrag Adam fortgesetzt. Dr. Co Hn-Kattowitz hielt es für bedenklich einen Zwang zur Theilnahme an dem Religionsunterrichte auszuüben. Man könne beispielsweise niemals einen Vater, der religiös ist, dazu zwingen, sein Kind an einem Unterricht theilnehmen zu lassen, der von einem notorisch freisinnigen Lehrer gegeben wird. Der Unterricht könne obligatorisch sein, aber jeder müsse das Recht haben, seine Kinder bei Nachweis von Privatunterricht davon dirpensiren zu lassen. Dr. Kopf stein-Beuthen hält es für zwecklos, über diese Anträge des weiteren zu sprechen. Schon unter dem Minister Falk sei der jüdische Religionsunterricht nur als facultativer hingestellt worden, daß er obligatorisch werde, ist nur ein frommer Wunsch und werde es bleiben. Solche Dinge, die weit über das gesteckte Ziel hinaussühren, seien von der Tagesordnung abzusetzen. Dr. Co Hn-Kattowitz verwahrt sich gegen die Absetzung von der Tagesordnung. Der Kern der Frage sei nicht, ob der Unterricht obligatorisch werden solle, das werde nie erreicht werden. Auch der oberschlesische Gemeindebund, der sich mit dieser Sache befaßt habe, habe nichts erzielt. Es handle sich hier nur darum, ob überhaupt die jüdischen Kinder angehalten werden sollen, Religionsunterricht zu nehmen. Das müßte dann hierzu erweitert werden, daß sie nicht nur gezwungen werden, an dem bestehenden Religionsunterricht theilzunehmen, sondern daß überhaupt von jedem Vater der Nachweis verlangt wird, ob sein Kind Religionsunterricht hat. Ob das Privat- oder Schulunterricht ist, wäre ganz gleich. Dr. L. Neustadt-Breslau schließt sich diesen Ausführungen au. T i n t n e r - Bunzlau sieht in den begründeten Ausführungen des Herrn Adam einen Angriff auf die Cantoren, wogegen sich jedoch Herr Adam verwahrt. Käme rase-Strehlen macht auf den Mißstand aufmerksam, daß häufig mit dem 13. Lebensjahr der Religionsunterricht abgeschlossen wird. Bei Einführung eines obligatorischen Unterrichts einen Zwang auznübeu, sei dem von der Gemeinde abhängenden Religionslehrer unmöglich. Redner führt Beispiele aus seiner eigenen Erfahrung an. Das Gesetz nütze nichts, wenn es nicht ausgesührt werden könne. Dr. Samuelsohn-Breslau findet den Grund dieses Uebelstaudes in der zu großen Machtvollkommenheit, die den Vorständen durch das Gesetz vom Jahre 1847 cingeräumt wurde. Borchardt-Ostrowo: Um welchen Religionsunterricht handle es sich eigentlich? In den höheren Lehranstalten sei er facultativ, in den Volksschulen obligatorisch, aber es bleibe den Eltern überlassen, wenn ein christlicher Lehrer den Unterricht ertheile, die Kinder denselben nicht besuchen zu lassen. Die Regierung und Behörden erkennen übrigens nur einen Religionsunterricht in deutscher Sprache an, nicht in hebräischer. Die Schulräthe tadeln es sogar, wenn hebräische Sätze in ihm angewendet werden. Adam-Schroda und Dr. Ehodowski-Oels bestätigen diese Ausführungen. Dr. Kop fstein-Beuthen hält es für traurig und betrübend, daß man Katechismus und Sittenlehre u. s. w. für Religionsunterricht halte und den hebräischen Unterricht ausschließe. Religionsunterricht sei in erster Reihe ein hebräischer Unterricht, der Katechismus aber ein geringer Nothbehelf. Elbogen-Schildberg und Adam-Schroda stimmen mit den Ausführungeu des Vorredners überein. Da aber die Regierung anders denke, so müsse man sich mit diesem Standpunkte befreunden. Dr. R o s e n t h a l - Breslau ist für Ablehnung des Antrages. Verlange man vom Staate den Zwang nach dieser Seite hin, so richte er sich nach seiner und nicht nach unserer Meinung; daß der Zweck des Religionsunterrichtes damit noch nicht erfüllt werde, sei klar. Dr. Co Hn-Kattowitz hält gleichfalls den Katechismus nur für einen Nothbehelf, wünscht aber trotzdem Annahme des Antrages. Es sei immer besser, wenn ein Kind auch nur diesen Notbehelf habe, als überhaupt keinen Unterricht. Dr. Badt-Breslau weist darauf hin, daß von Seiten des Herrn Adam gar kein Antrag vorliege, sondern nur Anfragen, die bis jetzt beantwortet seien. Das Ergebniß sei ungefähr folgendes: Es ist das beste und höchste Ziel, wenn die Kinder aus dem Hebräischen, aus den Quellen unserer Religion, lernen. Wir müssen jedoch mit den Thatsachen rechnen. In den meisten Fällen wird an den öffentlichen Schulen, die nicht Religionsschnlen sind, das Hebräische fallen müssen, nicht weil wir es nicht achten, sondern weil wir keine Zeit haben, einen Sprachunterricht da, wo er dem Leben des Schülers fernsteht, in den wenigen dem Religionsunterrichte gewidmeten Stunden durchzuführen. Wir halten es für wünschenswerth, wenn die Kinder hebräisch lernen. Ist es unmöglich, das dnrchzusühren, so haben wir als Ziel die Kenntniß der biblischen und jüdischen Geschichte und im Anschluß daran Kenntniß der Lehren der jüd. Religion anzusehen. Wir haben

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