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Der Israelit · 1890-06-12 · Heft 46 (12.6.1890) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 46 (12.6.1890)
Date
1890-06-12
Page
– (sequence 5)
Language
German
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iwfmmuw ji i i(i m giyu i . j i 825 die personificirte Propaganda, wenn es sich zur Zeit der politischen Wahlen darum handelte, einem Kandidaten seiner politischen Partei zum Sieg zu verhelfen. Hochangesehenes Mitglied des nationalliberalen Wahlcomite's hat das „Frankfurter Journal" kurz nach dem Hinscheiden, die Verdienste des Verklärten in warmer, herzlicher Weise herborgehoben. Auch diese seine politische Parteifarbe, mit der er sich mit vielen seiner Gesinnungsgenossen in vollem Gegensatz wußte, mit so viel Freimuth und Entschiedenheit offen zu verfechten, erforderte oft einen Muth der Ueberzeugung, wie er außer bei Benjamin Roos selten angetroffen wird. Um ein Lebensbild des Verblichenen zu skicciren, mögen hier die markantesten Züge aus den Leichenreden folgen, welche am Grabe gehalten wurden und die während der Trauertage noch täglich im Hause gehalten werden. (Schluß folgt.) Wiesbaden. Auch in unserer Stadt macht sich in den letzten Tagen eine Bewegung zu Gunsten einer allgemeinen Sonntagsruhe geltend. Verschiedene Kaufleute haben schon eine Versammlung einberufen, zwecks einer in dieser Angelegenheit an den Reichstag zu richtenden Petition. Nun findet sich aber — man höre — unter den Namen, derer die zur allgemeinen Sonntagsfeier auffordern, Kaufleute israelitischen Glaubensbekenntnisses, die n-r sowohl, als d"’ ihre Geschäftslokalitäten öffnen; kann man sich einen größeren Chillul Haschem denken, als den welchen Jehudim dadurch Hervorrufen, daß sie den Christen zwingen wollen seinen Ruhetag zu feiern, während sie den eignen Sabbat zum Wochentag machen! Am rav zu schließen, das verbietet die Konkurrenz, aber am Sonntag trotz Konkurrenz das Geschäft auszusetzen, das geht. Ein hochstehender christlicher Gelehrter äußerte sich diese Woche in Bezug auf die Sonntagsruhe: Wie kommt der so über Hetzerei stets klagende Jude dazu, uns Christen zeigen zu wollen, wie wir unfern Sonntag feiern, während dieser von seinem Gotte den eignen Samstag nicht annehmen will? Deka. Hannover, 4. Juni. Der von mehreren Mitgliedern verschiedener deutscher Synagogengemeinde-Verwaltungen und anderen Privatpersonen in's Leben gerufene Verein, welcher sich in durchaus ungehöriger Weise den Namen „Deutsch-Jsraelitischer-Gemeindebund" beigelegt hat, gibt seit fünf Jahren eine statistische Uebersicht über die inneren Verhältnisse der jüdischen Kultusgemeinden heraus. Die diesjährige Veröffentlichung weist ein reichhaltigeres Material als die früheren Jahrgänge auf. Sie gewährt eine Uebersicht über die Seelenzahl, die Institutionen, die Vorsteher, Rabbiner und Lehrer der deutschen Synagogengemeinden. Bezeichnend ist es, daß in der Aufstellung die Rabbiner und Lehrer den Vorstehern nachgesetzt sind. Es entzieht sich unserer Beurtheilung, ob die Daten überall erschöpfend und genau sind. Jedenfalls aber ist die Veranstaltung dieser Herausgabe mit Dank entgegenzunehmen. Der Secretär des Bureaus des Deutsch-Jsraelitischen-Gemeindebundes, Herr Arnold Budw ig, knüpft an die Anzeige dieses Statistischen Jahrbuchs in der unter dem besonderen Titel „Der Gemeindebote" erscheinenden Beilage zur „Allgemeinen Zeitung des Judcnthums" vom 23. Mai d. I. einige Bemerkungen über den Deutsch-Jsracl.- Gemeindebund, welche der besonderen Beachtung werth sind und eine Richtigstellung erheischen. Herr Budwig behauptet, daß das Bedürfnis nach einer „gesetzlichen Centralbehörde" für die deutsche Judenheit eine „Anzahl von Großgemeinden" im Jahre l869 veranlaßt habe, den Deutsch-Jsraelitischen- Gemeiudebund zu gründen, an dessen Spitze der von dem alle vier Jahre zusammentretenden „Gemeindetage" gewählte Ausschuß mit dem Sitze in Berlin ist. Herrn Budwig steht das Ideal vor Augen, den sogenannten Gemeindebund, welcher jetzt 450 Gemeinden umfaßt, zu der Verkörperung der gesammten deutschen Judenheit entwickelt zu sehen. Der Ausschuß würde dann natürlich die vermeintlich heißerschnte „Centralbehörde" der deutschen Judenheit werden. Es ist aber zunächst eine vollständige Verkennung der Thatsachen, in dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebund eine Vereinigung von Gemeinden zu erblicken. Derselbe ist nichts weiter als eine Vereinigung von Männern, die zum größten Theil in ihren Gemeinden das Amt eines Vorstehers oder Repräsentanten bekleiden. Wir haben bereits früher den unwiderleglichen Nachweis erbracht, daß keine einzige Gemeindeverfassung in Deutschland den Vorsteher und Repräsentanten einer Synagogengemeinde die Befugniß einräumt, die Gemeinde einem andern Verbände anzuschließen, als sie gesetzmäßig angehört. Kein einziges Vorstands- und Repräsentanten-Kollegium ist im Stande für die Gemeinde eine Erklärung abzugeben, durch welche sie einem weiteren Bunde angereiht wird. Wenn Vorstands- und Repräsentantcn-Collegien derartige Erklärungen abgegeben haben sollten, so sind diese vollkommen nichtig und die Herren Vorsteher und Repräsentanten haben eben in durchaus illegater

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