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Der Israelit · 1890-06-12 · Heft 46 (12.6.1890) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 46 (12.6.1890)
Date
1890-06-12
Page
– (sequence 6)
Language
German
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826 Weise gehandelt. Die von ihnen aus der Gemeindecasse gezahlten Beiträge zur Casse des sogenannten Gemeindebundes stellen eine ungesetzmäßige Verwendung von Gemeindegeldern dar. Es ist somit einfach unwahr, daß eine Anzahl von Großgemeinden den Gemeindebund gegründet haben, wie es unwahr ist, daß diesem 450 Gemeinden angehören. Keine einzige Gemeinde gehört dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebund an, der Ausschuß ist von keinem „Ge mein de tage" gewählt. Die Personen, welche diesen Bund gegründet haben und ihm angehören, nennen ihre Privatvereinigung fälschlich Gemeindebund und ihre Versammlungen fälschlich Gemeindetag. Es geschieht dieses sicherlich nicht ohne Absicht. Man will den Glauben erwecken, als ob sie, die kein Mandat von den Gemeinden aufznweisen haben, die deutschen Gemeinden in ihrem Vereine repräsentiren. Eine solche Prätension und eine solche Usurpirung eines falschen Namens kann nicht scharf genug zurückgewiesen werden. Sie bietet die höchste Gefahr für die deutsche Judenheit gerade wegen des hochfliegenden Traumes, den dieser unter solcher Fahne auftretende Verein hegt, die Centralbehörde der gesammten deutschen Judenheit zu werden. Wir haben außerdem früher bereits dargelegt, wie dieser Verein auch die Schaffung eines deutschen Staatsjudenthums anstrebt. Verwirklichen sich die Pläne der. Männer vom Bunde, sonst es mit der Autonomie der Gemeinden und der Gewissensfreiheit der Bekenner des Judenthums in Deutschland vorbei. Jsaae Hirsch. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wien. Der kürzlich im II. Bezirke verstorbene Herr Anton Schey, ein ungarischer Staatsangehöriger, vermachte 70,000 Gulden gemeinsame Notenrente mit der Widmung, daß hievon die Zinsen als Stipendien zehn armen fleißigen Studenten ohne Unterschied der Confession zukommen sollen. Ferner wurden 15,000 fl. gemeinsame Notenrente zu einer Stiftung für zwei talentirte junge Maler, 10,000 fl. dem Asyle für verwahrloste Kinder, 10,000 fl. dem Vereine zur Unterstützung entlassener Sträflinge und deren schuldlose Familien, und weitere 10,000 fl. für skrophulose Kinder zu Sommerfrischen testirt. S ch w e i z. Aarau, 27. Mai. Der seit gestern versammelte Große Rath des Kantons A arg au hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, gegen den Beschluß des Schw. Bundesraths, welcher das Schächten in der ganzen Schweiz als unter dem Schutz der Bundesverfassung stehend erklärt, Rekurs bei der Bundesversammlung zu erheben. Ueber diesen Beschluß schreibt die „Schweizer- Freie Presse." Einen sehr sonderbaren Beschluß faßte der Große Rath hinsichtlich des bundesräthlichen Entscheides in der Schächtfrage auf Antrag des Herrn Jenny-Kunz. Indem dieser dem Bundesrath schlankweg vorwarf, er öffne durch seinen Entscheid der Willkür Thür und Thor, ersuchte er den Großen Rath, sich dem Rekurs der berner Regierung gegen den bundesräthlichen Entscheid anzuschließen. Herr Ständerath Kellersberger wies in unwiderleglicher Weise daraufhin, daß der Große Rath die Motive des bundesräthlichen Entscheides gar nicht kenne; daß es somit eine unverantwortliche Rücksichtslosigkeit wäre, den Entscheid ohne weiteres zu verwerfen. Da Bern bereits Rekurs beschlossen, so sei für die Thierschutzvereine durchaus keine Gefahr im Verzüge: der aarg. Große Rath aber habe die Pflicht, sich den bundesräthlichen Entscheid erst genauer anzusehen, ehe er gegen denselben Sturm laufe. Es möge daher eine Eommission mit bezügl. Berichterstattung beauftragt werden. — Für sofortigen Rekurs votirte Herr Thierarzt Karli von Zufikon, der auf die Schächtfrage direkt eintrat und in seinem Votum nebetl anderen Wunderlichkeiten ansführte, die Autoritäten, die am Sezirtisch und durch wissenschaftliche Beobachtuitg ihre Schlüsse ziehen, seien nicht befähigt, über Schmerzhaftigkeit oder Schmerzlosigkeit einer Schlachtungsmethode zu urtheilen; das verstehe ein „angesehener Landmann", der noch Sinn für Schmerz habe, viel besser. Die Vivisektion kommt bei dem Redner schlecht weg, was bei seiner anderweitigen Geringschätzung der Autoritäten leicht erklärlich ist. — Herr Pfarrer Dr. Völliger tritt auf die religiöse Bedeutung des Schächten? ein und erklärt, dasselbe sei nicht ein Gebot des jüdischen Glaubens. - Wäre es auch ein solches, so hätten die Juden sich schon wiederholt, entgegen ganz strikten Vorschriften des mosaischen Gesetzes, zn ganz wesentlichen Zugeständnissen an die modernen Auffassungen entschließen müssen. Der Redner weiß durch Anführung drastischer Beispiele dieser Art die Lacher auf seine Seite zu ziehen. — Item: die Rekursstiinmung war gemacht und der Rekurs wurde vom Großen Rath beschlossen, nach der Maxime: „Ich kenne die Gründe des Bundesrathes nicht, aber ich mißbillige sie." Die Schweizer Judenheit verdankt dem intoleranten Schächtverbot des argauischen Gr. Raths vom Juni 1887 mittelbar den Entscheid des Bundesraths vom 17. März d. I. 'Sein neuester Beschluß wird die Schächt-Angelegenheit nun auch vor die Bundesversammlung, d. i. die höchste Instanz, zur endgiltigen Erledigung bringen. — Mit Gs. Hilfe hoffen wir von der politischen Weisheit der Eidgenössischen Räthe, daß sie wie der Bundcsrath auf die Seite der religiösen Toleranz und wissenschaftliche Forschung treten und alle Bestrebungen abweiscn werden, Re unter dem Deckmantel des Thierschutzes Antisemitismus zu züchten versuchen. Amerika. New-Aork, im Mai. Am 23. Jjar starb dahier Nabvi Chock, Präsident der vereinigten Gemeinden, durch dessen Hinscheiden dem gesetzes-

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