Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 44 (5.6.1890)
- Date
- 1890-06-05
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXXI. Jahrgang. Berlage zu Jß 44 de» Israelit " & Ieschurun". Leitender Artikel. Entstellung und Kedeutung desAntlsemitismus in Asten.*) Bon Dr. I. Rülf in Memel. Hessen wird für den Reichstag die einzigen, und nicht mehr nur den einzigen Bocket aus Marburg, sondern sogar vier Antisemiten stellen. Das ist, sagt Mancher, doch eine gar merkwürdige, höchst bedenkliche Erscheinung, welche doch wohl auch in der Gesinnungs- und Handlungsweise der hessischen Juden Grund und Ursache haben niüsse. Ich kann mir nicht denken, daß an einer solch auffälligen, gravirenden, die Judenfeindschaft beweisenden, höchst bedauerlichen Thatsache die Juden ganz ohne Schuld sein sollten. Gemach, mein lieber Leser, erst höre, dann urtheile! Schreiber dieses ist in der unmittelbaren Nähe Marburgs geboren und ausgewachsen, kennt seine Glaubensgenossen in dortiger Gegend, kennt Land und Leute sehr genau, hat als junger Student seine erste, gerade der Bekämpfung der Judengegnerschaft geltende Schrift geschrieben („Zur Berthcidigung der Juden; mit besonderer Rücksicht auf ihre Stellung und Beaufsichtigung in Hessen") und getraut sich zu, die Sache in zutreffender Weise, ohne Voreingenommenheit, Niemandem zu Lieb und Niemandem zu Leid, darstellen zu können. Die Juden in Hessen sind nicht besser und nicht schlechter, als sonstwo in Deutschland; sie haben alle Vorzüge und alle Fehler ihres Stammes und nebenbei, gerade wie überall, auch die Fehler und Vorzüge der Bevölkerung, unter welcher sie leben. Jedes Land hat die Juden, welche es verdient, oder wie der hessische Jude zu sagen Pflegt, „wie sich's christelt, so jüdelt sich's". Der schwere Druck und die himmelschreiende Mißrcgierung, unter welcher die Bevölkerung Hessens vor dem Jahre 1866 schmachtete, ist weltberüchtigt geworden; am meisten hatten darunter die Inden *) Wir lassen im Einverständnis; mit dem geehrten Herrn Verfasser diese hochinteressanten rmd über vieles ansklärenden Anisätze in einer besonderen Broschüre erscheinen und stellen solche unseren Glaubensgenossen in Hessen behufs Massenverbreitung zu den Herstellungskosten zur Versügung. Redaction u. Verlag des „Israelit" u. „Jeschnrun". zu leiden. Diese waren zwar schon seit dem Jahre 1831 emanzipirt, d. h. auf dem Papier. Sie hatten sich diese papierne Emanzipation durch eine große Summe unter sich aufgebrachten Geldes erkauft; allein nach außen hin blieb diese völlig wirkungslos. Die Juden erhielten vor wie nach keine Anstellung im Staatsdienste und blieben vor wie nach der Polizeiwillkür und, was noch schlimmer war, der Willkür der Amtsbehörden überlassen. Eine Konzession zu einem Geschäftsbetriebe, einHeirathskonsens war nur mit schwerer Mühe und schwerem Gelde zu erlangen, oftmals aber waren alle dergleichen Anstrengungen vergeblich. Ich kannte einen vermögenden Mann, der viele Jahre hindurch ein Manufacturgeschäft ohne Konzession betrieb und schließlich durch gehäufte Strafen gezwungen wurde, sein Geschäft zu schließen und auszuwandern. Ich kannte einen hochgebildeten Mann, einen bekannten jüdischen Schriftsteller, der 23 Jahre verlobt war, ehe er den Heirathskonsens erwirkte. Endlich war er so glücklich, die Heirathserlaubniß zu erlangen, genoß aber das eheliche Glück nur drei Jahre, dann starb er. Selbst der Schreiber dieses weiß ein Lied davon zu singen. Einer solchen Heirathserlaubniß mußte die Erlangung des Bürgerrechts von Seiten der Behörde seines Geburtsortes vorausgehen. Sagte der Ortsvorstand: nein! wir haben genug Juden am Orte, dann konnte der Betreffende jahrelang laufen und alle Behörden anrufen, es half ihm doch nichts. Gewissen Personen: Studirten, zünftigen Handwerkern u. s. w., konnte das Bürgerrecht zwar nicht vorenthalten werden. Schreiber dieses hatte bereits zwei Staatsprüfungen hinter sich und dennoch verweigerte man ihm fast zwei Jahre hindurch das Bürgerrecht seines Geburtsortes, bis endlich der Landrath sich ins Mittel legte. Die Juden lebten — wir reden zunächst von dem Stande der Juden vor dem Jahre 1866 — zumeist auf dem platten Laude und in den kleinen Landstädtchen, betrieben einen schwunghaften Viehhandel, oder sie ernährten sich kümmerlich von dem Kleinhandel, welche Handelszweige das Gesetz unter dem Namen „Nothhandel" den Juten freigegeben hatte. Der Verkehr verlief in ziemlich freundschaftlicher Weise, so freundlich man eben mit einer verachteten, zurückgesetzten, durch Recht und Gesetz in eine Ausnahmestellung hineingezwungenen Rasse und Klasse verkehren kann. Zu gewaltsamen Aus-