Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 44 (5.6.1890)
- Date
- 1890-06-05
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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795 tauften und ncifaiiftcn Gegenstände wert!) waren. Der vernünftige und sparsame Bauer wußte das sehr gut und mied die Stadt, soviel er nur vermochte. Die Stadt, hieß cs, hat ein heißes Pflaster. Selbst das jüdische Kapital war ein Segen für den Landbewohner. Der Bauer hatte dasselbe doch mitunter höchst nöthig, besonders bei Erbthcilungcn, wenn der älteste Sohn das Gut übernahm und den jüngeren Geschwistern ihre Erbthcile in Baar anszuzahlcn hatte. Geld aber war nur bei den Juden zu bekommen und höchstens zu 5 Prozent , denn mehr zu nehmen verstieß gegen die außerordentlich harten Wuchergesetze. Der Bauer hatte mitunter viel Geld, sehr viel Geld in seinen eisernen Kisten mit fünf Schlössern. Bei Erbtheilungen fand man oft zum größten Erstaunen 50,000 Thalcr und mehr, welche Summe sich vielleicht seit mehreren Generationen angesammelt hatte. Allein hiervon irgend ein Kapital auszuleihen, dazu konnte er sich nicht entschließen. Erstlich sollte Niemand wissen, daß er Geld und wie viel er besäße, und dann traute er Niemandem als sich selbst; ja sogar gegen das Papiergeld hegte er ein unüberwindliches Mißtrauen. Alle Ersparnisse wurden in klingender Münze angelegt: Preuß. Thaler, Kronenthaler, Fünffrankstücke, deutsche, französische und holländische Goldstücke u. s. w. Alle diese Münzsorten waren bekannt und gebräuchlich. Der echt konservative Mann mag vielleicht in der vorstehend geschilderten Sachlage wahre paradiesische Volkszustände erkennen, Zustände seiner heißesten Sehnsucht. Ich aber sage: Gott möge das hessische Volk vor solchen Zuständen in Gnaden bewahren. Die Zustände waren äußerlich, aber auch nur äußerlich günstig für den Bauer, das will sagen für den wirklichen Grundbesitzer, und waren auch halbwegs günstig für den jüdischen Kapitalisten. Aber der größte Thcil des Volkes ist dabei verkommen und verdorben, verrottet und verrohet, zu dumpfem und stumpfen Knechtsinn herabgedrückt worden. Bei Zeit und Gelegenheit werden wir einmal den Lesern dieses Blattes auch nach dieser Richtung hin die Zustände schildern, jetzt müssen wir unserer Ausgabe zu Leibe gehen und darstellen, wie aus diesen Zuständen heraus der Antisemitismus sich entwickelt hat. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzeu. Deutschland. München, 22. Mai. Heute fand die dritte Hauptversammlung des deutschen allgemeinen Sprachvereins statt. Bemerkenswerth war in der Ausführung des Vorsitzenden Pros. Riegel - Braunschweig die Entschiedenheit, mit welcher er unter dem Beifall der Versammlung bekundete, daß parteipolitische Bestrebungen, die an den Verein in Form von Unterströmungen herangetreten und ihn sür sich dienstbar zu machen gesucht, zurückgewiescn werden mußten. Der Verein nehme die Mitglieder ohne Rücksicht aus die Partei aus, der sie angehörtcn, aber er selbst sei parteilos und müsse es bleiben, wolle er nicht seine Ziele und Zwecke schädigen. Er meinte mit dieser Betonung antisemitische Bestrebungen, und ein ander Redner aus der Mitte der Vorstandschaft, Pros. Dr. Dünger aus Dresden, ergoß später seinen Spott über Wolzogen, der den Antisemitismus mit Wagnerüberschwang verbindet. Berlin. Ein seltsames Schicksal hat die schon mehrfach erwähnte Anklage wegen Beleidigung der jüdischen Rechtsanwälte, welche sich gegen den Lampensabrikanten Johann Heinrich Kügler richtete, gehabt. Der im Fürftenthum Neuß wohnhafte Angeklagte war mit der Annoncen-Firma „Julius Weinbergs Verlag" wegen ausgegebener Inserate in Zwiespalt gekommen und hatte derselben eine grobe Postkarte geschrieben. In Folge dessen wurde er aufgefordert, binnen drei Tagen einen entschuldigenden Brief an den Rechtsanwalt Dr. Sello einzuschicken, widrigenfalls die Klage gegen ihn eingeleitet werden würde. Darauf schrieb Herr Kügler zornentbrannt: „Wenn Sic mir einen reellen christlichen Anwalt ausgeben, dann ließe sich darüber sprechen. Einem Juden aber, welcher schon durch seine Religion verpflichtet ist, die Christen zu betrügen, werde ich nicht als Deutschen und nicht als Anwalt anerkennen." — Rechtsanwalt Dr. Sello reichte in Folge dessen den Strafantrag wegen Beleidigung ein, der Staatsanwalt erachtete ihn jedoch nicht sür antragsberechtigt, weil er überhaupt nicht jüdischen Glaubens sei. Die Stellung eines Strafantrages übernahm dann der Rechtsanwalt D. Meschelsohn. Wegen der Beleidigung des Dr. Sello war vom Schöffengericht die Freisprechung erfolgt, dagegen wegen der Beleidigung der Mitglieder jüdischen Glaubens der Berliner Anwaltschaft eine Verurteilung zu 150 Mark Geldstrafe ausgesprochen worden. Als Milderungsgrund hatte es der Gerichtshof erachtet, daß der Angeklagte offenbar aus Ueberzeugung der antisemitischen Anschauung huldige." Gegen das Urtheil hatte außer dem Angeklagten auch der Staatsanwalt die Berufung eingelegt, weil er die Freisprechung in dem Selloschen Falle für einen juristischen Fehlgriff hielt und es für ganz gleichgiltig erachtete, ob sich der Angeklagte