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Der Israelit · 1890-06-05 · Heft 44 (5.6.1890) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 44 (5.6.1890)
Date
1890-06-05
Page
– (sequence 1)
Language
German
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XXXI. Jahrgang. JE 44. Israelit ««-> Zescharun. 3citrduift jur FörderMg jstd. Geistes und jüd. ßrbrus ln Haus. Gemeinde und Ktznle. Gentrat-Hrgan für das orthodore Zudentßum. Begründet von Dr. Lehmann tu Mainz. Donnerstag, den 5. Juni 5650 (1890). Leitender Artikel. Sprüche der Water. Viertes Buch. XXV. Fortgesetzt von Liepman Philip Prins. Frankfurt a. M., 3. Juni. Wir wollen nunmehr versuchen, den Spruch des Rabbi Jochanan ben Beroka als einen selbstständigen, von dem vorhergegangenen des Rabbi Lewita unabhängigen, zu erklären. Wir haben bereits wiederholt bemerkt, daß die Hingabe des Lebens für unsere heilige Religion von unseren Weisen nicht nur als das höchste Verdienst, sondern auch als das höchste Glück, das dem Juden widerfahren kann, bezeichnet wird. So wird uns von Rabbi Akiba erzählt, (Tractat Berachot 61 v.) daß, als er von römischen Henkersknechten an einen Pfahl gebunden wurde und man ihm mit glühenden Zangen das Fleisch vom Leibe riß, aus die Frage seiner Schüler, wann eigentlich seine Aufopferung für den Glauben ihren Höhepunkt erreicht haben werde, erwiderte (vergl. p>O' pjy): Achtzig Jahre lang sehne ich mich darnach, mein Leben für die Heiligung des göttlichen Namens hinzugeben und wie könnte ich nun die unendliche Liebe zu dem Ewigen besser bezeugen, als daß ich selbst die Seele, selbst das Leben zur Heiligung Seines Namens hingebe? Einen derartig hohen Grad der Liebe zu seinem Gotte zu erlangen, ist nur wenig Sterblichen vergönnt. Doch wie es uns geboten ist, wenn die Notwendigkeit an uns herantritt, unser Leben für unsere Religion freudig zu opfern, ebenso ist es für uns heilige Pflicht, so lange eine solche Nothwendigkeit nicht vorliegt, mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln für die Erhaltung unseres Lebens und unserer Gesundheit besorgt zu sein. In welchen Fällen man das Leben opfern und in welchen es zu erhalten man sich bemühen soll: für Beides sind uns Aussprüche der Thora maßgebend, die von unseren Weisen entsprechend interpretirt werden. Für die Erhaltung des Lebens spricht das Gotteswort: DDK rwjr itw ’ödiwd nw 'NPI1 n« omon 'i dn3 'ni Qiwn. „Hütet meine Gesetze und meine Rechte, die der Mensch zu erfüllen hat und Leben durch sie gewinnt. Ich der Ewige (Levtticus XVIII 5). Wir folgern hieraus nm durch das Beobachten der göttlicheiVGebote soll der Mensch sein Leben nicht einbüßen/ Die Pflicht der Opferung des Lebens für Gott erfahren wir aus der Bibelstelle: 'i nx nnnw 1182 ^331 1U0J ^331 "p3^ ^33 Und Dll sollst lieben den Ewigen Deinen Gott mit Deinem ganzen Herzen, mit Deiner ganzen Seele und mit Deinem ganzen Vermögen (Deut. VI 5.) Zeige Deine Liebe zu Gott -\tpsj nx x*n “jipsj ^23 wenn Dir auch das Leben dadurch genommen werden sollte. Wir wissen nun durch Ueberlieferung, (Sanhedrin 74 a. b.), daß diese Forderung nur in drei Fällen an uns gestellt wird und zwar wenn es sich um die Verbrechen des Götzendienstes, der Blutschande und des Mordes handelt. Von diesen drei furchtbaren Vergehen heißt es, i2jr hx' Jin» man soll sich lieber tödten lassen, ehe man sich eines derselben schuldig macht. Da fordert die Pflicht des Kiddusch Haschem und das Verbot des Chillul Haschem mit Freude das Leben zu lassen. Nicht so verhält es sich mit den übrigen Geboten, da gibt es Umstände und Verhältnisse, wo das Nichtbeachten derselben gestattet, ja geboten ist, wo das Wort oi3 »ni „er lebe durch sie" zu

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