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Der Israelit · 1890-06-16 · Heft 47 (16.6.1890) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 47 (16.6.1890)
Date
1890-06-16
Page
– (sequence 2)
Language
German
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842 den Schulzwang auch auf den jüdischen Religionsunterricht auszudehnen, von Seiten der Religionslehrer gut zu heißen, event. zu unterstützen? 2. Was ist in diesem Falle unter „jüdischen Religionsunterricht" zu verstehen, und nach welchem Lehrplan soll der Unterricht ertheilt werden? Der Antragsteller begründet seinen Antrag. Es handle sich um die Gleichstellung des jüdischen Religionsunterrichts, der bis jetzt besonders von Seiten der Eltern mit großer Lauheit gehandhabt worden sei. Er glaube, daß die Lehrervereine diesem Anträge nicht theilnahmlos gegenüber stehen dürfen. Einen Punkt müsse er besonders hervorheben. Die Lehrer in den kleinen Städten haben mit vielen Miseren zu kämpfen; es bleibe jedem überlassen Unterricht zu geben, wann er wolle, da jede Aufsicht fehlt. Wenn nun die Regierung diesen Unterricht in die Hand nimmt, wird sie von den Lehrern Qualifikationen verlangen. Daun würden besonders da, wo der Unterricht von Cantoren gegeben wird, Zwistigkeiten mit der Gemeinde entstehen, da es den Cantoren unmöglich würde, solche Qualifikationen sich zu beschaffeu. Der Religionsunterricht würde r zuletzt ganz eingehen. Der Redner bittet um Aeuße- 1 rungen darüber, ob die erwähnte Petition gut zu heißen und zu unterstützen sei. Dr. Badt-Breslau ist in der eben eingereichten Frage noch nicht ganz orientirt, und will deßhalb keine endgültige Entscheidung geben. Er selbst habe vor nunmehr 20 Jahren eine Bewegung eingeleitet, die die Einführung eines obligatorischen Religionsnuterrichtes an den höheren Schulen bezweckt habe. Biele Gemeinden standen auf der Liste, das Resultat aber verlief, trotz persönlicher Rücksprache mit dem damaligen Minister Falk, im Sande. Die Frage habe aber einen ernsten Hintergrund. Besonders in kleineren Gemeinden sei die Stellung der Lehrer von der Huld des Vorstandes und der Gemeindemitglieder abhängig, bei einem strengen Vorgehen des Lehrers bleibe das Odium immer auf seiner Seite. Was die mangelnde Qualification betreffe, so sei das in der That einer der Gründe, weshalb die Behörden nicht für obligatorischen Unterricht sind. Wenn sie einmal den Unterricht in die Hand nehme, so könne derselbe nur von gehörig qualisicirten Lehrern ertheilt werden, und an solchen fehle es. Im Anschluß an die angeregten Fragen wolle er einen Antrag Vorbringen, der ihm sehr wichtig erscheine. Bei Gelegenheit der letzten Reden im Abgeordneten- und Herrenhause sei ein Krebsschaden aufgedeckt worden, an dem wir durch unser passives Verhalten nicht ganz unschuldig seien, nämlich die Art, in der man von jüd. Religion und Judenthum zu sprechen sich gewöhnt habe. Da dort die Grundsätze ausgesprochen worden seien, daß das Zusammenwirken mit jüdischen Kindern die christliche Weltanschauung ihrer Mitschüler gefährde, so sei es Pflicht jüdischer Lehrer zu erwägen, ob es nicht angebracht sei, feierlich zu erklären: Daß, wer behauptet, der jüdische Moralbegrisf stehe in irgend einem Punkte auf niedrigerem Niveau, als der jeder anderen Religion, die jüdische Religion nicht kenne oder nicht kennen wolle. Es müsse ferner betont werden, daß die Religion, die wir lehren, uns zu ebenso treuen Anhängern unserer Religion wie unseres Staates und Vaterlandes mache. Auch müsse man gegen das in letzter Zeit viel gehörte Schlagwort „christlich-germanisch" — wohl Erfindung eines getauften Juden — als verhänguißvoll protestieren; es schließe einen unlösbaren Widerspruch in sich, insofern es einerseits die w e l tumfassende Natur der Religion mit dem eng umgrenzten Standpunkt einer Nation auf unglückliche Weise verquicke, und andererseits den Verdiensten anderer nicht-germanischer Stämme um die Förderung der Civilisation mit übel angebrachter Ausschließlichkeit gegeuübertrete. Er glaube, daß es wichtiger sei, diese Frage zu besprechen, als die des Antragstellers, die freilich mehr praktischer Natur wäre. Aber wenn das ganze Haus brenne, dürfe man nicht ein Streichhölzchen zu retten suchen. Die jüdischen Schüler werden in Folge solcher Grundsätze wie Schüler zweiten Ranges angesehen, es sollen Listen über sie geführt werden u. s. w. Dem müsse man entgegentreten, nicht offensiv, auch nicht durch solche Beschlüsse, wie sie in Berlin von den R ab bin ern und dem Gemeindebunde gefaßt worden seien, also nicht durch eine Aufstellung aller ethischen Grundsätze, deren Vollständigkeit von dieser oder jener Seite bemängelt werden könnte. Wir wollen eine Resolution abfassen, die wir allen größeren politischen Blättern zum Abdruck einsenden, und wollen Collegen in anderen Provinzen bitten, daß sie uns in unserem Vorgehen unterstützen. Die Bewegung, die daraus entsteht, wird auch insofern heilsam sein, als sie manche unserer Glaubensgenossen, die zu zweifeln anfangen, ob nicht etwas wenigstens von diesen Vorwürfen berechtigt sei, aufklären wird. Er erbitte sich noch zwei Collegen, mit denen gemeinschaftlich er bis morgen die Punkte der Resolution fixiren wolle. Dr. Cohn-Kattowitz erkennt an, daß der Antrag Badt bedeutend wichtiger sei, als der Adams. Trotzdem dürfe man den letzteren nicht ohne weiteres übergehen. Ec selbst habe von einer solchen Petition jüdischer Gemeinden bis jetzt nichts gehört; sie sei entweder im Geheimen betrieben, oder von einer kleinen Zahl von Gemeinden ins Werk gesetzt worden, und ihre Ausführungen seien völlig unklar und unverständlich. Das Gesetz von 1847 reiche überhaupt bei einer richtigen Handhabung vollständig aus. Wenn ihm vorgeworfen werde, es mangle ihm die Conseqnenz. so fehle ein sehr wichtiger Punkt, daß ausdrücklich in ihm erklärt werde: Jeder Vorstand sei verpflichtet, Sorge zu tragen, daß die Kinder den Unterricht besuchen. Die Angelegenheit des Herrn Dr. Badt sei sehr wichtig, müsse aber wohl erwogen und berathen werden. Ueber die Behandlung der jüdischen Kinder am Gymnasium in KattoWitz z. B. könne er durchaus nicht klagen. Der Director nehme jede mögliche Rücksicht; so sei niemals, seitdem er dort amtire, am Sonnabend ein Extemporale geschrieben worden. Es komme nur auf die Stellung an, die der Religionslehrer dem Director gegenüber einnimmt und sich gibt. Vom Antrag Badt verspreche er sich sehr wenig. AehnlicheS sei schon oft ohne Erfolg ausgesprochen worden. Die Versammlung tritt zuerst in die Berathung des Antrags Badt ein. Dr. Badt-Breslau: Die Resolution sei zunächst für das deutsche Volk bestimmt, nicht für die Behörden. Man solle zeigen, daß die Juden sich nicht in dieser Weise angreifen lassen. Deßhalb solle die Resolution nicht allein in jüdischen Blättern, die nur von wenigen Christen gelesen werden, sondern in allen politischen Blättern verbreitet werden. Wir dürfen uns nicht so weiter an greifen lassen. Wir dürfen die'Behauptung nicht zugeben, daß die christliche Anschauung gefährdet werde durch das Zusammenleben mit den Juden.

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