Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 44 (5.6.1890)
- Date
- 1890-06-05
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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786 seinem vollen Rechte gelangt. Wenn cs gilt, ein Menschenleben zu retten und selbst wenn es fraglich ist, ob cs gerettet werden kann, in diesem Falle darf man nicht nur, man muß sogar das Gesetz übertreten, wenn die Rettung dadurch hcrbcigeführt werden kann. So sind wir beispielsweise bei einem Kranken, dessen Leben gefährdet erscheint, verpflichtet, wenn es der Arzt verlangt, am Sabbath Feuer anzuzündcn, zu kochen u. s. w. (Vergl. ivy ir6tp §. 328 b.) Es hat sich indeß der Mensch gar sehr in Acht zu nehmen, daß er von dieser Erlaubniß und von diesem Gebote der Gesetzesübertretung nur da Gebrauch macht, wo cs unbedingt nothwendig ist. Es gibt in unserer Zeit so manche Dinge, wo die Erkenntniß, daß das Nichtinnehalten der Gottesgebote in gewissen Fällen gestattet ist, nur zu leicht zum zweischneidigen Schwerte namentlich im Besitze Derjenigen werden kann, deren Wissen auf dem Gebiete der Halachah sonst nicht allzugroß ist. Da ist z. B. die Ableistung der Militärpflicht. Wie sehr ist man orn ttnpn, wie sehr heiligt man den göttlichen Namen, wenn man durch seine Tüchtigkeit und Intelligenz zur Erhöhung der Sicherheit des Vaterlandes und zur Erhaltung des Friedens desselben beiträgt; wenn man dem Könige mitTrcue und durch unbedingten Gehorsam ergeben ist, so besitzt man nicht nur das hohe Bewußtsein seiner Pflichterfüllung, man hebt auch das Ansehen seiner Glaubensgemeinschaft, man ist ntrn unpv. Aber: 'aa '-ins nt (Proverb. XXIV. 21) „Vergesse die Ehre Gottes nicht, wenn du im Dienste des König stehst." Diesen Ausspruch setzte der fromme u. gelehrte Israel Me'tr Hacohen einem Buche voran, welches er unter dem Titel bow wnv vor einigen Jahren in Wilna herausgab. In diesem Buche wird ans die hohe Bedeutung, welche die Militärpflicht für die Juden besitzt, hingcwiesen. Allerdings heischt der Dienst oftmals die Entweihung des Sabbats, aber da heißt cs vorsichtig sein mit der Uebertretung dieses hochheiligen Gebotes und sich nur dann dazu verstehen, wenn es durch die militärische Ordnung durchaus bedingt ist. Ypt ’aa '-j nx nt. Sei auch dann gottesfürchtig, mein Sohn, wenn Du auch zuweilen gezwungen bist, unsere heiligen Gebote nicht zu beobachten. Vermeide den Genuß verbotener Speisen und Getränke, suche dem Dienste täglich Zeit abzugewinnen, auf daß Du Dein Gebet mit Tefillin und Tallis verrichten kannst. Wie oft hört man von jungen Leuten die Entschuldigung: „Ja, wenn man beim Militär ist, da kann man nicht Alles halten." Wir geben zu, daß man nicht Alles halten kann, aber man könnte doch Manches halten, worüber man lcichsinnigerweise hinweggeht. Unter dem Deckmantel der Vaterlandsliebe darf man die heiligen Gottesgebote nicht verletzen. •pun nsn zm 'i -iön “jmin nsn nwyV ny .'*■6 ny Wohl gibt es Zeiten, in welchen man für den Ewigen dadurch wirken kann, daß man Seine Lehre zerstört, d. h. indem man Seine Gebote Übertritt. Aber, sagt Rabbi Nathan, wenn man eine solche Uebertretung begangen, so ist es Gott, welcher untersucht, inwieweit dieselbe zur Heiligung Seines Namens nothwendig gewesen. (Siehe Rambam's Erklärung zur letzten Mischna von Tractat Berachoth.) »sa Tps Die Errettung von Menschenleben und NT^>tn njh die Beobachtung der Gesetze des Landes, in dem wir leben und das uns seinen Schutz gewährt, sind dem Juden beide heilige Pflichten, aber sie können ihn leicht dazu verführen, die Grenzen des Erlaubten zu überschreiten. Man braucht sich nicht zu verbergen, wenn man zur Errettung aus Lebensgefahr oder auf Befehl seines Königs irgend ein Gebot, mit Ausnahme der drei oben erwähnten, verletzen muß; man trete ruhig vor die Schranken der Oeffentlichkeit und befürchte nicht, hierdurch einer Entweihung des göttlichen Namens sich schuldig gemacht zu haben. Sollte man aber zu der Meinung veranlaßt werden, daß man hierdurch auch die Erlaubniß erlangt habe, die Gesetzesübertretung ohne Anla im Geheimen fortsetzen zu dürfen, so vernehmen wir den Warnungsruf Rabbi Jochanan's ben Beroka: nnDs cpo» 0» ^non bi hdd yynsa Wenn du jemals in die Lage kommen solltest, ein Gottesgebot übertreten zu müssen, so hüte dich vor Ueberschreitung der Grenze, denn wer den Rainen Gottes heimlich entweiht, an dem vollzieht sich die Strafe öffentlich. Die öffentliche Meinung wird sich nicht lange täuschen lassen. Der Allwissende wird den Heuchler entlarven yy-©a ’üaa udd und alsdann erfolgt die Entgeltung für seine Thaten in der Oeffentlichkeit. .nvn bbm tiös nnsi jawa “ins Wie leicht nehmen wir es oftmals mit hSn niwi, mit der Entweihung des göttlichen Namens l Nicht wollen wir das oft ganz unnöthige oder doch andachtslose Hersagen der Segenssprüche anführen, auch wollen wir nicht erwähnen, wie weit verbreitet die Unsitte ist, den göttlichen Namen in das Alltagsgespräch zu flechten, ohne daß man daran denkt, daß hierdurch vielleicht das Gebot von nbti vb (du sollst den Namen des Ewigen deines Gottes nicht vergeblich aussprechen) übertreten wird. Von etwas ganz Anderem wollen